Fliegengitter anbringen erlaubt?
Hallo!
Darf der Vermieter mir verbieten, dass ich handelsübliche Fliegengitter an den Fenstern anbringe? Ich bin nicht sicher... Ein Mieter hat hier auch ein Fliegengitter dran, in der Hausordnung steht aber "Die Sichtwände des Hauses sowie die Wände offener Balkone und Lo ggien dürfen nicht verunstaltet werden, insbesondere dürfen außer Pflanzenschutz keine anderen Gegenstände angebracht oder aufgehängt werden. Das eigenmächtige Anbringen von VOrrichtungen aller Art vor den Fenstern ist untersagt. Im Außenbereich der Fensterbänke dürfen keine Gegenstände abgestellt werden,"Ich weiß nicht, ob ein FLiegengitter da mit zu zählt. Es verunstaltet ja nichts und is auch keine vorrichtung die irgendwo vor dem Fenster fest angebracht wird (man kanns ja wieder abmachen)
Und darf der mir auch das Auschütteln von Putztüchern aus dem Fenster verbieten? XD
LG
9 Antworten
Fliegengitter sind wirklich nützlich. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass du die Fensterrahmen nicht anbohrst. Es gibt aber professionelle Fliegengitter, die sich sicher inden Rahmen KLEMMEN lassen. Die kannst du anbringen (lassen), ohne den Vermieter zu behelligen. Wenn du mal ausziehst, wirfst du die Gitter in die Tonne. Ich hab sowas auch und es wirkt super. Meine Vermieterin hat auch nicht gemeckert. Anbieter findest du im Internet, wenn du es nicht selbst machen möchtest.
naja ich habe sone klebefliegengitter. da klebt man son klettband an den fensterahmen und klettet das gitter dann da an. hatte ich aber im einfamilienhaus meiner eltern auch dran (bin vor kurzem ausgezogen) und weiß dass es auch nach langer zeit leicht wieder abgeht ...
Hallo, mir wurde von meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich für das anbringen von Fliegengittern eine Genehmigung brauche, denn das ist genehmigungspflichtig. Ging ohne Probleme durch. Man bekommt eine Vereinbarung zugeschickt, die man unterschrieben an den Vermieter wieder zurückschickt und dann ist alles unter Dach und Fach. Damit ist für den Vermieter und Mieter durch die Vereinbarung vereinbart, dass der Mieter für evtl. Schäden wie z. B. das durch die Löcher, die entstehen können, wenn du z. B. eine Fliegengittertüre anbringen möchtest und Wasser durch die Löcher in die Wohnung kommt dafür haftetst. Auch muss der Mieter dann die Schäden beim Auszug durch die Löcher beseitigen, wenn der Nachmieter die Fliegengitter nicht übernimmt. Ich würde immer den Vermieter fragen, ob das okay ist, um beim Auszug Probleme zu vermeiden.
Wenn du ein helles Fliegengitter mit Klettband nimmst kann dir der VM das sicherlich nicht verbieten.
Ausschütteln von Staubtüchern dürfte auch erlaubt sein...zumal du im EG wohnst. Da mach dir mal keinen Kopp...
Am besten du lässt Dir eine Allergie auf Wespenstiche attestieren und dann machst Du starre Rahmen Fliegengitter die mit Winkel eingehängt werden, siehe www.insektenschutz-systeme.eu und kannst dann die medizinische Notwendigkeit deinem Vermieter präsentieren... er wird sich wohl kaum dagegen wehren!!!
Es ist zwar schwer vorstellbar, dass man ein schwarzes Fliegengitter z.B. vor einem Küchenfenster verbietet, aber möglich wäre es. Hat der Vermieter es denn begründet verboten?
Na, da würde ich aber zunächst mal drüber wegsehen und einen Schutz anbringen, der sich auch später mal wieder ohne Schaden fürs Fenster entfernen läßt. Im Normalfall kann und wird da keiner meckern.
nein, es steht nur der auszug in der hausordnung drin. ich will den vermieter aber auch nich unbedingt deswegen fragen, er ist ziemlich komisch ^^' Nur da ein anderer Mieter hier auch Fliegengitter dran hat, müsste ich das ja auch dürfen...