Wie darf ich meinen gemieteten Parkplatz nutzen (Autos + Motorräder)?

7 Antworten

Da kann ich Dich in Deiner Meinung nur bekräftigen. Was stört es den Vermieter, wenn Ihr Eure Motorräder zwischen Eure Autos zwängt und evtl. dadurch bedingte Schäden nur Eure Fahrzeuge selbst schädigen. Dieser Wunsch des Vermieters kann eigentlich nur den Hintergrund haben, dass Beschädigungen oder Nutzbarkeit benachbarter Parkflächen eingeschränkt werden kann, wenn jemand Auto + Anhänger (senkrecht gestellt) und auch noch sein Motorrad auf einen Platz stellt. In Eurem Fall liegt die Sache anders.

Es sind zwei Stellflächen nebeneinander und zu anderen hin gut abgegrenzt, sodass er nur reklamieren könnte, wenn Ihr den Platz anders nutzt, als zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Was aber sind Kraftfahrzeuge?

Transporter

LKW (eher klein)

Motorräder

Motorroller

Mofas

Mopeds

E-Scooter

E-Bikes, Pedelecs

Segways

Also einfach im Prinzip alles, was einen eigenen Antrieb hat und die ihre Benutzer auch ohne deren Muskelkraft zumindest ein Stückweit voran bringen.

Es wäre doch totale Platzverschwendung, wenn Ihr Eure Autos abschaffen und auf E-Scooter umsteigen würdet. Je Stellfläche nur ein E-Scooter? Das wäre dann doch wirklich absurd!

schleudermaxe  31.01.2020, 21:35

... ist nun mal so, je Stellpaltz ein Fahrzeug, und es ist völlig egal, ob Dir das passt.

Solange du deiner Verkehrssicherungspflicht nachkommst und alles auf deinem Parkplatz bleibt, sehe ich nicht, wie der Vermieter darauf bestehen will, dass du jeweils nur ein Fahrzeug parken darfst. Eine vertragsgemäße Nutzung der Parkfläche schließt demnach auch ein, mehrere Fahrzeuge dort zu parken, wenn die Fläche es hergibt.

Ohne den Mietvertrag genauer zu kennen, würde ich sagen, du bist hier im Recht. Nur wenn es sich um eine Garage handeln würde, gäbe es gesetzliche Rahmenbedingungen, die das verbieten könnten.

imager761  31.01.2020, 16:52
sehe ich nicht, wie der Vermieter darauf bestehen will, dass du jeweils nur ein Fahrzeug parken darfst.

Ich schon: Die Nutzugsbedingungen einer (öffentlich zugänglichen) Parkfläche auf privatem Grund gibt er als Eigentümer vor. Oder kündigt den Mietvertrag.

HansImGlueck178  31.01.2020, 16:53
@imager761

Er kann den Mietvertrag kündigen, klar. Aber er kann nicht einfach einseitig irgendwelche neuen Vorgaben machen, die sich nicht mit dem Mietvertrag decken.

imager761  31.01.2020, 17:10
@HansImGlueck178

Doch kann er. Den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gibt er vor, auch ohne ihn schriftlich bestimmt zu haben. Er darf auch fristlos kündigen, wenn die M im Kinderzimmer eine Lagerfeuer entzünden oder die Wohnung im Urlaub per airbnb vermieten, ohne das er das mietvertraglich ausdrücklich geregelt hätte.

HansImGlueck178  31.01.2020, 17:11
@imager761

Fahrzeuge parken parken ist aber gerade der vertragsgemäße Gebrauch einer Parkfläche du Genie...

bwhoch2  31.01.2020, 17:46
@imager761
wenn die M im Kinderzimmer eine Lagerfeuer entzünden

Kinderzimmer sind keine Feuerstelle für Lagerfeuer, Parkplätze jedoch Kfz-Abstellflächen.

die Wohnung im Urlaub per airbnb vermieten

Entweder man ist zu Hause, dann ist um Erlaubnis zur Untervermietung zu fragen oder man überlässt die Wohnung während eigener Abwesenheit, dann ist es unerlaubte Überlassung an Dritte. Beides ist im Gesetz geregelt.

Im Gesetz steht aber nicht, dass auf einer als Parkfläche ausgewiesene Fläche nur eine bestimmte Anzahl an Kfz abgestellt werden dürfen.

schleudermaxe  31.01.2020, 14:16

..... streng genommen darf man die Anlehnung an den öffentlichen Verkehrsraum machen.

Und da gehört in eine Parkbox genau ein Fahrzeug.

Von daher haben im öffentlichen Verkehrsraum nicht einmal zwei Motorräder etwas in einer Parkbox zu suchen.

HansImGlueck178  31.01.2020, 14:17
@schleudermaxe

Für einen privaten Parkplatz lässt sich das kaum übertragen, da gilt mehr die vertragsgemäße Nutzung. Und wenn der Vertrag keine Beschränkung hergibt, dann darf man die Parkfläche auch ausnutzen.

schleudermaxe  31.01.2020, 14:18
@HansImGlueck178

... eben, zum Abstellen eines Fahrzeuges.

Nicht für Möbel und als Hobbywerkstatt ja auch nicht.

HansImGlueck178  31.01.2020, 14:20
@schleudermaxe

Eben gerade auch zum abstellen mehrerer Fahrzeuge, wenn der Platz das problemlos hergibt. Eine Parkfläche muss, anders als eine spezifisch angelegte Parkbox, ja nicht genau die Verhältnisse eines Fahrzeugs wiedergeben. Die Parkfläche könnte ja auch 6 mal 6 Meter groß sein. Es wäre wohl kaum zu erwarten, dass der Mieter der Parkfläche nur ein Fahrzeug dort abstellt.

Jetzt sagt der Vermieter, dies sei ich zulässig und wir müssen diese umstellen, da wir pro Parkplatz nur ein Fahrzeug aufstellen dürften.

Das halte ich für ziemlichen Blödsinn. Da würde ich direkt mal nachfragen, wo denn dieses Verbot stehen soll.

schleudermaxe  31.01.2020, 14:17

... ist eben so wie in der Öffentlichkeit, da dürfen ja auch nicht zwei Kräder in eine Parkfläche.

HansImGlueck178  31.01.2020, 14:22
@schleudermaxe

Es ist eben gerade nicht wie in der Öffentlichkeit, weil es sich um eine private Parkfläche handelt.

schleudermaxe  31.01.2020, 16:25
@HansImGlueck178

... die aber öffentlich zugänglich ist. Erzähle nicht, so etwas kennst Du nicht?

Wenn Du da betrunken raufdonnerst und Dich erwischen lässt, bist Du ja auch die Karte los.

HansImGlueck178  31.01.2020, 16:39
@schleudermaxe

Das ist trotzdem in keinster Weise vergleichbar... nur weil die StVO weiter gilt, heißt das nicht, dass man nicht anders parken darf. Auf einem privaten Parkplatz musst man auch gar keine Parkboxen auszeichnen, man kann auch einfach eine große Fläche bereitstellen und jeder parkt nach Gefühl.

imager761  31.01.2020, 16:55
@HansImGlueck178

Doch, als Eigentümer kann ich diese(lben) Regeln vorgeben.

HansImGlueck178  31.01.2020, 16:56
@imager761

Aber nicht einfach so, wenn das nicht vereinbart wurde. Dann hätte man sich für einen anderen Mietvertrag entscheiden sollen.

imager761  31.01.2020, 17:03
@HansImGlueck178

Doch, einfach so. Ich muss keinen Stellplatz-Mietvertrag mit Regelungen in Telefonbuchstärke verfassen, nur weil es dem M an gesundem Menschenverstand oder Lebenstüchtigkeit mangelt.

In einem Parkhaus oder auf öffentlicher, gekennzeichneter Parkflächen darf er auch nicht beide Motörräder in einer Box parken oder das Krad quer hinter oder neben dem Auto, um Geld zu sparen :-O

Genau so so sieht und fordert es der Vermieter oder kündigt den Unbelehrbaren die Stellplätze - auch wenn das ebensowenig vereinbart wurde, aber immanent ist :-)

HansImGlueck178  31.01.2020, 17:05
@imager761

"Doch, einfach so."

