Keller Einbruch Vermieter tut nichts Rechtslage?
Ich versuche mich kurz zu halten. Es wird immer wieder regelmäßig bei mir und den Kellern der Nachbarn eingebrochen. Bei mir wurde zuletzt vor 7 Monaten eingebrochen und viele Wertgegenstände wie Fahrräder, Roller etc. wurden mitgenommen. Ich habe bei der Polizei Anzeige erstattet und das natürlich dem Vermieter gemeldet. Die Sicherheitsmaßnahmen im Keller sind ein absoluter Witz. Jede Person kann einfach in den Kelleraum rein, weil das Schloss vom Keller ausgebrochen wurde. Dieser Zustand ist jetzt ca. schon seit 2 Jahren so. Ich habe dies auch etliche male dem Vermieter gemeldet und er sagte bereits vor einem Jahr, dass er ein besseres Schloss und eine Alarmanlage + Überwachungskameras installieren lassen möchte. Bis jetzt hat sich aber überhaupt nichts getan. Wie sieht die Rechtslage da aus? Kann man den Vermieter ,,zwingen" etwas zu tun?
9 Antworten
Wenn der Keller im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt wird und sozusagen mit vermietet wird, dann zahlst Du dafür ja auch Miete. Ich weiß nicht, ob der Vermieter dann nur Aufbewahrungsfläche zur Verfügung stellen muss oder ob er auch für die SICHERE Aufbewahrung haftbar ist. Vielleicht kannst Du das über den Mieterschutzbund in Erfahrung bringen. Letztendlich besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass sich alle Mieter zusammen tun und ein neues Schloss anbringen lassen. Ist ja in aller Interesse.
Ich habe auch noch von keiner Versicherung gehört, die für einen Schaden aufkommt, wenn man dem Geschädigten nachweisen kann, dass er grob fahrlässig war. Und ein Keller, der frei zugänglich ist und Diebe regelrecht dazu einlädt, etwas zu stehlen, gehört meiner Meinung nach dazu.
Hier wäre in erster Linie eine Hausratversicherung empfehlenswert, die bei Einbruch den Schaden ersetzt, der entstanden ist. Fahrräder muss man meist zusätzlich versichern.
Zudem zahlt die Versicherung dann auch die Instandsetzungskosten für die beschädigte Kellertüre und ein neues Schloss.
Wenn die Sache bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde, der Schaden der Versicherung gemeldet, dann dürfte es keine Probleme mit der Versicherung geben. Rechnungen sammeln und der Versicherung vorlegen.Nach Möglichkeit auch Fotos von der beschädigten Sache.
Der Vermieter stellt lt. Mietvertrag einen Kellerraum zur Verfügung der im Normalfall auch eine abschliessbare Türe hat. Damit ist der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen. Für Einbrüche ist der Vermieter nicht in die Pflicht zu nehmen. Man kann ihm auch nicht vorschreiben, welche Art Schloss oder Verriegelung er anzubringen hat.
Deshalb sollte man in diesem Falle den Ball nieder halten und sich als Mieter für die Reparatur der Kellertüre und eines neuen Schlosses bemühen. Ein besseres Schloss kann man sich selber aussuchen.
Wenn der Vermieter eine Alarmanlage einbauen lassen will, ist das seine Sache und einen Anspruch darauf hat man als Mieter nicht.
Zwingen kann man den Vermieter nicht, eine Alarmanlage einzubauen, auch wenn er das irgendwann mal in Aussicht gestellt hat, eine solche montieren zu lassen.
Auf jeden Fall solltest du Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Der Vermieter muß den Mietgegenstand immer in dem Zustand halten, in dem du ihn gemietet hast. Da zu Mietbeginn das Schloß am Kellereingang vorhanden war, muß es also ersetzt/ausgetauscht werden.
Der Kellerraum ist angemietet und war wahrcheinlich mit einer Türe und einem Schloss bei Einzug der Mietpartei versehen. Davon gehe ich mal aus.
Wenn durch einen Einruch das Schloss und die Kellertüre beschädigt werden, so tritt die Hauratversicherung des Geschädigten, also des Mieters ein, so er eine solche Versicherung abgeschlossen hat.
Der Einbruch ist der Polizei zur Anzeige zu bringen, dann dürfte es mit der Hausratversicherung auch keine Probleme wegen des Schadenersatzes geben. Fahrräder sind separat zu versichern.
Man kann den Vermieter in diesem Falle nicht dazu verpflichten, ein neues Schloss anbringen zu lassen, oder eine Reparatur der Kellertüre verlangen. Es war schliesslich nicht der Vermieter der den Einbruch begangen hat.
Hier ist einzig und alleine der Mieter in der Pflicht dafür zu sorgen, dass das Eigentum des Vermieters wieder in Ordnung gebracht wird.
Dazu gibt es eben eine Hausratversicherung. Hat man eine solche nicht, muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Ist eben das sog. Lebensrisiko.
Ich gehe doch stark davon aus, dass der Fragesteller die Kellertüre zu den einzelnen Kellerabteilen meinte, denn dieser Zugang gehört dem Vermieter, bzw. die Zugangssicherung obliegt ihm.
Hast einen Minijob. Welche großen Wertgegenstände hast Du denn in Deinem Keller?
Ich wohne ja nicht alleine Sherlock, sondern mit meiner Familie zusammen.
Habe für Wohnraum noch NIE einen Mietvertrag gesehen oder davon gehört, dass der Vermieter für eine SICHERE AUFBEWAHRUNGSFLÄCHE verantwortlich ist.
Einbrüche gehören zum allg. Lebensrisiko.
Der MIETER kann sich ja versichern, oder was meinst Du, warum es Hausratversicherungen gibt.
Hierin sind auch kleine Beträge für den Keller versichert, manches, wie Fahrräder, muss man manchmal extra dazu versichern.
Und seinen Goldschmuck sollte man vielleicht nicht unbedingt im Keller lagern! 😎