Vermieter verlangt Tapeten und Teppich ab beim Auszug

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Was der Vermieter meint, ist uninteressant. Was steht im MV? Falls dort drin steht, dass sie die Tapeten entfernen muss, ist diese Klausel unwirksam mit der Folge, dass die gesamten Schönheitsrep. nicht von der Mieterin sondern vom Vermieter zu leisten sind und das während der gesamten Mietzeit.

Was den Belag betrifft ist entscheidend, ob er mitvermietet wurde oder vom Mieter eingebracht wurde. Trifft letzteres zu, muss er vom Mieter entfernt werden.

Ein Gesetz gibt es dazu nicht, aber höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH.