Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Vermieter oder ein Handwerker, den er beauftragt hat, meinen Balkon betritt?
Hallo, ich habe leider einen neuen Vermieter, der seit ca. 9 Monaten versucht, mich aus meiner Wohnung rauszumobben (ich wohne seit 27 Jahren in dieser Wohnung). Er macht alles erdenkliche, um mich zu ärgern. Er muss demnächst die Fassade und meinen Balkon reparieren. Es waren schon drei Handwerker hier, um die Fassade und den Balkon anzuschauen, und ich vermute, dass die Arbeiten bald beginnen werden. Der Vermieter sagt mir aber nicht, wann die Arbeiten an der Fassade beginnen. Ich befürchte, dass die Arbeiten ohne Vorwarnung beginnen werden, da ich das bei früheren Vermietern schon erlebt habe, so dass plötzlich Handwerker auf meinem Vordach standen und durch mein Wohnzimmer schauten. Oder dass ohne Vorwarnung der Baum im Garten vor meinem Küchenfenster gefällt wurde!
Meine Frage ist: Wäre das Hausfriedensbruch, wenn ich von der Arbeit nach Hause kommen würde und es würden Handwerker auf meinem Balkon stehen und arbeiten (der Balkon hat eine Tür und ein Fenster, durch die man direkt in beide Schlafzimmer schauen kann)?
Und falls er so eine Aktion macht, um mich zu ärgern, kann ich die Polizei wegen Hausfriedenbruch verständigen?
Muss der Vermieter nicht Baumaßnahmen, die mich erheblich betreffen, im voraus ankündigen? Dies wurde in der Vergangenheit leider niemals gemacht...
Danke im voraus für die Antwort!
6 Antworten
Die Strafbarkeit des Paragraphen 123 StGB liegt im unerlaubten Eindringen befriedeter Besitztümer.
Somit liegt ein Hausfriedensbruch vor, wenn sich jemand unerlaubt auf deinem Balkon aufhält.
Der Vermieter hat Baumaßnahmen in einer angemessenen Frist vorher anzukündigen (außer es besteht akuter Handlungsbedarf bspw. Dach droht herunterzustürzen).
Der Vermieter wird so klug sein, das Vorgehen gründlich zu durchdenken, damit seine Maßnahmen gegen Sie nachhaltig fruchten.
Erkundigen Sie sich lieber mal, welche Mehrmietkosten aufgrund der Gebäudesanierung und Moderneisierung auf Sie künftig zukommen können!?!
Das sind reine Erfahrungswerte aus der täglichen Praxis!
Ja, die Arbeiten müssen angekündigt und dabei eine Frist eingehalten werden wenn es um deine Wohnung geht. Der Balkon gehört natürlich dazu.
Tut dein Vermieter das nicht, solltest du dir von einem Anwalt helfen lassen.
In diesen Zeiten ist es relativ schwierig Handwerker zu bekommen. Die, die sich bereit erklären, lehnen es dann oft ab, sich auf Termine festzulegen. Gerade Außenarbeiten werden gerne auch so gelegt, wie es gerade die Witterung her gibt. Da kann dann auch ein Hauseigentümer oder eine Hausverwaltung oft nicht rechtzeitig davor ankündigen.
Hausfriedensbruch, wenn jemand plötzlich auf "Deinem" Balkon steht? (Eigentümer des Hauses ist immer noch der, der im Grundbuch steht.)
Du meinst, da könnte Dir jemand in Dein Wohnzimmer schauen? Glaubst Du die Handwerker hätten dafür Zeit und Lust darauf? Die sehen sowas jeden Tag. Die interessieren sich nicht die Bohne, es sei denn Du hast Dein Wohnzimmer ganz besonders ausgestattet...
Gibt es Rollläden? Lass sie runter, wenn Du längere Zeit außer Haus gehst. Woanders zieht man Vorhänge zu und was glaubst Du, was Erdgeschossbewohner machen, wenn ihre Fenster direkt an der Straße und schön auf Augenhöhe der Passanten sind?
Sei froh, dass Dein Hauseigentümer sich um die Instandhaltung des Hauses kümmert. Andere tun das nicht. Erst recht, wenn sie Mieter haben, die Ihnen auf den Senkel gehen.
