Ist ein Badewannengriff Pflichtausstattung in einer Mietwohnung?
Meine Mutter ist in eine neue Doppelhaushälfte gezogen, in der ein Wannenbad ist, an dem kein Wannengriff angebracht wurde. Da sie sich nun die Hüfte gebrochen hat, wird sie mit Sicherheit ohne Griff nicht mehr aus der Wanne kommen. Meine Frage ist nun,ob der Vermieter so einen Griff nicht standardmäßig sowieso anbringen muss? Er ist nämlich der Meinung, das müsse er nicht.
7 Antworten
Ein Badewannengriff gehört nicht zur Pflichtausstattung. Aber nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters könnt ihr auf eigene Kosten einen solchen anbringen.
Nein, ein solcher Griff ist nicht zwingend Standart.
Es gibt keine Pflichtausstattungen für Wohnungen.
Tip für Mutti:
Sie soll sich an ihre Krankenkasse wenden und einen Badewannenlift beantragen.
Der ist außerdem sicherer als ein Griff. Da kann man trotzdem ausrutschen.
Ich weiß wovon ich rede.
Das muesst ihr schon selbst, nach Rücksprache mit dem Vermieter, machen lassen. Evtl schiesst die Krankenkasse was dazu.
Nein, welche Rechtnorm sollte ih dazu zwingen??? Er kann die Zustimmung zu einer solchen Anbringung aber evtl nicht verweigern...