Nein, absolut nicht. Der Vermieter kann kündigen oder damit leben, er kann nicht einfach irgendwelche Vorgaben machen. Der Mieter nutzt seine Parkfläche völlig vertragsgemäß.

bwhoch2  31.01.2020, 17:30
@imager761
In einem Parkhaus oder auf öffentlicher, gekennzeichneter Parkflächen darf er auch nicht beide Motörräder in einer Box parken oder das Krad quer hinter oder neben dem Auto, um Geld zu sparen :-O

Gerade dieses Argument trifft hier nicht zu, denn die Stellplätze kosten die monatliche Pauschale, während in Parkhäusern je Kraftfahrzeug kassiert wird und dort die meist sehr langatmigen Einstellbedingungen das so vorsehen.

imager761  31.01.2020, 17:54
@bwhoch2

Doch, gerade auf öffentlicher Parkfläche darf man nur ein Fahrzeug abstellen, egal ob Motoarrad oder PKW, aber nicht zwei. Dass Kraftfahrzeige erheblich kürzer oder schmaler sein können als die für ein Auto gedachte Parklücke, ist in der StVO Deutschland einfach nicht vorgesehen. Das zwei drinstehen auch nicht. Genau diese Nutzung darf der VM selbstverständlich auch auf seinem Stellplatz vorgeben :-)

bwhoch2  31.01.2020, 18:00
@imager761

Darf er, aber wie ich das sehe, hat er das nicht. Und mal eben so nachträglich geht nicht.

Hamburger02  31.01.2020, 21:05
@schleudermaxe
... ist eben so wie in der Öffentlichkeit

Dann kannst du mir sicherlich die gesetzliche Grundlage dafür nennen?

Hier übrigens noch ein Artikel, der dich in diesem Zusammenhang interessieren könnte.

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvo-parkplatz-regeln-unfall/

Und wenn selbst auf Supermarktparplätzen die StVO nicht gilt, warum dann auf völlig privaten, angemietetn Parkplätzen? Da darf man z.B. auch ein abgemeldetes Fahrzeug abstellen.

schleudermaxe  31.01.2020, 21:19
@Hamburger02

... dann belese Dich einfach mal, oder Frage nach bei der Zulassungsstelle.

Warum wohl ist bei so einem Parkplatz dann auch 50/50, wenn beide fahren und es knallt?

Weil nichts gilt?

Auch auf einem Supermarktparkplatz darf besoffen nicht gefahren werden.

schleudermaxe  31.01.2020, 21:34
@HansImGlueck178

... doch doch, ein weiteres Zitat, und auch nur für Dich:

Wer sein abgemeldetes Auto längere Zeit auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert Ärger mit Polizei und Gemeindeverwaltung.

Darauf weist der Verkehrsrechtsexperte Roland Fritzsch von www.blitzerblog.de hin.

"Man darf auf seinem eigenen Grundstück noch lange nicht machen, was man will, so gelten insbesondere bei Altfahrzeugen diverse Vorschriften, z.B. können örtlichen Regelungen der Abfallentsorgung gelten.

Solche Fahrzeuge gehören zu einem Autoverwerter."

Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden.

Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar.

Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Wer längerer Zeit und eventuell auch mehrere Autos eingezäunt abstellt, wird sich irgendwann rechtfertigen müssen, ob er sein Grundstück zur Abfallentsorgung nutzt - auch dagegen kann z.B. die Gemeinde vorgehen. Rechtsanspruch auf Abstellfläche für nicht angemeldete Fahrzeuge gibt es nicht, auch nicht für Grundstücksbesitzer. Verstöße können teuer werden: Ignoriert man freundliche oder bestimmte Hinweise, dann wird das Auto irgendwann durch die Gemeinde selbst oder durch einen beauftragten Unternehmer abgeschleppt.

