Mietschaden: Haftpflicht zahlt nicht auf Basis zweier Gerichtsurteile die besagen dass das zu Lasten des Vermieters geht - privat haftbar?

8 Antworten

Jetzt will mich der Vermieter privat haftbar machen - mir die Rechnung schicken damit ich zahle.

Die Privathaftpflicht muss dich in jedem Fall zu 100% schadlos stellen.

  • Entweder zahlt sie berechtigte Ansprüche des Vermieters oder
  • sie wehrt unberechtigte Ansprüche auch gerichtlich ab.

Wenn der dir die Rechnung schickt, an die Haftpflicht weiterleiten. Du hast damit nichts zu tun.

Nur wenn er meint an die Kaution gehen zu dürfen, dann müsstest du aktiv werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist doch völlig in Ordnung.

Dein Vermieter muss Dir IMMER die Rechnung schicken.

Und Du schickst sie in Kopie an die Versicherung. Wenn die sich weigern zu zahlen, dann warte bis der Vermieter klagt. Dann muss die Haftpflichtversicherung in die subsidäre Haftung gehen und deinen Anwalt bezahlen.

Eine Haftpflichtversicherung wehrt auch zu Unrecht erhobene Forderungen ab.

Das ist also völlig richtig, was da passiert.

Bleibt immer noch die Frage, welche Urteile das sind und ob andere Gerichte diesem Urteil wirklich folgen müssen.

Du bekommst die Rechnung und bittest den Vermieter, Dich ggf. zu verklagen. Dann muss wieder Deine Versicherung ran, nämlich wie eine Rechtsschutzversicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jetzt will mich der Vermieter privat haftbar machen - mir die Rechnung schicken damit ich zahle.

Machen kann dein Vermieter viel, nur zahlen musst du nicht. Dein Versicherer hat doch den Schaden auf Grund von Gerichtsurteilen abgelehnt.

Du sendest einfach das Schreiben deines Vermieters, an deine Versicherung weiter.

Geht das?

Klar kann er das.

Bin ich jetzt privat haftbar?

In der Annahme, dass die Aussage der Haftpflicht korrekt ist: Nein.

Muss ich zahlen?

Nein.

Sollte der Vermieter mit Mahnverfahren, Klage etc. kommen widersprich allem und leite es an deine Haftpflicht weiter.