Vermieter verweigert Schlüsselannahme nach WG-Zimmer-übergabe
Hallo, mein problem ist folgendes, ich hatte heute 30.08. meine übergabe meines wg-zimmers zuvor hat mir meine vermieterin eine "checkliste" zukommen lassen wie ich die räume zu übergeben habe. z.b in meinem zimmer sollen die fenster inkl. femsterrahmen geputz werden bad sauber machen küche herd backofen mikrowelle alles reinigen uvm. mein zimmer hab ich gasaugt und geweischt und die fenster geputzt. muss dazu sagen dass ich in einer 6er wg wohne und die einzige bin die grade auszieht. als die vermieterin kam meinet sie die fenster sein nicht sauber genung der boden sei schmutzig. im flur standen glasflaschen von den anderen bewohner die ich wegräumen sollte. ich habe mich geweigert die sachen nochmal zu putzen und die flaschen wegzuräumen, daraufhin hat sie mir eine stunde zeit gegeben es zu erledigen. sie kam dann wieder und meinte so kann ich dass nicht annehmen unser mietverhätnis endet hier nicht sie weigert sich die schlüssel anzunehmen und ist gegangen. daraufhin habe ich die schlüssel in einen umschlag gemacht und in ihren briefkasten geworfen unter zeugen. 2 stunden später berichtet mir meine mitbewohnerin dass grade jmd in mein zimmer ziehen würde, ist das rechtens da ich ja eig bis 31.08. mieter bin, oder erlischt es mit übergeben des schlüsels.
3 Antworten
ich hatte heute 30.08. meine übergabe meines wg-zimmers
Die erst morgen hätte erfolgen müssen:
§ 193 BGB
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
zuvor hat mir meine vermieterin eine "checkliste" zukommen lassen wie ich die räume zu übergeben habe. z.b in meinem zimmer sollen die fenster inkl. femsterrahmen geputz werden bad sauber machen küche herd backofen mikrowelle alles reinigen
Ob und was man machen muss hängt davon ab, ob etwas wirksam im Mietvertrag steht, steht dort nichts oder besenreine Übergabe, dann gilt folgendes:
Besenrein Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
sie kam dann wieder und meinte so kann ich dass nicht annehmen unser mietverhätnis endet hier nicht sie weigert sich die schlüssel anzunehmen und ist gegangen.
Vermieter sollten keinesfalls die Annahme der Wohnungsschlüssel oder ähnliches verweigern! Durch die Annahme der Wohnungsschlüssel und der Rücknahme der Wohnung verliert der Eigentümer/Vermieter prinzipiell keine (er kann nur seinen Mietausfall nicht mehr auf § 546 a BGB gestützt geltend machen) gegenüber dem Mieter bestehenden Ansprüche! Der Mieter bleibt auch nach der Rückgabe verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen im vollem Umfang zu erfüllen. Er hat nur eine seiner Pflichten - nämlich die Rückgabepflicht - erfüllt. Mieter sollten nicht der irrigen Meinung sein, mit der Rückgabe der Wohnung sei für Sie alles erledigt. Erledigt ist die Sache erst dann, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind.
Weiteres unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm
daraufhin habe ich die schlüssel in einen umschlag gemacht und in ihren briefkasten geworfen unter zeugen. 2 stunden später berichtet mir meine mitbewohnerin dass grade jmd in mein zimmer ziehen würde, ist das rechtens da ich ja eig bis 31.08. mieter bin, oder erlischt es mit übergeben des schlüsels.
Nein das Mietverhältnis erlischt nicht mit der Übergabe des Schlüssels sondern mit dem letzten Tag des Mietverhältnisses.
MfG
Johnny
Du hättest die Übergabe auch morgen machen können. Du könntest die Miete für einen Tag zurück verlangen. Du kannst dich auch einfach um die wichtigen Dinge in deinem Leben kümmern und die Vermieterin vergessen.
wollter ich eig auch aber sie meinte die übergabe muss am letzten werktag im monat bis 12uhr durchgeführt sein.
Du hast auf jeden Fall das Recht bis zum letzten Tag des Monats die Wohnung zu nutzen. Wenn die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe vorher erfolgt, dann muss das abgesprochen werden.
Aber in deinem Fall kann dir das wohl egal sein.
egal ist es mir nicht, da sie sich zuvor geweigert hat die schlüssel anzunehmen und zu mir gesagt hat "ok unser mietverhältnis endet hiemit nicht wenn ich die fenster nicht sauber mache"