Vermieter verlangt Tapeten und Teppich ab beim Auszug
Hallo liebe Experten,
eine Bekannte von mir wohnt seit 30 Jahren in einer Mietwohnung. Sie hat jetzt gekündigt. Der Vermieter verlangt vob ihr, dass sie alle Tapeten und auch den Teppich abmachen soll.
Darf er das nach 30 Jahren auch verlangen?
Kann es sein, dass es ein neues Gesetzt gibt, dass man die Wohnung nur besenrein zu übergeben brauch und Tapeten und Teppichboden nicht nicht zu enrfernen sind?
Bin gespannt auf Antworten.
Lg Niki
2 Antworten
Was der Vermieter meint, ist uninteressant. Was steht im MV? Falls dort drin steht, dass sie die Tapeten entfernen muss, ist diese Klausel unwirksam mit der Folge, dass die gesamten Schönheitsrep. nicht von der Mieterin sondern vom Vermieter zu leisten sind und das während der gesamten Mietzeit.
Was den Belag betrifft ist entscheidend, ob er mitvermietet wurde oder vom Mieter eingebracht wurde. Trifft letzteres zu, muss er vom Mieter entfernt werden.
Ein Gesetz gibt es dazu nicht, aber höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH.
Das BGH hat 2010 die bisherige Rechtssprechung gekipppt, d.h. man kann auch umziehen ohne zu renovieren:
http://www.fr-online.de/wirtschaft/mietrecht-umzug-ohne-tapetenwechsel,1472780,2826476.html
Allerdings gibt es noch ein paar Ausnahmen.