Mietrecht Treppenhausreinigung?

5 Antworten

Die Frage ist nur, ob es sich um übermäßige Verschmutzung handelt, die in der Treppenhausreinigung einen Mehraufwand verursacht. Ich habe mal einem Treppenhaus reiniger zugeschaut (mit Teppichboden belegt), der mit einem Staubsauger auf dem Rücken geschnallt, einfach mal ganz schnell die Treppe rauf gelaufen und wieder runter ist und dabei den Boden gesaugt hat. In der Tat war der Boden dann sauber und die ganze Aktion hat über alle 4 Etagen hinweg, vielleicht 5 Minuten gedauert. Wird er in einem solchen Treppenhaus durch die Hundehaare dazu gezwungen, vielleicht doppelte Zeit aufzuwenden, geht das zu Lasten aller Mieter und das Verlangen Deines Vermieters wäre berechtigt.

Der Link "ändern" zum Juraforum wirkt leicht deplatziert. Brauchst du eine Zweitmeinung? Was "Weiter" ist dagegen lustig.

Nun kommt es schon auf die Details an. Wenn das Treppenhaus nur durch die Hundehaare total verdreckt ist, würde ohne ihn die Reinigung vielleicht unnötig sein? Was sagt denn dein gesunde Menschenverstand zur Belastung der anderen durch euren Hund?

Sunnybeach93 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 01:04

Ja ich benötige eine Zweitmeinung, weil ich heute natürlich aus allen Wolken gefallen bin. Wir haben noch nie Beschwerden bekommen und wohnen nun schon über 3 Jahre dort. Für mich sind die Hundehaare kaum zu erkennen. Aber ich werde einfach einmal in der Woche kurz saugen und dann sollten alle beruhigt sein.

Danke für die Antwort.

mjutu  09.02.2019, 01:18
@Sunnybeach93

Das klingt sinnvoll. Wenn das Problem in ein paar Minuten mit dem Staubsauger zu erledigen ist, hört sich das nach einer guten Lösung an. Allerdings hast du natürlich recht: Du zahlst die Reinigung bereits mit. Vielleicht hat sich jemand übertrieben angestellt mit so einer Beschwerde. Aber das Zusammenleben in einem Haus ist immer schwierig. Wenn du die Möglichkeit hast hier mit wenig Aufwand beruhigend zu sein, nutze das.

Der Vermieter sollte dir die Nummer seines Brillenoptikers duchreichen.

Wir bezahlen ja schließlich die Treppenreinigung und im Mietvertag ist geregelt, dass eine Reinigungsfirma kommt.

Aber nicht für den besonderen Aufwand, Hundehaare zu beseitigen. Wenn die Reinigungsfirma diese Auftragserweiterung ablehnt, entfernt ihr die Hundehaare selbst. Übernimmt sie den Auftrag, zahlt ihr den Aufwand extra.

Natürlich müssen die übrigen Mieter diese Mehrarbeit nicht über ihre Betriebskostenabrechnung mitbezahlen.

Nur am Rande: Die Haltung des Hundes ist euch widerruflich erteilt.

G imager761

wenn sich andere daran stören kann der Vermieter die Erlaubnis der Hundehaltung widerrufen.

das ist kein gewöhnlicher Dreck