HansImGlueck178  31.01.2020, 21:35
@schleudermaxe

Und, was hat das mit der Frage oder gar meiner Antwort zu tun?

schleudermaxe  31.01.2020, 21:36
@HansImGlueck178

... wegen der "Spielregeln" in der Öffentlichkeit, die Du nicht kennst.

Hamburger02  31.01.2020, 21:37
@schleudermaxe

Wer etwas behauptet, muss es belegen. Da kannst du dich nicht drum drücken. Also wo steht, dass es auf einem Privatparkplat "wie in der Öffentlichkeit sei", was du ja behauptest? Da du das aber vermutlich gar nicht kannst, weil es eine solche Regelung gar nicht gibt, ist meine Einschätzung, dass das eine Falschaussage ist, wohl richtig.

schleudermaxe  31.01.2020, 21:38
@Hamburger02

... google kaputt?

Zudem gibt es ein Zitat, von mir eingestellt, wie viele benötigst Du?

HansImGlueck178  31.01.2020, 21:38
@schleudermaxe

Ich kenne die Regeln sehr wohl, aber der Fragesteller will ja weder abgemeldete Fahrzeuge abstellen noch einen Schrottplatz eröffnen.

Du kennst die Regeln scheinbar nicht im geringsten.

Du zitierst nur irgendwelche Behauptungen, lieferst aber keinerlei rechtliche Grundlagen oder gar Hintergründe (wohl weil du sie nicht kennst).

schleudermaxe  31.01.2020, 21:41
@HansImGlueck178

... nun wenn nicht dümmlich. Es geht darum, was Öffentlichkeit ist und was nicht, und für Stellplätze, auch auf privatem, zugänglichem Grund, gibt es eben Vorgaben, wie ja auch andere hier bewiesen haben.

Wie sonst darf sich son Ding Stellplatz nennen?

Hamburger02  31.01.2020, 21:41
@schleudermaxe
... google kaputt?

Bei dir anscheinend, da du nicht in der Lage bist, eine entsprechende Regelung zu finden.

Wenn du das Zitat mit Altfahrzeugen meinst, kann ich nur feststellen, dass es dir offensichtlich an der notwendigen intelektuellen Trennschärfe fehlt. Zwei neue Motorräder sind keine Altfahrzeuge und daher ist der ganze Sermon mit illegaller Abfalllentsorgung aber sowas am Thema vorbei.

HansImGlueck178  31.01.2020, 21:42
@schleudermaxe

Stellplatz darf erstmal jeder alles nennen, was ihm in den Kram passt.

Du hast aber immer noch keine Vorgabe geliefert, die die Anzahl der geparkten Fahrzeuge betrifft und nur das war die Frage. Die redest weiter und weiter um die Sache an sich herum, vermutlich weil du nicht einsiehst und auch gar nicht einsehen willst, dass du keine Ahnung hast.

schleudermaxe  01.02.2020, 06:36
@HansImGlueck178

.... lieber keine Ahnung, und davon eine ganze Menge, aber wissend, dass ein Stellplatz auf privatem Grund öffentlich ist, wenn er nicht eingezäunt ist, denn das wird von Dir und dem Hanseaten aberwitzigerweise immer noch bestritten.

Hamburger02  01.02.2020, 09:34
@schleudermaxe
dass ein Stellplatz auf privatem Grund öffentlich ist, wenn er nicht eingezäunt ist, denn das wird von Dir und dem Hanseaten aberwitzigerweise immer noch bestritten.

Das hat nichts mit Aberwitz zu tun, sondern mit höchstrichterlichen Entscheidungen.

So hat das OLG Düsseldorf am 29.06.2010 entschieden, wann ein Parkplatz öffentlich ist:
"Privat- oder Firmenparkplätze, die ausdrücklich oder stillschweigend für jedermann zugelassen sind und tatsächlich so genutzt werden, sind öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts."

Diese Voraussetzung ist aber im vorliegenden Fall nicht gegegeben.

Dies hat der VerfGH Sachsen am 20.04.2010 noch einmal ausdrücklich bestätigt:
"Dem öffentlichen Verkehr dienen insbesondere nicht solche Flächen, die zwar baulich für eine Verkehrsnutzung geeignet sind, deren tatsächliche Benutzung aber auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt wird, etwa wenn ein Parkplatz bestimmten Personen vorbehalten bleibt und eine Benutzung durch die Allgemeinheit nicht geduldet wird."

