Darf mein Vermieter das? ( Wohnungsbesichtigung)

9 Antworten

Natürlich habe ich nichts zu verbergen aber will mir diese schikane nunmal nicht geben und ihn hier rum schnüffeln lassen.

Die "Schikane" und "Schnüffeln" ist vielmehr Besichtigungsrecht des Vermieters gem. § 809 BGB, die du nach formvollendeter, rechtzeitiger Anfrage mit angekündigten Ausweichterminen gewähren musst, oder mit kostenpflichtigen Gerichtsbeschluss nach Eilantrag mit Gerichtsvollzieher, Polizeivollzugsbeamten und - je nach Laune des GV - sofortigen Vollzug per Notöffnung in Abwesenheit riskierst :-O

Und wo wie bereits bei deinen Rechtsirrtümern sind:

im august 2013 2 reinrassige wohnungskatzen zur pflege genommen ,für ein Jahr

Dies ist keinesfalls ein Notfall, da man trotz überraschendem Krankenhausaufenthalt der Besitzerin spätenstes nach den Feiertagen oder dem Wochenende die Tiere in Pflege geben konnte.

G imager761

Katzenmaeulchen 
Beitragsersteller
 26.02.2014, 01:57

...und imager761 hier noch mal nur für dich :

Besichtigungsrecht

(dmb) Eine Vertragsklausel, wonach der Vermieter oder sein Beauftragter „die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung beim Mieter zu angemessener Tageszeit besichtigen oder besichtigen lassen können“, ist unwirksam (AG Hamburg-Altona 317 C 237/04). Das Gericht bejahte eine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch diese Klausel, weil sie dem Vermieter ein uneingeschränktes Besichtigungsrecht gibt. Der Vermieter konnte danach so oft, wie er wollte, und ohne eine Begründung zu liefern, die Wohnung des Mieters besichtigen. Das Amtsgericht betonte, es gehöre zum Wesen des Mietvertrages, dass der Mieter allein über die Mietsache verfügen könne und er auch dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung verweigern dürfe. Letztlich sei die Wohnung durch Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützt.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin hat der Vermieter nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht. Beispielsweise dann, wenn in der Mieterwohnung repariert oder modernisiert werden muss oder soll. Hat der Mieter gekündigt, muss der Vermieter neuen Mietern die Wohnung zeigen. Das Gleiche gilt, wenn es um den Verkauf der Wohnung geht.

Der Mieter muss Miet- oder Kaufinteressenten nur dann in die Wohnung lassen, wenn sie in Begleitung des Vermieters oder der Hausverwaltung erscheinen oder wenn sie sich nach vorheriger Anmeldung durch den Vermieter ausweisen können.

Der Vermieter muss jede Wohnungsbesichtigung vorher anmelden. Die meisten Gerichte gehen von einer Frist von 3 bis 4 Tagen aus. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Reparaturen usw., reicht sicherlich auch eine kürzere Vorabinformation. Soweit Besichtigungstermine mit Dritten, also Miet- oder Kaufinteressenten, vereinbart werden, muss der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Bietet der aufgrund seiner Berufstätigkeit nur Samstagstermine an, kann der Vermieter nicht auf einen Besichtigungstermin von Montag bis Freitag pochen.

Der Mieter muss sich nicht ständig für eventuelle Besichtigungstermine zur Verfügung stellen: Er genügt seiner Pflicht, wenn er sich an einem Tag in der Woche für drei Stunden zur Besichtigung der Wohnung bereit hält, das hat schon das Reichsgericht entschieden.

ich könnte dir jetzt och mehr klauseln zeigen,aber das sparenwir uns jetzt mal. und noch was beleidigen lassen muss sich hier niemand von dir! :-*

Madita69  02.03.2014, 01:55
@Katzenmaeulchen

Ich habe nicht den Eindruck, dass imager761 Dich mit dieser Aussage beleidigt hat, im Gegenteil er begründet seine Aussage, indem er auch die Gesetze benennt.

Du zitierst Auszüge von Texten des DMB. Für mich ist daraus nicht erkennbar, dass Dein Vermieter kein Besichtigungsrecht, bezogen auf Deinen Fall hat.

