Darf mein Vermieter mir das Be-und Entladen im Hof Verbieten?
Hallo Leute,
kürzlich hat mein Vermieter wieder eine Whatsapp nachricht an Alle anwohner gesendet in der jedem außer den leuten die Stellplatzmiete Zahlen den Hof zu befahren bzw. dort zu Parken. Nur so nebenbei die Stellplatzmiete würde 25 euro im monat betragen und der Hof zerfällt so langsam in seine bestandteile. Da mir dies Entschieden zu viel ist da wir schon 610 euro Miete zahlen ( in der auch Grundstücksmiete enthalten ist ) hat er mir angeboten das ich auf dem Streifen vor dem Haus parken kann was ich seitdem auch mache. Nun hat sich allerdings ein bekannter meiner Schwester in den hof gestellt und da Meine nachbarin eine richtig verwöhnte ziege ist hat sie statt uns kurz bescheid zu geben aus ihrem auto heraus ein Foto von dem Fahrzeug gemacht und es unserem Vermieter Geschickt. Daraufhin kam das Oben genannte verbot mit anderen Fahrzeugen den Hof zu befahren. An sich ist das für mich ja das geringste Problem wenn er nicht auch noch der Ansicht gewesen wäre mir Untersagen zu müssen Meinen Audi A4 Avant kurzzeitig um einkäufe zu entladen abzustellen ( hier möchte ich Hinzufügen das ich nach jedem Entladen der einkäufe das auto wieder an den mir " zugewiesenen " stellplatz gestellt habe ) er war der meinung das ich auch rückwärts an den Vordereingang parken kann und die Einkäufe entladen können. Jetzt kommt aber das Problem das Der Platz den ich hier zur verfügung habe kaum für meinen Audi reicht sodass ich so Nah an der Hauswand Parken müsste das ich selbst nicht mehr Aussteigen kann. Er hat diesbezüglich auch gemeint ich könnte wie gewohnt vorwärts Parken und man kann ja die Einkäufe auch ums Haus herum Schleppen . Hierbei ist hinzuzufügen das meine Schwester erst letzten Monat ein Kind zur welt gebracht hat und der Weg Außenrum befahren wird denn es gibt dort keinen Gehweg und die leute die von der gegenüberliegenden Sparkasse aus weg fahren rollen nicht langsam an sondern fahren doch recht schnell sodass es mich wundert das noch kein unfall passiert ist Jedenfalls halte ich es Für unzumutbar einkäufe eine Straße entlang zu schleppen auf der Jederzeit ein auto runtergefahren kommen kann.
Die Frage ist nun ob mein Vermieter das Recht hat mir zu untersagen Mein auto zum Entladen Der einkäufe im Hof abzustellen.
Achja und die Frage ob es mir Kurzzeitig gestattet ist mein auto im hof abzustellen wenn jemand anderes auf meinem Platz steht hat er auch Verneint zumal der zugang zum Hof jedes Jahr um diese zeit abgesperrt wird weil direkt vor dem Haus der Weihnachtsmarkt in unserem ort Stattfindet.
7 Antworten
An sich ist das für mich ja das geringste Problem wenn er nicht auch noch der Ansicht gewesen wäre mir Untersagen zu müssen Meinen Audi A4 Avant kurzzeitig um einkäufe zu entladen abzustellen ( hier möchte ich Hinzufügen das ich nach jedem Entladen der einkäufe das auto wieder an den mir " zugewiesenen " stellplatz gestellt hab
Auch wenn es nur kurz ist, es ist Dir untersagt.
Genau wie das Parken im absoluten Halteverbot und wenn es nur eine Minute ist; es ist untersagt.
Ich habe das nur als Beispiel gegeben.
Das Hauptargument:
Es ist sein Eigentum, er kann bestimmen.
Genauso wie ein Geschäftsinhaber entscheiden kann ob er Dir was verkauft.
Also gut, neuer Anlauf: Wem gehört der Hof? Dem Vermieter. Wer hat zu bestimmen, wer auf sein Eigentum fährt und wer nicht? Der Vermieter. Capito?
ganz so einfach ist es leider immernoch nicht zumal der vermieter selbst nicht mal in unserem ort wohnt. und ich habe auch noch kein gesetz gefunden das den vermieter bemächtigt das entladen von einkäufen zu verwehren
Wo der Vermieter wohnt, ist so was von egal. Es gilt das Eigentumsrecht, weil eben nichts im Mietvertrag steht. Oder bezahlst Du was für die Einfahrt in den Hof?
im mietvertrag steht die grundstücks miete und das bezieht sich auf das gesamte grundstück und ich bezweifle das der hof in der mitte des grundstücks da aussen vor ist
In einem Wohnraummietvertrag steht die Wohnraummiete und nichts über die untersagte Nutzung des Grundstückes zum Be- und Entladen eines Kfz!
