Mir ist heute etwas schreckliches passiert, muss ich den Schaden im Parkett bei Auszug vollständig bezahlen?
Mir ist heute in der Küche vor dem Herd ein Topfdeckel hinuntergefallen. Jetzt ist da eben eine tiefe Delle. Kann man diesen kleinen Teil (ca. 25cm×5cm) bei Auszug einfach herausschneiden und einen neuen einsetzen lassen oder muss der gesamte Boden im Raum (ca. 30qm) ausgewechselt werden? Ist halt ein Parkett und wenn da alles gewechselt werden muss, kostet halt dann ein paar 1000 euro... sind solche Schäden mit der Kaution gedeckt oder müsste ich da noch draufzahlen? Wieviel kostet es, wenn msn nur eine kleine diele auswechseln muss? Oder ist das ein Schaden, den der Vermieter hinnehmen muss, weil es ein Alltagsschaden ist?
Meine Hausratsversicherung beinhaltet z.b. Grobe Fahrlässigkeit 50,00%, würde die da einspringen? War zwar nicht direkt grob fahrlässig, denke ich, aber wenn die versicherung einspringen würde, eürde mir mein versicherungsvertreter helfen...
5 Antworten
Die Hausrat ist für sowas nicht zuständig, eher eine Haftpflicht. Der Schaden wird spätestens mit der Kaution verrechnet. Bin kein Fachmann, aber für mich sieht das so aus als könnte man das noch ohne größere Probleme reparieren lassen.
Hausrat schützt vor allem Eigentum. Haftpflicht ist für Schäden an fremden Eigentum.
Ok. Wurde vom vermieter verpflichtet eine haushaltversicherung abzuschließen... das ginge ihn ja dann nix an... aber das mit grobe fahrlässigkeit macht ja dann keinen sinn...
Müsste man halt Holzkitt draufmachen und hoffen, dass es der Vermieter nicht merkt.
Wieviel kostet es, wenn msn nur eine kleine diele auswechseln muss?
Demontage der Randleisten und ggf. Kücheneinrichtung und Aufnahme des Parkettbodens bis zur Schadstelle, Auswecheln des/der beschäfidgten Teilstücke, Wiederverlegung und Montage des Bodens.
Kostete bei einem halben Zimmer einen halben Tag á zwei Mannstunden einen mittleren dreistelligen Betrag und damit weniger als zwei oder drei Monatsmieten.
Oder ist das ein Schaden, den der Vermieter hinnehmen muss, weil es ein Alltagsschaden ist?
Nein. Wenn ich auf dem Supermarktparkplatz meinen Einkaufswagen in dein Auto ramme, ist das ein Alltagsschaden?
Meine Hausratsversicherung beinhaltet z.b. Grobe Fahrlässigkeit 50,00%, würde die da einspringen?
Nein. Deine Privathaftpflichtversicherung, sofern sie Mietsachschäden einschlösse. Die Hausrat kommt nur für Schäden an deinem Eigentum auf.
In der Küche solches "Parkett" verlegt? Eigentlich nichts was, in die Küche gehört, denn so etwas kann da immer mal vorkommen.
Wenn man sich das Bild vergrößert anschaut, denke ich eher, dass es kein Parkett ist. Also jedenfalls kein Echtholzparkett. Bist Du Dir sicher, dass es Echtholzparkett ist? Andere Fußbodenarten, die so ähnlich aussehen, würde man wohl eher als Laminat-, Vinyl- oder Designerboden bezeichnen. Bei diesen Arten handelt es sich um Kunststoffmaterial. Gute Vinylböden sind durchaus als Küchenfußboden geeignet, aber sie bekommen von einem Topfdeckel, der runter fällt, sicher keine so miese Delle. Man würde es wohl überhaupt nicht sehen.
Laminat hingegen, noch dazu bei schlechter Qualität könnte nach dem Unfall so aussehen.
Bei Echtholzparkett käme wohl ein Holzkitt und Abschleifen als Reparaturmethode in Frage. Aber auch der Austausch eines Brettes, wenn noch was vorrätig ist.
Bei allen anderen der genannten Bodenarten käme das Gleiche in Frage. Also entweder, hat der Vermieter noch Reserve für solche Fälle oder man kann, wenn es sich um Markenware handelt, noch was nachkaufen und dann austauschen.
Austauschen würde bedeuten, dass der Boden von einer Wandseite her rausgenommen wird bis zu der schadhaften Stelle und dann wird das Brett ausgetauscht und der rausgenommene Boden wieder neu verlegt. Das ist dann der Preis für das Ersatzbrett und die paar Stunden Arbeit für den Austausch. Am Ende würde man vom Schaden aber nichts mehr sehen.
Informiere Deine Privathaftpflichtversicherung und vor allem auch den Vermieter. Fange nicht an, irgendwas zu verstecken. So etwas passiert und vielleicht ist der Boden gar nicht für eine Küche geeignet, was aber nichts an Deinem Verschulden ändert. Die Versicherung würde das auf jeden Fall regulieren, egal, ob der ganze Boden ausgetauscht werden muss oder nur ein Brett oder wie der Schaden sonst behoben werden kann.
Haha danke für die so ausfühliche antwort :)
https://www.weitzer-parkett.com/produkt/wp-4100-eiche-kaschmir-lebhaft-bunt-proactive-58718/ es ist genau dieser parkettboden lt. ausstattungsbeschreibung. Mein vermieter ist bauunternehmer, die machen das vermutlich sogar selbst.
Momentan will ich es nicht ausgewechselt haben, da ja bestimmt wieder mal ähnliches passiert und leg vorerst mal einen schönen läufer drüber. Leider finde ich den boden extrem anfällig. Echt ätzend wenn man beim kochen immer angst hat, wenn mal ein messer etc runterfällt. Mir sind mal ohne spaß 50 cent runtergefallen und da merkt man eine mini-delle.
