Wohnungsschlüssel im Briefkasten eingeworfen... zählt es als Übergabe?
habe meinem Mieter gekündigt zum 30.11. doch bereits Anfang des Monats ist er ausgerogen. Ohne Wohnungsbesichtigung, denn die habe ich in der Kündigung auf14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist gelegt.
Nun besteht er auf eine Übergabe der Schlüssel am WE, ansonsten schmeisst er ihn in den Briefkasten. Mit der Übergabe der Schlüssel will er auch die Wohnung vorzeitig übergeben Bin nun unsicher, denn wenn ich den Schlüssel entgegennehme .... was bitte soll ich tun
8 Antworten
Du kannst auf Einhaltung des Mietvertrags bis zum Ende bestehen.
Wenn er Dir den Schlüssel einwirft, bedankst Du Dich dafür, teilst ihm aber mit, dass Deine und seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zum 30.11.2016 fortbestehen und dass er bis dahin den Schlüssel jederzeit wieder bei Dir abholen kann.
Teile ihm nochmal den Übergabetermin mit und einen Alternativtermin dazu. Hörst Du nichts mehr von ihm, wirst Du an dem vorgeschlagenen Termin die Übergabe allein durchführen.
Danke für die Auszeichnung und wenn ich helfen kann, immer wieder gerne!
Sicher dass Sie Vermieter sind? Also gute Nacht wenn man als Vermieter nicht mal Ahnung vom rechtlichen Geschehen hat.
habe meinem Mieter gekündigt zum 30.11.
Warum?
doch bereits Anfang des Monats ist er ausgerogen. Ohne Wohnungsbesichtigung, denn die habe ich in der Kündigung auf14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist gelegt.
Du hast einfach einen Termin festgesetzt?
Nun besteht er auf eine Übergabe der Schlüssel am WE, ansonsten schmeisst er ihn in den Briefkasten.
Er ist wahrscheinlich sauer.1. wegen der Kündigung und 2. weil Du einfach einen Termin diktierst.
Samstag ist übrigens Werktag.
Mit der Übergabe der Schlüssel will er auch die Wohnung vorzeitig übergeben Bin nun unsicher, denn wenn ich den Schlüssel entgegennehme .... was bitte soll ich tun.
Die Übergabe machen.
Willst Du den Mieter loswerden?
Der MV endet mit Ablauf des 30.11. unabhängig der Schlüsselübergabe und/oder Auszug des M - sofern die Kündigung zulässig und unstreitig wäre.
Nun käme es darauf an:
- Hättest du einen Nachmieter oder wolltest den vorzeitigen Leerstand für Renovierung/Sanierung nutzen, erklärst du du ihm per Einwurfeinschreiben: "Ihrem Antrag auf Auflösung des MV mit Ablauf des 15.10.2016 entspreche ich hiermit. Die überzahlte Miete werde ich zeitnah erstatten, sofern die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgelassen wird."
- Andernfalls schuldet der M eine tatsächliche Übergabe, nicht nur Schlüsselabgabe. Allerdings zu einem bestätigten Termin, nicht dem deiner Vorgabe. Könnte oder wollte man sich auf den nicht einigen, hätte man lediglich die Schlüssel, aber keine Verfügung über die Wohnung vor Beendigung des MV durch Kündigung, dafür aber vollen Mietanspruch für November.
G imager761
danke ...... genauso werde ich es machen.
Deine Antworten sind mir immerwieder wichtig ;-)