Einem Mieter ist es selbstverständlich unbenommen, die Gemeinschaftsflächen zu begehen um seine Wohnung darüber zu erreichen, dies auch zur Erledigung von Einkäufen; nur befahren darf er das Grundstück gemäß der Anordnung des Vermieters nicht!
Gesetz?
Es ist sein Grundstück/Eigentum, das gibt ihm das Recht, er kann das Betreten oder das Befahren seines Grundstückes untersagen.
Die € 610 zahlen Sie für die Wohnung und nicht für die Hofnutzung zum Be- und Entladen!
Nur so nebenbei die Stellplatzmiete würde 25 euro im monat betragen und der Hof zerfällt so langsam in seine bestandteile.
Daraus könnte man schließen, dass die Stellplatzmiete für den Vermieter nicht so kostendeckend ist, dass er die Schäden die u.a. von unbefugten Nutzern mitverursacht werden, einstweilen noch nicht beheben kann.
Die logische Konsequenz wäre eine Stellplatzmieterhöhung!
Für Sie aber gilt das Verbot, welches der Vermieter mitgeteilt hat.
Vesrtoßen Sie gegen die Anordnung, wird dies zu einer Abmahnung führen, die letztlich in Konsequenz sogar bis zur Kündigung des Wohnraummietvertrages fürhren könnte.
Eine Frage der persönlichen Risikoabwägung!
Hierbei ist hinzuzufügen das meine Schwester erst letzten Monat ein Kind zur welt gebracht hat
Ja, wie? Helfen Sie denn in Anbetracht dieser besonderen obsoleten "Umstände" Ihrer Schwester nicht im gebotenen höflichen Umfang?
wie auch immer sie hier " hilfe im gebotenen höflichen umfang " definieren
Der Schwester den Einkauf abnehmen und in die Wohnung tragen, damit sie nicht perinatal überlastet wird! - Was denn sonst?
meine schwester trägt auch keine einkäufe sondern den babysave während ihr freund und ich die einkäufe tragen
Klingt recht positiv! Entkräftet auch den Grund für die Antwort, den Sie mit einer angeblich zu hohen Belastung selber geliefert hatten!
Lies:
man kann ja die Einkäufe auch ums Haus herum Schleppen . Hierbei ist hinzuzufügen das meine Schwester erst letzten Monat ein Kind zur welt gebracht hat
Das klang doch bisher stark danach, dass die Schwester deshalb überfordert war.
Ihr Neugeborenes schleppt jede Frau täglich und stundenlang mit sich herum, das nennt man natürlich!
in diesem fall geht es da weniger um überforderung als um die gefahr durch die runter donnernden sparkassen kunden ich selbst hatte nach der frühschicht schonmal so einen kasper der mich fast überfahren hätte als ich um die ecke gelaufen bin.
Na, jetzt schweifen Sie auch noch in die unsensiblen Gefilde des Kundenverhaltens der deutschen Kreditwirtschaft ab!?!
Was soll denn das noch mit der eigentlcihen Frage zu tun haben!?!
Bleiben Sie einfach beim kern der Frage, deren Antwort unverändert lautet:
"Sie haben aufgrund der Anweisung des Vermieters mit Ihrem Kfz nicht auf dem Hof des Eigentümers zu suchen!"
in den 610 euro miete ist auch die grundstücksmiete enthalten und was anfallende schäden angeht hat unser vermieter sowieso nicht die lupenreine weste der kümmert sich null um das haus auch nicht um herunterfallende ziegel die die autos bis jetzt gottseidank nur knapp verfehlt haben. und laut den sachen die ich in diversen foren gelesen habe kann er sich nur auf das berufen was im mietvertrag steht somit ist ein derartiges verbot nichtig
Ihr Vermieter mag ein Idiot sein. Aber er ist im Recht.
@ DarKnight89
Das hört sich ja teilweise schon sehr gefährlich und nicht nur unbefriedigend an! Vielleicht sollten Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, sich nach etwa Sicherem und vor allen Dingen absolut Miertfreundlichem umzuschauen!?!
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man fremde Grundstücke nicht ohne Genehmigung des Besitzers befahren darf.
das grundstück ist ja nicht fremd der hof gehört ja zum haus dazu wir wurden ja auch angewiesen regelmäßig zu kehren das ist ja das kuriose
Ihr seid nicht Besitzer des Grundstücks, insoweit ist es "fremd".
Kein Befahren von Grundstücken ohne Erlaubnis des Besitzers
Das gilt immer.
Es kommt drauf an was im Mietvertrag steht
Im mietvertrag steht lediglich das Die Stellplatz miete 25 euro im monat beträgt die kann ich mir aber sparen weil der Platz an dem ich meinen wagen abstelle öffentlich ist von einem befahr verbot zum Be-und Entladen steht nichts im Mietvertrag das kam erst per whatsapp
Dass muß Ihnen reichen!
den straßenverkehr kann man recht schwer mit dieser situation vergleichen zumal auch kein ausdrückliches verbot im mietvertrag steht