Darf mir der Vermieter verbieten, unter meinem Balkon Garten-Sachen abzustellen?
Hallo liebe Community, ich hab folgendes Problem: Wir wohnen im Hochparterre, haben nach hinten hinaus einen Balkon, von dort geht eine Leiter auf unsere Terrasse nach unten. Die Terrasse gehört zu unserer Wohnung, sie liegt in einem Gemeinschaftsgarten. Unter unserem Balkon ist eine Kiesfläche, dahinter 3 Keller-Fenster. Da über unsere gesamte Terrasse ein Baum geht, sind unsere Gartenstühle, der Grill u.a. Dinge häufig voll mit Vogelkot. Um das zu vermeiden, stellen wir die Dinge, die wir auf der Terrasse benötigen unter den Balkon und holen sie bei Bedarf hervor. Das sind 4 aufeinandergestapelte Stühle, ein Grill, ein Sack Erde, Besen und Rechen sowie zwei Behälter für Grünabfall. Das handhaben wir seit über einem Jahr so. Nun bekamen wir einen ziemlich unfreundlichen Brief von unserem Vermieter, dass wir die Sachen schleunigst zu entfernen haben und die Fläche unter dem Balkon freizubbleiben hat. Noch am selben Tag wurde alles (wahrscheinlich vom Hausmeister) als wir nicht da waren, auf die Terrasse gestellt. Ich empfinde das als ziemliche Schikane, vor allem, weil es dort niemanden stört und wir die Fläche ja auch nicht als unnütze Abstellfläche für irgendwelchen Krempel nutzen, sondern für Gartensachen, die wir so vor Regen und Vogelkot schützen. Darf der Vermieter das überhaupt?? Vielen Dank für eure Antworten!
5 Antworten
Ja, natürlich. Da es sich ja auch um eine gemeinschaftliche Fläche handelt, sollen die anderen Bewohner ihren Kram doch sicherlich nicht auch bei Euch ablagern, oder? Das Gute sehe ich beim Hausmeister. Achte in der nächsten BK-Abrechnung, ob der diesbezügliche Kostenansatz für diese "Verwaltungsarbeit" erkennbar abgezogen wurde. Denn solche Kosten und Lasten hat ja ein Mieter nicht zu bezahlen.
Das Problem werden die 3 Keller-Fenster sein. Sie sollen Licht in den Keller bringen und wenn davor vollgestellt ist, geht das nicht. Ist der Vermieter Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft, kann es sein, dass es Beschlüsse gibt, dass unter den Balkonen nichts gelagert werden darf. Dann muss der einzelne Eigentümer das gegen seine Mieter durchsetzen. Da nützt ihm noch nicht einmal guter Wille etwas. Die Kröte müßt ihr schlucken.
Vielleicht findet ihr andere Möglichkeiten, Eure Sachen vor Vogeldreck zu schützen. Abdecken z. B.
Da Ihr die Fläche unter dem Balkon sicher nicht mitgemietet habt darf der VM Euch verbieten diese als Abstellfläche zu benutzen.
Natürlich darf er das, es ist sein Fläche, nicht Deine...
Ich denke schon.
Bei uns darf auch niemand was unter dem Balkon abstellen.