Auf welche Stelle beziehst Du Dich denn genau?

Ja er darf das. Nur was soll eine Katze beschädigen außer Tapete und die ist ohne Probleme neu zu kleben. Da gibt es Gerichtsurteile zu.

Du verstößt gegen deinen Mietvertrag, wenn du trotz Verbot gleich zwei Katzen in deiner Wohnung hältst. Dass sie nur "zur Pflege" bei dir sind, ist erst mal nur eine Behauptung.

Eine Pflege über ein ganzes Jahr hinweg muss der Vermieter nicht hinnehmen. Da riskierst du deine Kündigung.

Katzenmaeulchen 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 17:37

Er hat es mir ja wiedrwillig erlaubt,im Vertrag steht ebenfalls kein Verbot! andere im haus haben auch katzen

Styss  24.02.2014, 23:40

Ob die Klausel im Mietvertrag wirksam ist, steht wiederrum auf einem anderen Blatt geschrieben. Auch eine fristlose Kündigung wird zunächst genau überprüft und würde in diesem Fall mit höchster Wahrscheinlichkeit für unwirksam erklärt werden. Die Rede ist hier von einer normalen Katzenhaltung. Weshalb und welcher Hinsicht sollte die Situation also noch dramatisiert werden? Die Gerichte tendieren zum Glück immer mehr zu einer tierfreundlichen Entscheidung in solchen Fällen. Einschüchtern lassen muss sich kein Mieter aufgrund von solchen normalen Umständen.

DerHans  25.02.2014, 14:12
@Styss

Es steht nirgendwo etwas von einer fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist bei diesem Sachverhalt ohne weiteres möglich.

Styss  25.02.2014, 14:54
@DerHans

Mieter können sich sowohl gegen eine ordentliche Kündigung, als auch gegen eine fristlose Kündigung wehren. Dies wäre nur möglich, wenn eine "erhebliche Vertragsverletzung" vorliegen würde. Ob eine (unerlaubte) Katzenhaltung dazu führen würde, mag ich bereits aus den erwähnten Gründen und Rechtssprechungen zu bezweifeln.

Der Besuch des VM ist frühzeitig anzukündigen, dann muss der Mieter den VM reinlassen. Der Vermieter darf vom Mieter grundsätzlich nur alle 2 Jahre vom Besichtigungsrecht Gebrauch machen. Das entschied das Amtsgericht Münster. Sicher, der Eigentümer habe ein Interesse daran, mit eigenen Augen zu sehen, ob sich sein Eigentum in ordnungsgemäßem Zustand befinde. Allerdings gestanden die Richter dem Mieter auch sein Recht zu, möglichst ungestört zu bleiben. Liegen also keine außergewöhnlich krassen Umstände vor, bleibt es dabei: Der Vermieter darf seinen Fuß nur alle 2 Jahre in die Mieterwohnung setzen.

Amtsgericht Münster

Auch ohne besonderen Anlass und ohne vertragliche Vereinbarung steht dem Vermieter von Wohnraum das Recht zu, die Mieträume in angemessenen zeitlichen Abständen zu betreten, um das Objekt auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel hin zu untersuchen. Handelt es sich um eine ältere Wohnanlage, so kann ein jährliches Betretungsrecht angemessen sein.

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004, Aktenzeichen 4 C 365/04

Katzenmaeulchen 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 17:37

danke!

Das darf er. Er darf aber auch seine Genehmigung zur Pflege der Katzen zurücknehmen, sofern ihm eine Begründung einfällt. Und die fällt ihm mit Sicherheit ein. Also, wenn du nichts zu verbergen hast, dann nimm doch einen der Termine wahr, lass den Vermieter gucken und gut ist. Verweigerst du das, gibts doch nur Stress. Man kann sich auch selbst das Leben schwer machen.

ebenfalls war mir klar das er vom gesetz her die Ankunft der Katzen nicht verbieten darf

Wie kommst du übrigens darauf? Selbstverständlich hätte der VM die Katzen mit entsprechender Begründung verbieten können.