Vermieter schließt Speicher und Teile des Kellers ab

6 Antworten

Trotz in meinem Mietvertrag festgehaltenem Nutzungsrecht schließt mein Vermieter den Speicher ab, auf dem sich auch mein Stromkasten befinden.

Die Nutzumg von unvermieteten Nebenräumen ist widerruflich erteilt und darf dir entzogen werden.

Ebenso ist dir der Zugang zu den Installaitionseinrichtungen Sicherungskasten und Heizungsanlage untersagt :-O

Tatsächlich darf der VM Kabelbrand im Verteiler durch laienhaftes Wiedereinschalten trotz defektem Verbraucher oder gar Überbrückung damit ausschliessen.

Vilmeher hat man bei jedwedem Mietmangeln den Vermieter unter angemessener Fristetzung zur Behebung aufzufordern. **

Bei einer ausgelösten Sicherung auch unter kürzester Fristsetzung und Schadnesersatzanspruch n. § 536a BGB, könnte man nach Sicherungsauslösung keine warme Mahlzeit zubereiten, das CL-Spiel sehen oder warm duschen. Einem Juristen würde ich dananch Ersatzvornahme eines selbst beauftragten Handwerkers ankündigen, dessen Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet würde, damit kennt er sich aus und reagiert entsprechend zügig.

Bei einer Minderleistung der Heizung gilt entsprechendes. Nicht quatschen, nicht mündlich, sondern nachweislich und zuganggsicher schriftlich, per Einwurfeinschreiben, dass man vorab per Telefax übermittelt, Fist setzen und dann selbt handeln.

Sofern es sich denn überhaupt um einen "erheblichen" Mietmangel i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB handelt :-O

Übrigens: Wer keine Ahnung hat was er macht und nur seine Heizkörper entlüftet, damit erst Luft in den Vor- und Rücklauf einbringt oder gar Heizungsausfall durch niedrigen Wasserstand auslöst, hat für diese Schadensbeseitigung und Mietminderungsansprüchen der Mitmieter selbst aufzukommen :-O

Und wenn er meint, selbst die Miete wegen Mängeln kürzen zu dürfen, Handwerkerrechnungen der Höhe (Notfalleinsatz) oder dem Grunde nach (Selbstverschulden) unberechtigterweise von der Miete einbehalten zu können oder Schadensersatzforderungen ohne Rechtsgrund verrechnet, darf bei Rückstand von einer Monatsmiete n. § 573 Abs. 2 Nr. 1 seine ordentliche Kündigung hinnehmen. Anwälte wissen das.

G imager761

Jene Dachboden-/Kellerräume, für die dir ein Nutzungsrecht zustehen, muss dir der Vermieter dann die Schlüssel aushändigen, wenn er sie abgeschlossen haben möchte.

"Quatschen" ist wenig hilfreich, ein netter persönliches Gespräch eher.

Was meinst du, er sei nicht zu erreichen. Im Moment nicht? Klingt fast so. Kannst ihn ja auch schriftlich um die Schlüssel bitten und dich auf deinen Mietvertrag/Nutzungsrecht berufen.

Peeeeeech 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 16:49

Eben nicht reingefallen. Ich habe niemanden gerufen sondern weiter auf die schriftliche Vereinbarung gewartet und immer wieder angesprochen. Die Wohnung ist in einem katastrophalen Zustand und er tut nichts.

Schuhsohle  16.12.2014, 16:55
@Peeeeeech

Ach so; habe da wohl was missverstanden.

Brief schreiben und Termin setzen zur Erledigung! Also nicht: "bis in 14 Tage", sondern konkretes Datum nennen.

Und bei diesem Typen immer Einschreiben mit Rückschein!

Peeeeeech 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 16:44

Rechtlich veräppeln, also ich frage was mit dem Spülkasten ist. Er sagt ich solle einfach eine Firma dafür rufen er würde bezahlen. Ich möchte schriftlich dass er es bezahlt. Er meldet sich nicht mehr.

Schuhsohle  16.12.2014, 16:45
@Peeeeeech

Tja, drauf reingefallen! Leg dich nie mit einem Juristen an!

Peeeeeech 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 16:28

Mein vermieter und seine Frau sind in der Anwaltbranche tätig. Er hat schon des öfteren versucht mich zum Beispiel bei dringenden Reparaturen an zum Beispiel dem Spülkasten, rechtlich zu veräppeln. Ich habe ihn des öfteren gebeten mir schriftlich zu geben dass er die Kosten der reparatur zahlt. Er willigte nur immer wieder mündlich ein. Dadurch müsste ich aber die Kosten zahlen. Kurz: ich glaube nicht dass er durch ein nettes Gespräch irgendetwas regelt. Sollte ich ihm einfach meine Anliegen schriftlich mit Einschreiben darlegen? Es kann ja nicht sein dass ich noch wochenlang in einer Wohnung leben muss in der man den eigenen Atem sehen kann.

Schuhsohle  16.12.2014, 16:36
@Peeeeeech

Grundsätzlich gilt: Wer den Handwerker bestellt, muss ihn auch bezahlen.

Bei einem RA würde ich, auch grundsätzlich, alles schriftlich machen.

Was ist "rechtlich veräppeln"?

Nein, schreib ihn an mit Einschreiben!

Also der Heizungsraum darf abgeschlossen werden damit eben nicht jedermann da an der Heitungseinstellung rumdrehen kann . Aber an einen Stromkasten muss man jederzeit drankommen z.B. wenn eine Sicherung rausknallt. Einschreibebrief wäre eine Möglichkeit. Also ich würde, wenn ich den Vermieter nicht erreichen könnte im Notfall auch denZugang zum Stromkasten knacken

imager761  16.12.2014, 19:35
Aber an einen Stromkasten muss man jederzeit drankommen z.B. wenn eine Sicherung rausknallt.

Fasch, dafür gibt es keinen Rechtsgrund. Tatsächlich darf der VM unbefugten Zugriff zu Installationseirichtungen seines Eigentums verwehren und die Ursache fachmännisch überprüfen lassen, wenn er das für erforderlich hält und lieber Schadenersatz als eine ausgebrannten Dachstuhl zahlen möchte :-)

Als Mieter hast Du einen Anspruch auf das Betreten der im Mietvertrag aufgeführten Räumlichkeiten. Ebenso hast DU das Recht auf eine funktionierende Heizung.

Die abgeschlossenen Räume sind für Mieter zugänglich laut Vertrag?

Hausmeister gibt es keinen?