Vermieter lässt bei Auszug Übergabetermin platzen

4 Antworten

Rechtliche Antworten hast Du ja bereits. Der Vermieter hat zu kurzfristig abgesagt, obwohl er ja sicher auch Kenntnis von deinem Umzug in grössere Entfernung hatte. Da hättest Du zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt umziehen können (vorher den Zustand dokumentieren) und dann die Schlüssel per Einschreiben zusenden. Du hättest gleich bei der Terminabsage dem Vermieter (schriftlich) mitteilen müssen, dass dadurch Kosten entstehen und Du ihm diese in Rechnung stellen wirst.

Der Vermieter hat dann last-minute (24 Stunden vorher) den Termin abgesagt (vorletzter Tag des Mietverhältnisses), mit der Begründung, dass es zu dieser Uhrzeit schon dunkel ist und er eine Übergabe mit Tageslicht machen will. Er selber hat allerdings 19 Uhr für Ende Oktober vorgeschlagen.Die Last-Minute-Umbuchung hat jetzt über 300 Euro gekostest.

Wieso sollten die Kosten erstattet werden, nur weil die Wohnungsübergabe nicht stattfand kann man doch umziehen?

Ich hätte den Zustand der Wohnung mit Bildern festgehalten, protokolliert, von Zeugen unterschreiben lassen und die Schlüssel dem Vermieter per Boten zugeschickt.

johnnymcmuff  06.11.2013, 20:53

Ich konnte den Transporter nciht in die neue Stadt fahren, sondern musste bis zur Übergabe warten - zwei Tage verspätung = 300 € zusätzliche Kosten dadurch.

Da hätte es andere Alternativen gegeben.

Ich glaube nicht, dass Sie das geld wiederbekommen.

Es sei denn es ist ein sehr netter Vermieter.

Was genau hat daran etwas gekostet?

Sephi 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 20:48

Ich konnte den Transporter nciht in die neue Stadt fahren, sondern musste bis zur Übergabe warten - zwei Tage verspätung = 300 € zusätzliche Kosten dadurch.

MosqitoKiller  06.11.2013, 20:50
@Sephi

Natürlich hättest Du das gekonnt, hättest ja wieder zurückkommen können, hätte definitiv nur einen Bruchteil gekostet (Bahn o.ä.)...

Sephi 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 21:56
@MosqitoKiller

Bahn hin und rück spontan hätte 240 Euro gekostest.

AchIchBins  07.11.2013, 12:45
@Sephi

Immerhin schon 60 € günstiger.

MosqitoKiller  07.11.2013, 12:49
@Sephi

Du kennst die Schadensminderungspflicht des Geschädigten?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter einen Übergabetermin anzubieten oder ähnliches. Rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten. Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Der Vermieter darf die Rückgabe der Mietwohnung auch nicht verhindern. In aller Regel wird bei der Abnahme eine Besichtigung durchgeführt sowie ein Übernahmeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragspartner unterzeichnet. Einem solchen Protokoll kommt eine erhebliche Bedeutung im Sinne von Beweiswert zu! Allerdings ist weder der Vermieter noch die Mieter rechtlich dazu verpflichtet ein Protokoll anzufertigen oder zu unterzeichnen. Der Vermieter bestätigt darin die Rückgabe des Mietobjektes an ihn. Damit bestätigt er, dass der Mieter seine gesetzliche Pflicht zur Rückgabe (§ 546 BGB) erfüllt hat. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Aufnahme von Schäden oder eben die Mangelfreiheit der Mietwohnung. Der Vermieter kann dann nur Schäden innerhalb der Verjährungsfrist von 6 Monaten geltend machen die auch in so einem Übergabeprotokoll angegeben wurden.

MosqitoKiller  07.11.2013, 12:56

Copy & Paste bitte mit Quellenangabe...

johnnymcmuff  07.11.2013, 15:28
@MosqitoKiller

Copy & Paste bitte mit Quellenangabe...

Da hast Du vollkommen recht, sonst gehts ihm mal wie mir und er bekommt einen Anzeige wegen Urheberrechstverletzung; das Gericht hat noch nicht entschieden.