Es ist nicht mehr der Hauseigentümer, den Du Dir vor 27 Jahren ausgesucht hast. Bei dem neuen hattest Du kein Mitspracherecht und das macht Dich jetzt sauer. Auch wir mussten es schon erleben, dass "übernommene Mieter" glaubten, sie würden jetzt zeigen wo es lang geht. Alle sind innerhalb relativ kurzer Zeit ausgezogen und die meisten, weil sie es nicht verarbeiten konnten, dass plötzlich jemand vielleicht auch andere Saiten aufgezogen hat und nun vielleicht sogar etwas mehr Miete verlangt.
Wenn Du dem Ratschlag der anderen Antworter folgst und diesen "Hausfriedensbruch" bei der Polizei anzeigst, werden diese die Anzeige aufnehmen, aber da die Polizei soviel anderes zu tun hat, wirst Du nicht erleben, dass da irgendwas unternommen wird. Probier es ruhig aus, wenn Du Dich blamieren willst.
Übrigens: Blakonsanierung. Vielleicht hat der Voreigentümer da was Gravierendes versäumt. Ich nehme an, wenn Du schon 27 Jahre in dem Haus wohnst, ist das die erste Sanierung in dieser Zeit und das Haus ist somit mindestens 27 Jahre, möglicherweise aber schon 40 oder 50 Jahre alt. Vielleich kann der Balkon runterbrechen, wenn nicht bald was gemacht wird. Ich an Deiner Stelle wäre froh, wenn jetzt wirklich saniert wird:
Ich finde es interessant, die Sicht eines Vermieters zu hören, allerdings ist es tatsächlich so, dass der neue Eigentümer gar nichts macht und ich einen unbehandelten Wasserschaden und Schimmel im Schlafzimmer machen. Der einzige Grund, weshalb er diese Sanierung durchführt ist, weil die Stadt es von ihm verlangt. Das Haus ist in einem sehr maroden Zustand und es wird leider nichts gemacht. Ich hatte auch schon mal nette Vermieter, und ich will nicht sagen, dass alle Vermieter schlecht sind, allerdings wurden die städtischen Wohnungen leider von Miethaien aufgekauft und die Bewohner werden rausgemobbt. Deshalb möchte ich einfach meine Rechte kennen. Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem behinderten Kind und fühle mich von der rabiaten Vorgehensweise der Vermieter sehr ängstlich und eingeschüchtert. Es ist nicht sehr angenehm, solchen Menschen ausgesetzt zu sein. Dennoch vielen Dank für die lange Antwort. Ich habe keine Rolladen, und Vorhänge habe ich auch nicht, da ich eine Stauballergie habe. Normalerweise kann aber keiner bei uns reinschauen, nur wenn jemand direkt vor dem Fenster steht....
Der einzige Grund, weshalb er diese Sanierung durchführt ist, weil die Stadt es von ihm verlangt.
Hast Du Dir den youtube-Film angeschaut? Dann siehst Du auch, welche Verantwortung der Vermieter dafür hat, dass weder Du noch andere Bewohner samt Balkon in die Tiefe plumpsen. Die beiden Leute in Hof hatten narrisch Glück!
Räum das Wohnzimmer auf, dann schaut dir niemand was weg oder geh zu einem Raumausstatter. Dort berät man Dich zu Sichtschutz, der nicht so staubt, wie Vorhänge.
Zu Schimmel und Wasserschaden:
Wenn der Wasserschaden von einer Wasserleitung her rührt, zahlt die Wohngebäudeversicherung auch Mietausfall.
Ansonsten, wenn der Schimmel vom Wasserschaden her rührt, minderst Du die Miete. Da man im Schlafzimmer bei Schimmelbefall nicht schlafen soll, kannst Du den Flächenanteil des Schlafzimmers bis zur Behebung des Schadens als Grundlage für die ab April verkürzte Miete nehmen.
Wenn es ans Geld geht, wird der Vermieter schon beweglich werden.
Baumaßnahmen müssen angekündigt werden, das stimmt.
Du kannst das bei der Polizei durchaus anzeigen.
Im schlimmsten Fall, dass scheint hier schon irgendwie schon so zu sein, musst du dir einen Anwalt nehmen, anders kommst du scheinbar nicht dagegen an.
Du machst mir Angst, schelm1!!!!!