Muss Mein Vermieter nachgemachte Schlüssel bei Auszug abkaufen?
Wir sind vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen. Dort gab es eine zentrale Schliessanlage und wir erhielten bei Einzug 2 Schlüssel. Im Laufe des Mietverhältnisses benötigten wir einen Dritten, der Vermieter lies uns diesen für 50 Euro nachmachen (soviel kostet laut ihm ein Schlüssel für die Anlage) Das Geld hat er von uns bar bekommen.
Ich habe ihn im Vorfeld des Auszuges gefragt, ob er den dritten Schlüssel braucht und ihn abkauft (also ich meine 50 Euro wieder bekomme) oder ob ich den Schlüssel zerstören soll, er meinte, er braucht ihn nicht. Daraufhin fräste mein Freund die Zahnung ab und wir übergaben den unbrauchbaren Schlüssel mit der Übergabe. Hier meinte der Vermieter dann, wenn er jetzt kleinlich wäre, müsste er mir den Schlüssel berechnen denn ich bin verpflichtet, ihm alle ausgehändigten Schlüssel in einem einwandfreien Zustand wieder zu geben. Ich bin jedoch der Meinung (finde aber nix bei googel) dass ich nicht verpflichet bin, ihm seinen dritten Schlüssel zu bezahlen und er behält ihn dann. Entweder kauft er ihn ab oder ich zerstöre ihn - wer weiss wie hier die Lage tatsächlich ist? (ändert jetzt nix mehr aber es interessiert mich)
2 Antworten
Habt Ihr in dem Mietvertrag geschaut? In meinem steht drin, daß ich auch die Schlüssel abgeben muß, die ich auf eigene Rechnung herstellen ließ- Ist ja auch sinnvoll.
Schlüssel, die er über die im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel hinaus anfertigen ließ. Kostenersatz kann der Mieter vom Vermieter hierfür nicht verlangen.
Allerdings ist er in diesem Fall berechtigt, die Schlüssel unbrauchbar zu machen.