Dürfen Autohändler ihre Fahrzeuge dauerhaft (>2 Wochen) auf öffentlichen Parkplätzen am Hause abstellen?
Hallo zusammen,
ein Autohaus aus der Nachbarschaft hat seit nunmehr über 2 Wochen insgesamt 3 neue Modelle seiner Transporter, alle drei blitzeblankgeputzt und teils mit Werbeschriftzug, auf den öffentlichen Parkplätzen direkt vor unserem Haus abgestellt. Er belegt damit 1/4 der ohnehin in der Großstadt knappen und zudem kostenlosen Parkplätze. Die 3 Fahrzeuge wurden in der gesamten Zeit kein Stück bewegt und stehen immer an der selben Stelle. Dies führt nicht zur bei den Bewohnern zu Unmut (teils ältere Leute, die dann weit weg parken müssen und alles den gesamten Weg schleppen müssen), sondern auch bei den Gewerbetreibenden. Zudem versperren die Transporter die Sicht beim herausfahren auf die ohnehin stark befahrene Straße, wo teils auch gerne mal schneller gefahren wird als erlaubt. Dies macht jeden Ausparkvorgang quasi zu einer Art "russischem Roulette". Sämtliche Argumente habe ich gestern früh jemandem vom Autohaus telefonisch mitgeteilt, der dies angeblich weitergeben wollte. Passiert ist bislang nichts.
Die Tatsache, dass die Fahrzeuge überhaupt nicht bewegt werden, blitzeblank sind und die neuesten Modelle darstellen inkl. Werbeschriftzug des Autohauses lässt für mich und andere im Hause/der Nachbarschaft den starken Eindruck entstehen, dass der Händler hier öffentliche Parkplätze als Werbefläche nutzt, da die Fahrzeuge ja auch überhaupt nicht bewegt werden. Daher wäre meine Frage, wie man evtl. dagegen vorgehen kann. Denn es kann nicht sein, dass eine gewerbliche Nutzung von öffentlich bezahlten Flächen einfach so durchgehen kann, denn soweit ich weiß, muss jeder Gewerbetreibende für soetwas eine Art Konzession haben bzw. der Stadt etwas entrichten. Was könnt Ihr empfehlen?
Besten Dank vorab und Grüße,
Marc
6 Antworten
Wenn die Fahrzeuge zugelassen sind, dürfen sie dort geparkt werden, das mag für die Anwohner lästig sein, aber es ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch erfüllt es einen Straftatbestand.
Hallöle,
frag einfach mal beim Ordnungsamt nach... die wissen, ob man da etwas machen kann oder nicht...
Haben die gültige Nummernschilder.. wenn nicht dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.... in diesem Fall wäre auch das Ordnungsamt zuständig...
LG vom Saurier61
genau das gleiche Problem gab es hier im nebenviertel bei mir vor einem jahr. da wurde das aber anders gelöst wie mit reden oder ordnungsamt: alle reifen wurden aufgeschlitzt, die Rücklichter runter gerissen und die Werbung mit farbspray besprüht. kam auch in der lokal Zeitung das ganze
Werbung auf öffentlichen Straßen ist meldepflichtig u auch mit Kosten verbunden.
Parken kann er seine Autos so lange er will. Dafür sind Parkplätze da. Voraussetzung dafür ist, dass die Autos angemeldet sind u ein amtliches Kennzeichen haben.
So wie du das siehst, dürfte niemand mit einem Auto auf dem Werbung ist, auf öffentlichen Parkplätzen parken. Wenn du der Meinung bist, hier würde gegen ein Gesetz verstoßen, so erstatte Anzeige, das ist der richtige Weg.
Ruf das Ordungsamt Deiner Gemeinde an und frag nach - dauert weniger lange als hier eine Seite über etwas zu schreiben, was man Dir nur dort beantworten kann.
Kennzeichen haben die Fahrzeuge, aber die Werbung darauf und das dauerhafte abstellen legen den Werbezweck nahe. Der Händler hat ja normalerweise PKWs seiner Marke in seinen Räumlichkeiten. Da passen Transporter natürlich nicht so ganz rein ins "Konzept", denn man sieht dort keine dieser Art von Fahrzeugen. Vermutlich passen sie auch von der Größe her nicht in die Ausstellungsräume. Das kann aber letztlich nicht bedeuten, dass hier ein gewerblicher Missbrauch der öffentlichen Parkplätze stattfinden kann und darf (sehe ich zumindest so).