Flohbefall in ehemaliger Mietwohnung! zahlt Haftpflicht?

8 Antworten

Wenn überhaupt, dann Deine Privathaftpflichtversicherung. Reiche den "Schadensfall" (in Form einer Rechnung des Kammerjägers) bei Deiner Versicherung ein. Du wirst sehen, wie die dann reagiert.

Nein, das zahlt weder eine Hausratversicherung (die ist, wie es der Name schon sagt) für den Hausrat da, noch eine Haftpflichtversicherung. Schäden an einer Mietwohnung sind zumeist durch die Versicherungsbedingungen ausgenommen - zusätzlich kann man so etwas natürlich mitversichern.

Aber ob ein Schädlingsbefall durch die Zusatzversicherung getragen wird, wage ich bezweifeln.

Loky89 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 20:45

Mietschäden sind mitversichert im Vertrag

dsupper  09.10.2014, 12:20
@Loky89

Mietschäden und ein Schädlingsbefall sind aber noch zwei völlig unterschiedliche Dinge - aber: Versuch macht klug.

ich würde mich an deiner Stelle nicht so ausnutzen lassen.

Wenn die Flöhe von deinen Katzen stammen wirst du ja nun in der neuen Wohnung das gleiche Problem haben. Also solltest du jetzt feststellen ob deine Katzen Flöhe haben. Sicher hast du einen Floh-Kamm (Pflichtwerkzeug für Katzenhalter). Wenn deine Katzen jetzt keine Flöhe haben werden auch die Flöhe in der alten Wohnung zu 99% nicht von deinen Katzen stammen. Wie soll das sonst funktionieren? Glaubst du die Flöhe sind nicht mit umgezogen weil ihnen die neue Wohnung nicht gefällt? Tz.....

Ich glaube eher die Nachmieterin hat erfahren das du Katzen dort gehalten hast und wollte auf nummer sicher gehen. Aber selber bezahlen will sie den Kammerjäger nicht.

Also, kontrolliere ob deine Katzen jetzt Flöhe haben. Am besten sogar vom Tierarzt bestätigen lassen. Wenn sie keine Flöhe haben würde ich auch nichts bezahlen. Wäre ja noch schöner.

Wenn ist die Haftpflichversicherung hier zuständig, ich würde ihr den Schaden melden. Die Versicherung wird wenn du Schadensersatzpflichtig bist zahlen und wenn nicht die Forderung abwehren.

Jetz bring ich mal Licht ins Dunkel! Versicherung prüft ob Forderung berechtigt ist, wenn Nein werfen weder sie noch Ich etwas zahlen, da dass recht net auf seiner Seite is (heißt passiver rechtsschutz). Wenn er die Forderung stellen darf, zahlt die Versicherung dafür.

KaeteK  09.10.2014, 19:26

Hast du denn wenigstens deine Katzen auf Flöhe untersuchen lassen? Wenn ja, und sie haben keine, bist du sicher aus dem Schneider.