Muss Bodenbelag in einer Mietwohnung beim Einzug vorhanden sein?
Moin Moin,
wir ziehen demnächst um. In dieser Wohnung befinden sich zur Zeit Laminat sowie Teppichboden. Der Vormieter ( Sohn des Vermieters - es handelt sich um ein Einfamilienhaus wo der 1. Stock zu einer Wohnung umgebaut wurde ) sagte das er für Laminat und Teppich gerne etwas Geld haben wolle.
Mir ist aber die Summe die er verlangt eindeutig zu hoch kalkuliert. Natürlich können wir darüber reden...
Mir geht es aber um folgendes. Wenn unter dem Laminat sowie unter dem Teppichboden kein anderer Fussbodenbelag ist, würden wir ja quasi auf den Regipsplatten laufen die sich darunter befinden.
Muss zum Einzug eines Mieters ein Fussbodenbelag als Grundvorraussetzung vorhanden sein?
Der Vormieter meint er könne Laminat und Teppich sowieso nicht mitnehmen.
Wenn kein Fussbodenbelag Grundvorraussetzung ist und wir den Belag abkaufen, dann können wir ihn ja bei einem möglichen auszug wieder mitnehmen... ? ? ?
Etwas verzwickte geschichte....hoffe Ihr könnt helfen, wir wollen weder den Vormieter noch den Vermieter verärgern mit falschen Tatsachen :)
15 Antworten
ein Fußboden muss nicht in der Wohnung sein, es ist also keine Grundvorraussetzung!
Wenn ihr den vorhandenen Bodenbelag bezahlt, dann könnt ihr den hinterher natürlich mitnehmen! Ihr habt ihn ja gekauft!
Stimmt! Er kann in einem solchen Fall auf die Anmietung der Wohnung verzichten!
Stimmt eben nicht, genau dieses Problem hatten wir in unserer jetzigen Wohnung auch! Der Vermieter ist nicht verpflichtet das in der Wohnung ein Boden ist!
ich würde über den Preis handeln, aber wenn du sagst du willst ihn nicht und der reisst alles raus, dann stehst du eben auf Regips oder Bton! Dann musst du alles neu kaufen und verlegen! Der Vermieter ist nicht verpflichtet
Nein, es gibt keine Vorschrift, dass in einer Wohnung ein Bodenbelag vorhanden sein muß. Was will der Vormieter denn machen, wenn du seinen Preis nicht zahlen willst? Alles rausreißen und wegschmeißen? Ich denke man sollte vernünftig miteinander reden und sich dann über einen (angemessenen) Preis einigen.
Wenn der Vormieter den Boden gelegt oder bezahlt hat, dann kann er diesen mitnehmen, wenn Nachmieter ihn nicht haben wollen. Zwangsweise Geld verlangen kann er nicht. Die Nachmieter müssen dann aber akzeptieren, dass es einen Bodenbelag gibt. Es stellt sich also nicht die Frage ob eine Wohnung mit einem Bodenbelag versehen sein muss, denn das ist es hier ja. Der Boden ist ja nicht nackt. Vielmehr ist das eine Sache der Verhandlung ob ein neuer Mieter diese Wohnung so nimmt wie sie ist oder nicht. Wie gesagt, kann der Vermieter den Vormieter sogar auffordern, den eigens gelegten Boden mitzunehmen.
Ein Mieter muss wissen, wenn er den Bodenbelag des Vormieters übernimmt, dass er hierfür die Zustimmung des Vermieters benötigt. Eines- von vielen Problemen ist - dass der Mieter nicht einfach bei Auszug den Belag mitnehmen kann, da der VM das Recht hat, gegen Entschädigung zu verlangen, dass der Belag liegen bleibt. Da für mittlere Qualität bei Teppichboden 10 Jahre Nutzungszeit gelten, bei Laminat je nach Qualität zwischen 5 und 8 Jahren kann es dann passieren, dass der Mieter den Belag gegen geringe Entschädigung in der Wohnung lassen muss.
Noch größer wird das Problem, wenn Laminat auf Teppichboden verlegt wurde, weil der Teppichboden beim Vormieter völlig kaputt war und dieser aus Haftungsgründen dann eben Laminat verlegt hat. Da Du mit dem Kauf des heutigen Belages auch jede Haftung übernimmst war, muss also geklärt werden, ob es unter dem heutigen Belag Mängel gibt, die ein Entfernen des jetzigen Belages nicht erlauben.
Ferner beachten, dass man Teppichboden, sofern er nicht fest verlegt ist, kaum anderweitig verwenden kann. Fest verlegter Boden ist überwiegend nach der Entfernung für den Müll. Gebrauchter Laminat kauft kaum jemand.
Grundsätzlich ist allerdings der VM nicht verpflichtet, wenn dies mit dem Mieter vereinbart wird, den Bodenbelag zu stellen.
Wenn möglich den Belag nicht abkaufen. Dem jetzigen Mieter geht es wie Euch, nach dem Auszug könnt ihr damit nichts anfangen. Hier tritt dann noch das Problem eines Mieters auf, der mit dem VM verwandt ist. Es ist kaum glaubhaft, dass der Sohn - auch wenn er dafür eine Rechnung haben sollte - in einem 3-FH den Belag selbst eingebracht hat.
Natürlich muss ein Fußboden da sein. Kein Mieter muss auf den nackten Estrich einziehen.