Wer zahlt bei einem Kratzer im Parkett

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melde den schaden der privaten haftpflichtversicherung. die prüft, ob du zahlen musst und wenn ja, ersetzt sie den schaden.

Obelhicks  20.08.2009, 09:49

wenn es normale abnutzung ist muß der vermieter es tragen.

es liegt im wesen einer haftpflichtversicherung zu prüfen, ob ein schaden beglichen werden muß. versicherungsexperten sprechen darum von einer "vorgeschalteten rechtschutzversicherung".

wie auch immer. das ganze ist wie eine wippe. entweder der vermieter oder die haftpflichtversicherung ist zuständig.

albatros  20.08.2009, 01:01

Für normale vertragsgerechte Abnutzung zahlt Haftpflicht nicht. Welcher Maßstab sollte auch angelegt werden? Abschleifen und Neuversiegelung? Wohl kaum. Ich würde erstmal gar nichts machen und schweigen. Natürlich kommt es auf's Ausmaß an. Kleine Kratzer sind irrelevant (s. auch Malkia).

eldorado123 
Beitragsersteller
 20.08.2009, 07:56
@albatros

Na ja sind schon ganz ordentlich, zwar eher kurz, aber bestimmt 5mm tief. Also man siehts auf jeden fall.

Alo ich lese hier einigen Unsinn, incl. der hilfreichsten Antwort.

Also:

Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, bei denen man haftet, welche jedoch fahrlässig an Gegenständen anderer verursacht wurden, welche zudem nicht z.B. zur Miete oder anderweitig zur Nutzung irgendwie einem übereignet oder überlassen wurden.

Kleines Beispiel, Du leihst Dir einen Roller, stellst den hin, stößt nochmal aus Versehenn dagegen, der fällt um und wird beschädigt, zahlst Du den Schaden und keine Versicherung, da das Teil Dir zur Nutzung überantwortet wurde.

Du hast mit dem Roller nichts zu tun, der steht da halt so rum in der Gegend, stößt aus Versehen dran, das Teil fällt um, zahlt Deine Haftpflichtversicherung.

Also eine Mitwohnung ist Dir zur Nutzung überantwortet, gegen Mietentgelt und Schäden, welche Du an dieser Wohnung verursachst, zahlt Deine Haftpflichtversicherung nicht.

Letztlich, wer zahlt dann? Na klar, der, der den Schaden verursacht hat.

Zunächst jedoch gegenüber dem Eigentümer der Sache zahlt der, dem die Sache überantwortet wurde, also der Mieter, also Du.

Da Du auch noch den Schaden verursacht hast, trifft sich das gut, denn dann zahlst Du (und keine Versicherung).

Hätte z.B. jemand anderes Dir das Ding aufgebaut, das Möbelhaus z.B., müssten diese haften., gegenüber Dir und Du gegenüber dem Vermieter.

So jedoch zahlst Du den Schaden udn keine Versicherung und niemand sonst wird das für Dich übernehmen.

spätenstens wenn ihr auszieht kann es zu einem Problem werden...

Das zahlt die Haftpflichtversicherung. Ich würde is dem Vermieter melden.

Es kommt auf das Ausmaß des Schadens an. Ist der Kratzer tief und gut zu sehen, sollte die Haftpflicht informiert werden. Foto beilegen.