Genau das trifft im vorliegenden Fall aber zu, womiit deine Behauptung, die dem Fragesteller vorbehaltenen Parkplätze seien öffentlich, schlichtweg widerlegt ist.

HansImGlueck178  01.02.2020, 09:46
@schleudermaxe

Dass ein unbefriedeter privater Parkplatz Teil des öffentlichen Verkehrsraums sein kann, habe ich nie bestritten. Öffentlich ist er deswegen immer noch nicht. Warum das so ist wurde dir ja schon mitgeteilt.

schleudermaxe  01.02.2020, 12:58
@HansImGlueck178

... Quatsch, nicht sein kann, ist, sogar in ganz Deutschland.

schleudermaxe  01.02.2020, 13:03
@schleudermaxe

Fahre einfach mal besoffen dort hin und warte ab, was die Damen und Herren mit Dir machen, weil es angeblich ja rein privat sein soll.

Noch nennt sich das Ding Stellplatz, die Bauordnung gilt, und das Rathaus verfügt und genehmigt.

Hamburger02  01.02.2020, 20:54
@schleudermaxe

Dann liegt das Vergehen aber darin, dorthin gefahren zu sein. Solange das Auto den Parkplatz nicht verlässt, kann ich mich da auch volltrunken reinsetzen und das interessiert keinen von den Grünen.

schleudermaxe  01.02.2020, 20:54
@Hamburger02

... auch falsch, so lange die Motorhaube noch warm ist!

Warum nölst Du eigentlich beim Imager nicht rum, der meine These stützt?

Hamburger02  01.02.2020, 20:55
@schleudermaxe

Was du garantiert ebenfalls nicht belegen kannst, sondern dir mal wieder wie das andere selber aus den Fingern saugst.

Hamburger02  01.02.2020, 20:59
@schleudermaxe
... auch falsch, so lange die Motorhaube noch warm ist!

Du willst dich wohl mit aller Gewalt zum Horst machen?

In keiner einzigen Vorschrift steht, dass eine warmer Motorhaube irgendein rechtliches Kriterium darstellt.

Hamburger02  02.02.2020, 10:25
@schleudermaxe

Taj, lesen müsste man können.

Da steht drin, dass ein Zeuge den Mannn fahren sehen hat und das Gericht hat entschieden, dass alleine der hohe Promillewert eine MPU rechtfertigen würde. Ebenfalls stand da drin, dass der Nachbar durch ein Handyvideo überführt wurde. Die warme Motorhaube kommt nur in der Schlagzeile, nicht aber im Urteil vor.

Das hat mir unserem Fall aber nun gar nichts zu tun, sondern bestätigt sogar meine Aussage:
"Dann liegt das Vergehen aber darin, dorthin gefahren zu sein. Solange das Auto den Parkplatz nicht verlässt, kann ich mich da auch volltrunken reinsetzen und das interessiert keinen von den Grünen."

Nochmal deutlich für dich: dem Fahrer wurde das Fahren unter Alkohol nachgewisen und vorgeworfen aber nicht, betrunken in einem Auto auf einem nicht-öffentlichen Privatparkplatz gesessen zu sein.

schleudermaxe  02.02.2020, 11:13
@Hamburger02

..... bla, bla, bla, richtig, wer schon lesen kann!

Das Video kam erst in der zweiten Instanz, da war die Zulassungsstelle schon lange tägig und die Karte weg, weil eben warme Motorhaube auf einem Privatparkplatz Beweis genug ist, nichts anderes schreibe ich.

Und wenn der private geschützt wäre, benötigten wir weder Bauordnung noch Dich.

