Vermieter bringt Schranke an, wird für Ein- u. Auszug nicht geöffnet
Folgendes Problem: Bisher war die Einfahrt in den Innenhof zum Be- und Entladen geduldet, da Feuerwehrzufahrt. Jetzt bring der Vermieter eine Schranke an (ist ja akzeptabel, braucht man für die Einkäufe halt eine Sackkarre); aber... "aus Haftungsgründen" wird die Schranke auch für ein- und ausziehende Mieter nicht geöffnet! Ist das zumutbar? Sofas usw. müssten bis zu 50m ohne Fahrzeug transportiert werden!
2 Antworten
Wenn die Hofeinfahrt als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, darf der Vermieter keine Schranke errichten. Wenn der Mietvertrag die Nutzung des Hofes nicht einschließt, kann der Vermieter die Hofnutzung verbieten. Dein Kommentar vermittelt, dass die Hauseingangstür hofseitig liegt. Ist das so?
Wenn du auch im Besitz eines Mietvertrages bist, der dir das Befahren des Hofes zum Be- und Entladen deines Pkw gestattet, dann kannst du durchsetzen, dass du ebenfalls einen Schlüssel für die Schranke erhältst. Falls die Klausel im MV fehlt, hast du keine Chance auf Befahren des Hofes.
Natürlich kann der Vermieter, gerade weil es eine Feuerwehrzufahrt ist, Halten und Parken vom Umzugswagen im Hof ebenso untersagen wie das befahren seines Hofes.
Dein Hinweis auf Sackkarren und Möbelhunden wäre auch für einen Umzug zielführend.
G imager761
mag ja sein, nur sind die baulichen Gegebenheiten so, dass es Stellen gibt, auf die sich ein Möbelwagen stellen kann und trotzdem käme die Feuerwehr durch! Zudem steht in vielen älteren Mietverträgen, dass die Fläche zum Be- und Entladen befahren werden darf.
die Rettungsdienste bekommen alle einen Schlüssel (wie auch immer die das machen; da müssten sie ja für die ganze Stadt ein Schlüssellager haben, oder per Universalschlüssel), Müllabfuhr weiß ich noch nicht; die Haustür liegt hofseitig, es gibt 8 Mehrfamilienhäuser auf dem Gelände und von zwei Seiten beschrankte Zufahrten