Deckt eine kaution solche schäden ab? Auch wenn der schaden höher als die kaution wäre? Ist ja nicht die einzige macke, aber der "auffälligste".
Also, echtes Holzparkett und wie es aussieht, auch noch Österreichische Markenqualität aus einer der schönsten Gegenden Österreichs.
Vorteil für Dich, noch dazu, wo Du nun genau weißt, um welchen Boden es sich handelt: Mit Sicherheit haben entweder Bauunternehmer oder der Bodenhersteller noch Dielen zum Auswechseln. Auch wenn Du jetzt nicht den Austausch haben willst, sollten die Diele, die ausgetauscht werden muss, schon mal besorgt und eingelagert werden. Bleibt noch die Frage, ob das Parkett flächig verklebt oder schwimmend verlegt ist. Wenn flächig verklebt, ist es natürlich aufwändiger und womöglich nicht durch Austausch zu reparieren. Ein versierter Bodenleger wird aber Möglichkeiten kennen, den ansonsten hochwertigen Boden zu reparieren. Das sollte tatsächlich erst gemacht werden, wenn Du entweder den Schaden gar nicht mehr sehen kannst oder wenn Du irgendwann ausziehst.
Echt ätzend wenn man beim kochen immer angst hat, wenn mal ein messer etc runterfällt. Mir sind mal ohne spaß 50 cent runtergefallen und da merkt man eine mini-delle.
Deshalb macht es hier wirklich Sinn, immer einen geeigneten Läufer drüber zu legen. Minidellen sind bei solchem Qualitätsparkett kein Problem, da der Boden im Lauf seines Lebens mehrmals abgeschliffen werden kann, wodurch solche Dellen meistens komplett verschwinden. Das ist aber nicht Mietersache. Mach Dir also deswegen keine Sorgen. Man sollte zwar schonend mit dem schönen Boden umgehen, aber alles lässt sich nun mal nicht vermeiden.
Nicht die Kaution sollte den Schaden decken, sondern Deine Versicherung. Hast Du eine?
Ich hab nur eine haushaltversicherung. Da steht was von grober fahrlässigkeit 50%. Keine ahnung ob da bodenbeläge auch dazugehören. Aber ich denke und hoffe, dass ich bei auszug nix zahlen muss... weil gerade in der küche passiert sowas ja das ein oder andere mal und ich bin normalerweise übervorsichtig. Es wär halt ärgerlich, wenn ich, wenn die ganze fläche ausgetauscht werden müsste, über 2000€ zahlen müsste. Hab gelesen, dass eine durchschnittliche lebensdauer von parkett bei 12 bis 15 jahren liegt, also müsste ich ja im schlimmsten fall dann weniger zahlen je länger ich drinnenwohne oder? Weil der wert des bodens ja sinkt. Gerade in eine mietwohnung mag ich nicht unnötig viel geld investieren. Da bleib ich lieber noch 10 jahre in der wohnung haha.
Da mir der Begriff "Haushaltversicherung" nicht geläufig ist, habe ich kurz recherchiert und folgendes gefunden:
Die österreichische Haushaltsversicherung ist das Pendant zur „Hausratsversicherung“ in Deutschland. Der Unterschied zur deutschen Hausratversicherung besteht darin, dass in Österreich die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung inkludiert ist.
Das ist doch super. Jetzt mal ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, solltest Du Kontakt mit Deiner Agentur, Deinem Versicherungsvertreter oder der Versicherungsgesellschaft aufnehmen und den Fall schildern. Ich glaube, das geht gut für Dich aus.
Oh ok. Dachte das is ganz genau das gleiche ;) ja von bodenbelägen steht nix drin. Aber wie gesagt von grober fahrlässigkeit und die wird zu 50% gezahlt... noch eine blöde frage: müsste ich den schaden dann sofort/zeitnah beheben lassen, wenn die versicherung einspringen würde? Ansonsten frage ich eh meinen berater.
Bodenbeläge müssen nicht drin stehen. Es reicht, wenn in den Bedingungen enthalten ist, dass Schäden, die Du fremden Sacheigentümern zufügst durch die enthaltene Privathaftpflicht gedeckt sind. Von grober Fahrlässigkeit kann gar keine Rede sein, denn in einer Küche wird gearbeitet, da kann immer mal was runter fallen. Grobe Fährlässigkeit wäre es, wenn Du mit noch jemanden "Topfwerfen/-fangen" in der Küche gespielt hättest.
Ich kenne jetzt nicht die Bedingungen, wie sie in Österreich allgemein üblich sind und nicht die evtl. besonderen Bedingungen Deines Vertrags, aber hier ist es so, dass auch nach Angebot oder Gutachten abgerechnet werden könnte. Irgend jemand rechnet aus, wie hoch der Schaden ist, die Versicherung akzeptiert das und in Wirklichkeit wird der Schaden erst viel später oder gar nie behoben.
Und ja, frag den Berater. Der wird Dir helfen und ich bin sicher, dass Du keine besonderen Probleme haben wirst, denn wofür zahlst Du sonst die Versicherungsprämie?
Also bei Parkett kann ein Topfdeckel nicht so einen Krater reissen. Ist wohl nur Laminat. Der ist nicht so teuer.
Und 60€ pro qm mal 30 wären immerhin 1800€ material.
Schwerer glasdeckel mit metallrand von wmf. Anscheinend also schon...
Ist parkett. "Weitzer parkett eiche kaschmir lebhaft bunt". Arbeitszeit ist meist sogar teurer haha.
Keine ahnung. Hab meine polizze der haushaltversicherung durchgelesen und da steht was von grobe fahrlässigkeit... warum soll das nicht dazuzählen?