Von einer guten Freundin erreichten mich in den letzten.24 Stunden mehrere Anrufe, in denen sie die Versuche ihres (schon älteren) Vermieters beschrieb, in ihre Wohnung einzudringen, um den Zustand zu kontrollieren. Das sei aber nur ein Vorwand - eigentlich gehe es ihm wohl um etwas ganz anderes: er sucht Gründe, um sie loszuwerden.
Sie habe soviel Zeug herumstehen, arbeite zuhause (sie ist Künstlerin und malt, macht Skulpturen, überträgt alte Schriften usw.). Dies alles weiß er, da er ihr beim Einzug vor 18 Jahren selbst geholfen hatte, ihre Atelierutensilien zu verstauen; damals war er noch froh, diese Wohnung überhaupt vermietet zu haben.
Jetzt wirft er ihr unangemessenen Gebrauch der Wohnung vor: sie habe im Schlafzimmer nur zu schlafen und besonders nachts nicht umherzulaufen bzw. Sie solle einen Teppich hineinlegen, da ihn die Gehgeräusche störten. Dabei hat sie extra Hausschuhe gekauft, die leise beim Auftreten seien, sagte sie mir. Sie ist sehr gewissenhaft!
Egal, ob das Knattern einer vom Wind gelockerten Abdeckplane auf dem Balkon oder nach seinem Empfinden zu lang gekippte Fenster (mangels Ablesegeräten ist eine Warmmiete vereinbart, so dass die entweichende Wärme sein Geld kostet): er hat ständig etwas einzuwenden, was in den ganz persönlichen Bereich der Nutzung des Mietobjektes reicht. Inzwischen fährt er abends die Heizung komplett runter.
Übergriffig ist er auch, indem er beim Klingeln schon vor der Tür steht und schäumt, weil sein zurückbehaltener Wohnungsschlüssel nicht passt (meine Freundin hat mal das Schloss gewechselt). Völlig undenkbar: der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel, solang ein gültiger Mietvertrag besteht.
Also versuchte er, die Tür aufzudrücken. Nötigung! So geht es immer weiter - unvorstellbar, wenn man mit den mietvertraglichen Grundlagen lt. BGB auskennt.
Dann behauptet er, er könne diese Wohnung deutlich teurer vermieten und würde meine Freundin in 3 Wochen rausbekommen. seit 18 Jahren dort und zahlt völlig korrekt ihre Miete. Außer Eigenbedarf gäbe es keinerlei Kündigungsgrund.
Wenn jemand so geräuschempfindlich ist wie dieser Vermieter, kommt das einem Krankheitssymptom gleich; sowas ist behandlungsbedürftig.
Für einen Polizeieinsatz besteht wohl noch immer kein Grund, denn es ist ja noch nichts passiert. Aber wie lang muss die Arme denn durchhalten, bis sie Hilfe rufen kann??
Es wäre schön, wenn jemand ein paar gute Tipps hatten.