Vermieter will Gegenstände auf der Terrasse verbieten

9 Antworten

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Eine Terasse ist eine Terasse und darf somit als solche genutzt werden! Es sei, sie wird irgendwo als Fluchtweg ausgewiesen. Wenn im Übergabeprotokoll diese ausdrücklich als zugehörig zur Wohnugn und somit zur Nutzung ausgewiesen ist, sehe ich da gar kein Problem. Erst recht nicht nach so einem langen Zeitraum! Und wenn genug Platz vorhanden ist, um evtl. die "Flucht" antreten zu müssen, sehe ich da kein Problem. Falls Du mit Mieterschutzbund bist, frag einfach mal dort nach. Ansonsten wäre ein nochmaliges Vor-Ort Begehen mit dem Vermieter vielleicht für ein klärendes Gespräch nochmals nötig. Lieber im Guten versuchen, ansonsten hilft wohl nur noch Anwalt.

kcl93 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 15:13

Ich hatte bereits ein Telefongespräch mit meinem Vermieter deswegen. Da allerdings die Firma, die unser Wohnheim vermietet 500 km weit weg ist, wird eine Begehung vor Ort mit den zuständigen Personen schwierig... :/

Ob es ein Fluchtweg ist, bestimmt die Feuerpolizei, die ordnet auch an, wenn etwas weggestellt werden muss. der Vermieter soll dir doch die Anordnung zeigen.

Terrassen gehören zur Wohnung, sind mitgemietet und können vom Mieter genutzt werden, wie dieser es will. Dass diese Terrassen als Flucht- oder Rettungswege bezeichnet werden, ist mehr als sonderbar. Müssen Sie im Bedarfsfall Ihre Wohnungstür offen stellen, damit auch andere diesen "Fluchtweg" nutzen können? Wie retten sich denn die Mieter in den höher gelegenen Etagen? Tatsache ist, dass Sie diese Terrasse gemietet haben und demzufolge kann Ihnen der Vermieter die Nutzung nicht untersagen. Falls der VM auf seinem Standppunkt beharren sollte, müssen Sie sich an den Mieterbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.

Nein, das darf er definitiv nicht, das Abstellen von Gartenmöbeln auf einer Terrasse gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, und kann somit nicht beanstandet werden...

kcl93 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 15:15

Ich bin mir halt auch nicht sicher, ob die Terrasse nun rechtlich dazu gehört, weil sie im Mietvertrag nicht aufgezählt wird, im Übergabeformular jedoch schon. Bei meinem Einzug wurde mir jedenfalls die Nutzung zugesagt, wobei das im Nachhinein schwer nachzuweisen ist.

MosqitoKiller  12.06.2013, 15:19
@kcl93

Wenn die Terrasse direkt an Eure Wohnung grenzt und im Protokoll steht reicht das, da genügt der Anscheinsbeweis...

Mal abgesehen davon ist das schlicht Blödsinn, definitiv KEIN Fluchtweg führt durch eine private Wohnung über eine angrenzende Terrasse...

Also zunächst einmal ein klarer Hinweis, dein Vermieter sitzt am längeren Hebel!

Und jetzt zum eigentlichen Problem! Hat dein Vermieter wirklich gesagt, dass die Terasse komplett leer sein muss? Oder geht es wirklich nur darum, dass der Weg frei sein muss?

Hast du die Terasse vlt etwas prall befüllt?

Flucht und Rettungswege sind Lebenswichtig!

kcl93 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 15:10

Die Terrasse selbst ist ist nicht prall gefüllt. Der Weg aus allen Apartments ins Freie ist problemlos möglich. Lediglich zwischen zwei Apartments steht ein Tisch mit Stühlen der dort eventuell dem Weg auf der Terrasse etwas im Weg steht. Allerdings kann man auch einfach einen Schritt weiter machen und über den rasen flüchten.

Meinem Vermieter geht es explizit um jeglichen Gegenstand auf der Terrasse. Das heißt nicht einmal ein Liegestuhl oder Ähnliches wird mehr geduldet.

UKfella  12.06.2013, 15:22
@kcl93

Möglicherweise hatte er ja bereits Probleme mit dem Brandschutz deswegen! Da kann man ganz schnell ganz schönen Ärger bekommen wenn man sich nicht an die Richtlinien hält.

Und jetzt möchte er einfach kein Risiko eingehen!

Auch wenn sowas nervig für dich ist, leg dich nicht mit deinem Vermieter an!