Ein Zimmer in einer WG wurde geräumt, jedoch der Schlüssel nicht zurückgegeben, kann nun der Vermieter das Schloss austauschen?
Hallo, ich frage für eine Bekannte, d.h. für die Vorvermieterin meiner jetzigen Problemmieterin. Sie hat dort das Zimmer in der WG, es handelt sich um eine Villa mit vielen WG Zimmern geräumt, es steht noch ein Tisch auf dem Balkon von ihr, jedoch den Schlüssel für das Zimmer bis dato nicht zurückgegeben, die Vermieterin kann trotz neuer Interessenten nun das Zimmer nicht weitervermieten, bzw. zeigen. Kann ebenfalls keine Schäden feststellen, falls vorhanden. Darf sie denn nun eigenmächtig das Schlosss von einem Schlosser austauschen lassen, denn es könnte ja z.B. der Schlüssel nie mehr zurückgegeben werden. Muss sie den Mietausfall hinnehmen? Danke für Eure Antwort.
5 Antworten
Der Vermieter darfdas Schloss nicht tauschen aber er darf Räumungsklage einleiten und Nutzungsentschädigung verlangen.
Ohne Schlüsselübergabe ist die Miete weiter zu zahlen.
Wenn die Mieterin ordentlich gekündigt und die Wohnung geräumt hat ist das Mietverhältnis beendet. Schlüssel nicht abgegeben und Tisch stehen lassen, bedeutet die Nutzung wird ungenehmigt fortgesetzt. Dafür ist Nutzungsentgelt zu entrichten, Schadensersatz könnte auch fällig werden. Gibt es eine Herausgabe der ehemaligen Mietsache mit einem Protokoll?
Sollte die ehemalige Mieterin erkennbar die Mietsache aufgegeben haben, dann kann der Vermieter Schadensersatz für den Schlosstausch einfordern. Weitere Mängel nach Verlassen der Mietsache wären mit Zeugen zu protokollieren, unter Fristsetzung von der Mieterin zu beseitigen und oder nach Verfristung durch den Vermieter zu beseitigen und da<nn die Kosten von der Kaution abzuziehen.
Solang die Wohnung / das Zimmer nicht beräumt und der Schlüssel nicht zurückgegeben ist, ist das Mietverhältnis nicht beendet. Die Mieterin muss also weiter Miete zahlen.
Ja, kann er, der Schlüssel hätte am Tag des vereinbarten Auszugstermins abgegeben werden müssen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet darauf zu warten dass der Schlüssel irgendwann einmal in der Zukunft nachträglich abgegeben werden wird oder auch niemals.