Klingel abgestellt?

5 Antworten

Nein. Eine funktionierende Klingel ist eine Nebenpflicht des Vertrags, da dies zu einer Wohnung einfach dazu gehört.

Ist es denn nicht möglich, sich mal mit dem Vermieter in Ruhe und friedlich zusammen zu setzen, um eine Lösung der Streitpunkte herbeizuführen? Das ist doch normalerweise ein beiderseitiges Interesse. Solche Maßnahmen, die einem Verhalten wie im Kindergarten gleich kommen, sind doch nicht nötig.

Nein, darf er nicht, verbotene Eigenmacht.

Man hat das Recht auf eine funktionierend Klingel und Mietminderung:

https://www.mietminderung.net/klingel-defekt/

Natürlich darf er euch nicht die Klingel abstellen. Das müsste man erst beweisen

Ausfall der Klingel ist eine erhebliche Beeinträchtigung die den Mieter zur Mietminderung berechtigt (3%).

siehe mcmuff.

Zudem schriftlich auffordern, dies zu beheben (Frist mit Datum, Nachweis der Übergabe der Mahnung). Frist kurz setzen und sofort Ersatzvornahme ankündigen. Diese wäre dann z.B.

Holt Euch für 15,- € eine Funkklingel als