Wohnung übergeben Ex Räumt Keller nicht Leer was tun?
Hallo ich habe ein Problem , vor ca. 1 Woche gab es eine Gerichts Verahndlung herausgabe der Wohnung wurde geklagt vom Vermieter .Seit letzten Jahr 10.8.2016 hat meine Ex Das Schloss ausgetauscht und ich kam nicht mehr in die Wohnung .Sie wollte das ich weiterhin Miete Zahle aber hat mich nicht in die Wohnung gelassen .Da ich damit nicht einverstanden war wollte ich die Wohnung Kündigen , Sie hatte sich geweigert die Kündigung zu unterschreiben darauf hin habe ich es Gerichtlich durchsetzen können .Sie musste vor Gericht die Kündigung unterschreiben und mir aushändigen .Kündigung also abgeschickt , eine Kündigungsbestätigung habe ich vom Vermieter erhalten .Am 28.2.2017 hätte meine Ex die Wohnung Räumen müssen und denn Vermieter die Schlüssel aushändigen müssen .Hat Sie aber nicht gemacht , darauf hin wurde der Mietvertrag 3 Monate Verlängert, da Sie nach 3 Monaten noch immer nicht die Wohnung geräumt hatte , gab es wieder eine Gerichtsverhandlung .Herrausgabe der Wohnung wurde geklagt !jetzt habe ich mir entlich die Schlüssel holen können , und konnte daher entlich in die Wohnung .Tapeten ,Larminat etc alles raus gemacht , Reperaturen durch geführt jetzt kann ich aber nicht die Wohnung übergeben weil im Keller jede menge Klamotten sind von meiner Ex .Sie selber ist verschwunden ist nach Köln abgehauen , kann Sie nicht erreichen Email Geschickt , Freunde von Ihr Angeschrieben etc. das man Ihr sagen soll das Sie denn Keller entlich Leer machen soll es kommt aber keine Reagtion von Ihr !Beide Sind Hauptmieter , beide habe denn Mietvertrag unterschrieben .kann mir einer sagen was ich da jetzt machen kann ?oder hat jemand erfahrung dadrin ?Will ja die Wohnung übergeben , aber der Keller ist nicht Leer!Aussehrdem will der Vermieter Miete für denn 01.08.2017 Miete haben ,weiß jetzt nicht wieso !
4 Antworten
Aussehrdem will der Vermieter Miete für denn 01.08.2017 Miete haben ,weiß jetzt nicht wieso !
ganz einfach, der Vermieter kann die Wohnung noch nicht anderweitig vergeben - sehe es als Entschädigung -
Räum die Sachen aus und lass Sie kostenpflichtig unterstellen oder ..... ab zum Sperrmüll
Seit letzten Jahr 10.8.2016 hat meine Ex Das Schloss ausgetauscht
Schlüsseldienst beauftragen - als rechtmäßiger Mieter hättest das machen können - die Kosten hättest auch von deiner Ex einklagen können.
Schlüssel habe ich ja seit knapp 1 Woche , Wohnung ist so gut wie Leer nur noch 4 Mülltüten .
Und habe Heute Denn Keller Leer gemacht , Die klamotten stehen im Keller unter der Treppe also nicht mehr im eigenem Keller.
Ihr seid beide Mieter - haftet also als Gesamtschuldner für die Miete - Wohnung inklusive Keller ist nicht leer - nicht übergeben - heißt ein weiterer Monat Miete wird fällig
Du findest sie nicht - dann solltest du den Keller räumen und ihren Krempel einlagern - und schnellstens die Wohnung übergeben, damit die Sache nicht noch teurer wird
du mußt deiner Ex schriftlich eine Frist setzten (üblich sind 14 Tage) in der sie den Keller zu beräumen hat. Kommt sie dem nicht nach kannst du die Sachen, je nach Wert, entsorgen oder einlagern lassen.
Problem nur es sind viele Private Sachen dabei , Fotos , Unterlagen etc. die kann ich nicht so einfach weg Schmeißen .
Einlagern kann ich es auch nicht , wenn ich die Wegschmeiße kann es Möglich sein das meine Ex Schadenersatz Fordert .
Selbst der Vermieter weiß nicht was er machen soll , er ist ja schon Froh das ich die Schlüssel bekommen habe und dort alles mache .
Ich würde Ihn die Schlüssel geben , kann ja nicht sein das ich deswegen Schwierigkeiten bekommen weil die alte die Klamotten da nicht weg holt.
Schon überlegt die einfach im Keller zu Lagern unter der Treppe
entsorgen wird sehr teuer
Kellerinhalt auf dem Flohmarkt verkaufen und davon die Miete bezahlen