Pvc boden hat kleines loch durch couch?
Hallo
Wir sind im April umgezogen und beim Umzug haben wir bemerkt das im Pvc bodenbelag ein kleines Loch entstanden ist durch wahrscheinlich ausziehen der couch.
Nun hat der Vermieter den kompletten boden ausgetauscht und will uns das von der caution abziehen was ungefahr 2/3 sind
zudem habe ich von meiner Frau erfahren das der vermieter den pvc belag mal erneuert hat und den alten pvc belag drin gelassen hat habe mal gehört das da eine chemischereaktion passiert womit man nur mit einem stuhl kippeln brauch das schon ein loch entsteht
außerdem möchte er noch eine komplettreinigung bezahlt haben aber im vertrag steht nur "besenrein übergeben" und er möchte auch ein fenster ersetz bekommen aber dies steht auch nicht im übergabe protokoll drin
brauch ein bisschen hilfe hier bei
p.s. wohnten 7 Jahre drin
3 Antworten
Wir sind im April umgezogen und beim Umzug haben wir bemerkt das im Pvc bodenbelag ein kleines Loch entstanden ist durch wahrscheinlich ausziehen der couch.
Ist dieses Loch offentsichtlich also schnell zu erkennen.
Wie alt ist der Belag und wie war der Zustand bei Eurem Einzug?
Nun hat der Vermieter den kompletten boden ausgetauscht und will uns das von der caution abziehen was ungefahr 2/3 sind
Der Vermieter muss Euch erst mal den Schaden melden und unter Fristsetzung auffordern ihn zu beheben.
Nach Fristablauf dürfte er die Kaution angreifen.
Ohne Aufforderung und Fristsetzung bleibt er auf den Kosten sitzen.
Hinzukommt noch, das selbst wenn der Mieter das ersetzen müsste, nur der Zeitwert gerechnet werden darf und das dürfte hier bei fast Null liegen.
außerdem möchte er noch eine komplettreinigung bezahlt haben aber im vertrag steht nur "besenrein übergeben" und er möchte auch ein fenster ersetz bekommen aber dies steht auch nicht im übergabe protokoll drin
Offentsichtliche Mängel kann der Vermieter nicht mehr geltend machen.
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb)
Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnungverpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen.
Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.
Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe
Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
Dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass seine Forderungen nicht berechtigt sind, mit der Begründung,wie ich es oben beschrieben habe.
ich bin ja nicht auf das geld aus in dem sinne denn es ist ja meine schuld das da ein loch drin ist aber gleich den gesammten belag zu erneuern und noch andere sockelleisten zu verwenden finde ich frech abgesehen von den anderen forderungen die er stellt
Ist Dir das alles zu stressig oder bleibt der Vermieter hartnäckig, dann beauftrage einen Anwalt.
LG
johnnymcmuff
Bitte solche Sachen immer per Einwurfeinschreiben und nicht per Telefon oder mail.
ich gelobe besserung wird aber denk ich nicht mehr gebraucht da wir nun ein eignes haus haben :D
ZUnächst: Der Vermieter muss bevor er handelt, dem Mieter eine Frist zur Behebung setzen. Hat er nicht, sondern einfach neuen Belag verlegt. Allein schon deshalb ist seine Forderung nicht zu zahlen. Hinzu kommt: Neu für Alt. Er dürfte höchstens den Zeitwert berechnen. Wenn der Belag schon beim Vormieter da war, tendiert sein Wert gegen Null. Auch müsste er die Rechnug des Handwerkers vorlegen.
Alles in Allem brauchst du nix zu zahlen.
Alternativ hättest du die Möglichkeit mit deiner Haftpflichtversicherung zu reden. Aber die ersetzt natürlich auch nur den Zeitwert.
Wie lange habt Ihr in dieser Wohnung gewohnt bzw. wie alt war der Bodenbelag?
knapp 7 Jahre
Dann lies zumindest als Denkansatz mal diesen Link.
Wobei hier die Altersangaben fü Abnutzung sehr unterschiedlich sind:
Wohnungsabnahme - Schäden am Bodenbelag - Deutsches Mietrecht
deutschesmietrecht.de › Mietvertrag › Kündigung › WohnungsabnahmeIch würde hier den Nachweis fordern, wann dieser Belag ursprünglich verlegt wurde.
Nunja da steht drin das die schäden zu beseitigen sind und es sind ja immerhin 4 löcher die beseitigt werden mussten bei mir ist das nur ein 15 x15 löchlein was man nur ausschneiden müsste und neu einkleben muss oder einlegen je nachdem.
außerdem bin ich immer noch der meinung das der alte belag raus muss und der neue dann eingeklebt werden muss.
da ja als meine frau eingezogen ist der belag versüfft war und erneuert werden musste entschloss sich der vermieter dann einen neuen belag reinzumachen aber wie schon erwähnt wurde dies nicht gemacht und von einem facharbeiter habe ich wie gesagt erfahren das die nicht korrekt ist und somit automatisch schon schäden im belag geschehen können wenn man nur leicht kippeln tut
ich bin ja nicht auf das geld aus in dem sinne denn es ist ja meine schuld das da ein loch drin ist aber gleich den gesammten belag zu erneuern und noch andere sockelleisten zu verwenden finde ich frech abgesehen von den anderen forderungen die er stellt
Danke sehr
ich werde dem Vermieter mal eine E-mail schreiben sodass ich es gleich schriftlich habe und dann mal weitersehen.