Kann man einen Schließzylinder verkehrt einbauen und es nicht bemerken?
Sind Vermieter und unser Mieter hat seinen Schlüssel im Schloß der Wohnungstür abgebrochen und stellt das uns nun mit 123,76 Euro in Rechnung. 40,00 Euro für Öffnung der Tür, 30,00 Euro für Wegezeit des Monteurs, 16,50 für Einsatzpauschale Werkstattwagen, Aufschlag auf Wegezeit + Arbeitsleistung Sonntag 25% 17,50 Euro + Mehrwertsteuer 19% 19,76 Euro.Auf Nachfrage war angeblich der Schließzylinder nicht richtig eingebaut. Ist die Forderung des Mieters berechtigt, dass ich die Rechnung bezahlen muss? Hätte er dies nicht bemerken müssen? Ich denke wenn man einen Schließzylinder verkehrt einbaut kann man gar nicht schließen.
9 Antworten
Wie kann ein Schließzylinder falsch eingebaut werden? Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten und dann steht ein Teil auf der einen Seite raus und auf der anderen ist der Zylinder zu tief drinn. Das hat aber mit der Schließfunktion nichts zu tun. Er probiert halt ob du bezahlst.
Der Mieter erzählt Nonsens, zumal der Schließcylinder ja 2 Jahre funktioniert hat. Fordere ihn auf, die Mietkürzung nachzuzahlen, da unrechtmäßg, dafür Frist von 2 Wochen stellen und Mahnbescheid androhen und dann auch bei Nichtzahlung das so machen. Schon dadurch entstünden ihm erhebliche Kosten, die er vermeiden könnte. Prüfe auch mal, ob er dich für dumm verkauft und er möglicherweise dir Märchen erzählt hat und die Ursache des Öffnens der Tür einen anderen Hintergrund hat (nur ein Verdacht).
ja und einfach mal bei dem Schlüsseldienst anrufen und nachfragen.
Schließzylinder falsch einbauen, so dass der Schlüssel ohne grobe Gewaltanwendung beim normalen Schließen abbricht, ist unmöglich! Man kann den Zylinder nur verkehrt herum einbauen (was nach innen muss, nach außen und umgekehrt). Das macht sich aber u. U. NUR durch den Überstand des Zylinders über die Schließblende bemerkbar (soll aus versicherungstechnischen Gründen mit Außenschild bündig sein, darf aber nicht mehr als 3 mm überstehen). Ich würde ihm mit einem Gutachter drohen, dass würde dann (wenn es tatsächlich hart auf hart kommt) für ihn erheblich teurer... Ich vermute mal, er hat einen falschen Schlüssel in den Zylinder gewürgt und versucht zu schließen. Oder er hat einen Deal mit dem Schlüsseldiener...
Das kommt mir sehr seltsam vor! Wie hat denn Euer Mieter vorher seine Wohnung betreten, ist er durch ein offenes Fenster eingestiegen? Kommt mir fast so vor, als solltet Ihr für die Dusseligkeit des Mieters löhnen...
Ist meines Wissens unzulässig...
Den Betrag nachfordern, notfalls bis zum bitteren Ende! Ich nehme an, als Vermieter habt Ihr eine gute Rechtschutzversicherung...
Ja haben wir!
Na denn, haut rein...
Der will euch nur abzocken, denn er hat ja den Schlüssel abgebrochen. Dies geschieht nur durch eine fehlerhafte bedienung. Lasst euch nicht darauf ein und geht den Weg bis zum bitteren Ende. Es kann nicht sein das der Vermieter für die Dusseligkeit des Mieters aufkommen muss.Er Hat den Schaden verursacht und muss dafür aufkommen. Einen eingeschriebenen Brief mit einer Zahlungsfrist schicken und wenn er nicht zahlt die Sache einem Anwalt übergeben
Er hat den Betrag einfach von der Miete abgezogen, weil es für ihn eine Reparatur war.