Dachboden Teil II
Habe heute das Schreiben vom Vermieter erhalten in dem er ankündigt, den Dachboden der in meinem Mietvertrag als Kellerersatz verzeichnet ist, zur Hälfte im Haus ansässigen Büroheini zu vermieten, im MV steht ausdrücklich Speicher und alle anderen haben Kellerräume, nun brauch der Büroheini mehr platz für seine Akten fragte den Vermieter der stimmte zu und jetzt sollen wir unseren Stellplatz ca. 10qm zu mehr als die Hälfte abgeben weil Bürotyp ihn brauch. Verhältnis 8qm zu 2qm. Dann hätte er die Kellerräume mit caa. 10qm und den Boden mit 8qm. ich werde das nicht einwilligen, Was kann schlimmstenfalls auf mich zu kommen wenn es zu keiner Einigung kommt?
5 Antworten
Bitte Wortlaut der Klausel im Mietvertrag. Ich erachte zunächst die Absicht des V. für unzulässig. Du solltest keinesfalls etwas in dieser Richtung unterschreiben. Eine Teilkündigung des Vermieters ist nicht zulässig. Endgültig kann ich mich erst äußern, wenn du den Wortlaut eingestellt hast.
Das ist wohl eindeutig. Er darf dir den Speicher nicht wegnehmen, auch keinen Teil davon. Du bist der Besitzer des Speichers für die Laufzeit des Mietvertrages. Ist er abschließbar, sichere ihn mit eigenem Schloss. Der V. hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel.
Klage auf Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages wäre am Ende der Forderung möglich. Du willst nicht zustimmen, also musst du der Forderung widersprechen und auf den Rechtsgrund deines Widerspruchs hinweisen. Zitiere die Klausel aus deinem Mietvertrag - Beschreibung der Mietsache - und verweise auf die Anmietung unter dem Aspekt, dass dir kein Keller zu Verfügung gestellt werden konnte. Vergleich: Zustimmung zur Forderung, Umbau des Speichers auf Kosten des Vermieters und Mietminderung 5% der Nettomiete.
Mietminderung 5% der Nettomiete
Du solltest wissen wenn Miete gemindert wird, gilt als Basis die Bruttomiete.
Weiß ich doch. Hier wollte ich dem Fragenden ein Mittel in die Hand geben, damit er bei einem Vergleich mit dem Vermieter verhandeln kann.
Habe heute das Schreiben vom Vermieter erhalten in dem er ankündigt, den Dachboden der in meinem Mietvertrag als Kellerersatz verzeichnet ist, zur Hälfte im Haus ansässigen Büroheini zu vermieten,
Dazu ist der Vermieter nicht berechtigt, da der Speicher Bestandteil Ihres Mietvertrages ist und nicht nur die Nutzung gestattet wurde.
Sie können den Speicher gegen unerlaubten Betreten mit einem Schloss versehen bzw. sollten Sie das vorhandene Schloss tauschen da der Vermieter noch einen Schlüssel besitzen könnte.
ich werde das nicht einwilligen, Was kann schlimmstenfalls auf mich zu kommen wenn es zu keiner Einigung kommt?
Es kann bzw. wird Ärger geben. Möglich ist auch, dass der Vermieter klagt. Jedoch wird er nach den von Ihnen genannten Fakten verlieren.
Widersprechen Sie der Fremdnutzung und verweisen Sie auf Ihren Mietvertrag.
MfG
johnny
im MV steht ausdrücklich Speicher
Dann müssen Sie der Forderung des Vermieters widersprechen. Berufen Sie sich auf den Mietvertrag als Urkunde.
und jetzt sollen wir unseren Stellplatz ca. 10qm zu mehr als die Hälfte abgeben ich werde das nicht einwilligen
Um deine Einwilligung wurde auch garnicht gebeten :-(
Vielmehr darf der Vermieter eine neue Verteilung und Aufteilung des ehemals großzügigen Speicherraums durchsetzen: 10 qm sind dir eben nicht zugesichert :-O
Was kann schlimmstenfalls auf mich zu kommen wenn es zu keiner Einigung kommt?
Nach fruchtlosem Fristverlauf wird er dein Abteil kostenpflichtig räumen lassen, um eine Trennwand zu setzen :-(
G imager761
:-) Der gesamte Speicher ohne Angabe der m² wurde übergeben.
10 qm sind dir eben nicht zugesichert
Aber den Speicher insgesamt ! Warum sollte der Mieter verzichten was er ja auch bezahlt ?
Die Fläche muss nicht vereinbart sein, das ist bei Wohnungen auch nicht der Fall. Es wurde der Speicher ohne Einschränkung mitvermietet.
Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.