Kann der Vermieter ein Schuhregal im Flur verbieten?
Wir haben schon etwa ein Jahr einen total schmalen Schuhregal im Flur stehn, der extra für Fluren gedacht ist. Es ist auch nur ein vier-familen Haus und nun möchte der Vermieter,dass wir den in die Wohnung stellen weil so der Fluchtweg behindert ist. Es ist ein riesen Flur (altbau) und im Notfall müssten da fünf Menschen durch und da sind noch drei Meter Platz zwischen..kennt sich da jemand aus?
19 Antworten
Aber sicher kann er das! Ausserdem...gleiches Recht für alle. Wenn alle anderen Nachbarn auch ein Schuhregal auf den Flur stellen wollen...wem soll er es dann verbieten? Und das Argument mit dem Fluchtweg mag ja vorgeschoben sein, es ist eben so und du wirst damit leben müssen. Da du nur miete für deine Wohnung bezahlst und der Flur zur allgemeinen Nutzung ist, kann er es verbieten.
nö, das mit dem Fluchtweg ist nicht vorgeschoben, sondern polizeilich vorgeschrieben.
ja, das kann er und das muß er sogar. Ihr habt nur die Wohnung gemietet, nicht den Flur oder das Treppenhaus. Das dürft ihr nur benutzen, gemäß seinem eigentlichen Zweck. Es ist verboten, Gegenstände, egal welche, im Treppenhaus abzustellen. Die Feuerwehr wird nicht kommen und jeden Flur in Deutschland nachmessen, deshalb ist es generell verboten.
Ja, das kann der Vermieter verbieten.
Grds. hast du deine Möbel in den von dir angemieten Räumen, nicht auf Gemeinschaftsflächen aufzustellen :-)
Und die zusätzliche Brandlast und Beeinträchtigungen der Flucht- und Rettungswege des Treppenhauses sind feuerpolizeilich tatsächlich verboten.
Ganz abgesehen von der Verfügungs- und Nutzungsgewalt der Gemeinschaftsflächen, die allein dem Eigentümer / Vermieter zufällt.
Halbzeitstand 3:0 für den Gegner, da darf man sich geschlagen geben :-)
Da macht Hadern und Argumentieren keinen Sinn, das Spiel ist entschieden: Denn wie viel Platz da bleibt, spielt keine Rolle: Du darfst wenig Verständnis der Witwe oder einem Versicher erwarten, dessen Mann aus der Feuerhölle seiner brennenden Wohnung entkam nur um im rauchgeschwängerten Treppenhaus über dein Regal stolpernd mit tödlichem Genickbruch auf dem Treppenabsatz zu sterben.
Also räum es besser weg oder der Vermieter übernimmt die Entsorgung nach Aufforderung und Fristsetzung auf deine Kosten.
G imager761
Der Vermieter hat recht. Der Flur gehört nicht zur Mietsache.
Dort darf (außer Kinderwagen und Rollstühle in Ecken, in denen sie nicht behindern) nichts abgestellt werden. Auch keine Schuhe, die manchmal gern vor die Tür gestellt werden.
auch Kinderwagen und Rollstühle dürfen nicht abgestellt werden. Das wird aber eher geduldet.