Hamburger02  02.02.2020, 11:17
@schleudermaxe

Du scheinst wirklich nicht erkennen zu können, dass das Strafbare war, dass der Typ in dem Urteil volltrunken auf der Straße gefahren ist und ihm das nachgewiesen werden konnte und du scheinst ebenfalls nicht erkennen zu können, das das absolut nichts damit zu tun hat, was auf einem privaten nicht-öffentlichen Parkplatz passiert

Beweis genug ist,

Ja eben, Beweis dafür, dass er auf der Straße gefahren ist, also unter Alkohol am öffentlichen Verkehr teilgenommen hat. Das ist das Strafbare und das geht auch klar aus dem Artikel hervor. Über das,w as auf einem privaten Parkplatz passieren darf oder auch nicht, steht da gar nicht, aber darum geht es hier bei der Diskussion.

HansImGlueck178  02.02.2020, 15:41
@schleudermaxe

"... auch falsch, so lange die Motorhaube noch warm ist!"

Inzwischen willst du uns hier doch nur noch trollen, oder? So unverständig kann doch niemand sein...

schleudermaxe  02.02.2020, 16:19
@HansImGlueck178

Zitat Imager, von Euch unbeanstandet. Wer bitte ist hier nicht lernfähig?

Doch, gerade auf öffentlicher Parkfläche darf man nur ein Fahrzeug abstellen, egal ob Motoarrad oder PKW, aber nicht zwei. Dass Kraftfahrzeige erheblich kürzer oder schmaler sein können als die für ein Auto gedachte Parklücke, ist in der StVO Deutschland einfach nicht vorgesehen. Das zwei drinstehen auch nicht. Genau diese Nutzung darf der VM selbstverständlich auch auf seinem Stellplatz vorgeben.

HansImGlueck178  02.02.2020, 16:21
@schleudermaxe

Natürlich habe ich das beanstandet, in der Aussage, dass eine private vermietete Stellfläche nichts damit zu tun hat. Eine private Parkfläche braucht nicht mal sichtbar getrennte Parkboxen.

Hamburger02  02.02.2020, 16:29
@schleudermaxe
Doch, gerade auf öffentlicher Parkfläche darf man nur ein Fahrzeug abstellen, egal ob Motoarrad oder PKW, aber nicht zwei.

Da zitiere ich zwei höchstrichterliche Urteile, dass der ausschließlich für die Nutzung durch den Mieter angemietete private Parkplatz eben keine öffentliche Verkehrsfläche ist, aber das will wohl nicht in deinen Kopf rein. Und wenn das keine öffentliche Parkfläche ist, gelten eben auch nicht die Vorschriften der StVO.

Genau diese Nutzung darf der VM selbstverständlich auch auf seinem Stellplatz vorgeben.

Das ist allerdings korrekt. Im Mietvertrag darf er so etwas festlegen. Dass dies so ist, geht aber nicht aus der Fragestelllung hervor und wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich so festgelegt ist, darf der VM das auch nicht untersagen.

Das Problem wird wohl sein, dass ihr mit euren Autos jetzt so weit rechts bzw. links steht, dass die Nutzer daneben wenig Platz zum ein- und austeigen haben. Wie sonst, habt ihr zwischen den Autos noch Platz für Motorräder.

Wissensziesel 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 12:23

Achtung, richtig auf die Frage achten! Links Begrünung, dann Parkplatz, nochmal Parkplatz, dann rechts Begrünung. Unsere zwei Parkplätze sind praktisch ein großer eingegrenzter, links und rechts ist nichts daneben, das gestört werden könnte.

Kometenstaub  31.01.2020, 12:27
@Wissensziesel

Sorry, das habe ich überlesen. Wie das rechtlich ist, weiß ich leider nicht. Redet noch einmal mit eurem Vermieter.

Nicht jede Selbstverständlichkeit muß mietvertraglich bestimmt sein. Die Nutzungsbedingungen seines privaten Stellplatzes gibt der Eigenmtümer vor: Ein Fahrzeg pro Stellplatz meint genau, was es besagt.

Im Parkhäusern darf man auch nicht zwei Motorräder auf einer Stelfläche parken oder gar zwei smarts quer nur weil es geht und weitere Parkgebühr spart.

Nur am Rande: Gesonderte gemietete Stellplätze sind jederzeit kündbar, falls man da renitent bleiben wollte :-O