Darf sich die "Schnauze" meines Autos auf der Straße befinden?
Moin Leute!
Ich wohne auf einer Spielstraße, sog. "verkehrberuhigter Bereich" und teile mit meiner Mutter unsere kleine Auffahrt und habe natürlich sehr kleinliche Nachbarn und die achten auf so ziemlich vieles bis alles!
Wir besitzen beide jeweils ein Auto. Im Gesetz steht eindeutig, dass man auf der Spielstraße selbst nur zum Be- und Entladen halten, sowie auf gekennzeichneten Parkflächen und natürlich auf dem eigenen Grundtück parken darf.
Wir müssen immer eng aneinander Rücken, damit beide Autos mit allen Rädern wirklich auf unserem Grundstück stehen und wir trotzdem tagsüber noch die Garage nutzen können, die bei uns sehr oft gebraucht wird. Jedoch "schwebt" immer ein kleiner Teil der Karosserie von einem unserer Autos, max. eine Hand lang, über der Straße, aber das Auto selbst steht mit den Rädern auf unserem Grundstück.
Jetzt die Frage: Dürfen die Autos auf unserer Auffahrt so stehen bleiben oder muss ich eins davon immer auf einer gekennzeichneten Parkfläche parken, sobald sich ein Nachbar beschweren sollte?
Grundsätzlich steht das letzte Auto ja auf unserem Grundstük, jedoch wird die Nutzmöglichkeit der Straße durch das KFZ ja leicht beeinträchtigt.
Helft mir! =D
3 Antworten
Erstmal in einem Verkehrsberuhigten Bereich darfst du nur in den Parkflächenmarkierungen parken.
Ausnahme sind Fahrzeuge mit Schwerbehindertenausweis für die Parkraumerleichterung und wenn be- bzw. entladen wird.
Grundsätzlich darf das Fahrzeug nicht rausragen.
Da ich selbst beim Ordnungsamt arbeite, sehe ich solche Dinge täglich. Ich entscheide immer in der Situation... Wird einer behindert?
Oft kommt es vor, dass Leute im Zeichen 314 Parkbereich parken und etwas in Zeichen 283 Haltverbot reinragen. Dort schreib ich in der Regel nicht. Wenn aber Fahrzeug so weit weg vom Bordstein parken, dass sie in die 2. Reihe und bei Ausfahrten in den Gehweg ragen, schreibe ich sie. Das hat aber eher damit zu tun, dass man ja immer gucken muss, dass keine Gefährdung davon ausgeht und gerade in 'nem Verkehrsberuhigten Bereich stellt das oft eine Gefahr da. Die Straßen werden ja aufgrund bestimmter Dinge eingerichtet. und grad in diesen Bereichen kann oft ein Kind übersehen werden.
Letztendlich entscheidet jeder bei dem Ordnungsbehörden selbst, ob er in deinem Fall handelt. Rechtlich gesehen darf er das.
solang der Gehweg nicht "abgeschnitten" wird,sodass deine "tollen Nachbarn" um Dein Auto rumlaufen, sprich die Straße benutzen müssen, dürfte sich doch eiiiigentlich gar nichts fehlen würde ich sagen
Hilft das Ordnungsamt auch bei Privatstraßen ? Kommt es Abends oder schnell bevor der Falschparker weg ist???
Herzlichen Glückwunsch zu solchen Nachbarn.Wird der Verkehrsfluss,der nur in Schrittgeschwindikeit vonstatten gehen darf behindert?Sollen sie sich beim Ordnungsamt beschweren,dass ein Auto 15 mm in die Straße ragt.Die machen sich lächerlich.
Es darf kein Teil deines Autos auf die Strasse ragen!
Wie kann von einem Auto, das nur ein paar cm über das Grundstück hinausragt eine Gefahr ausgehen? Noch dazu in einer Spielstraße, wo der Verkehr sowieso langsam unterwegs ist?
Das ist doch alles nur kleinkarierte und typisch deutsche Paragrafenreiterei und Bürokratismus!