Wohngemeinschaft, Mietrecht, Haustiere
Hallo, ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit meinen beiden Mitbewohnern und wir würden gerne noch eine Katze dazu holen. Da wir jeder einen einzelnen Mietvertrag für unsere Zimmer haben und in keinem steht, dass wir keine Tiere halten dürfen und die WG ein Stockwerk höher bereits eine Katze hat, haben wir gehofft das uns nichts im Weg steht. Als ich nun unseren Vermieter danach fragte ob es in Ordnung sei, ob wir uns auch eine Hauskatze holen würden, sagte er mir, dass er der WG im oberen Stockwerk die Katze nur unter der Bedingung, dass es nur eine Katze bleibt, erlaubt hat und weil sie schon alt ist. Seine Antwort war also nein. Nun meine Frage: Kann unser Vermieter uns einfach verbieten uns eine Katze anzuschaffen? Und wie ist das mit den Räumlichkeiten wie Küche und Wohnzimmer? Dort hat uns der Vermieter Küche und Sitzmöglichkeiten (Esstisch und Couch) zur Verfügung gestellt. Er sagt, dass ihm Küche und Wohnzimmer gehören und er dort bestimmen darf. Stimmt das?
5 Antworten
was die Katze betrifft. die ist meldepflichtig. wenn der Vermieter nicht ja sagt haste Pech. alles was drunter, kleiner ist als eine Katze (hamster etc. )da hast keine probleme. auch wenns dem Vermieter nicht so paßt. Auch weil das Käfigtiere sind gruß
Wichtig ist was genau im Mietvertrag steht. Steht nichts dürfen Tier gehalten werden, steht ein generelles Haustierverbot ist dies rechtlich nicht gültig, stehen Klauseln drin wie "Zustimmung des Vermieter erforderlich" darf er die Tierhaltung verbieten.
Guck mal nach wie genau es formuliert ist. Normalerweise steht zu Haustieren immer irgendwo was.
Eine Katze allein zu halten ist nicht tiergerecht - glücklich bin ich damit nicht.
es gibt Gerichte die zählen Katzen zu Kleintieren. Der Rest steht in meinem Link.
Das sind Einzelfallentscheidungen und nicht generell anwendbar. Der BGH hat entschieden, dass Katzen keine Kleintiere sind. Da kann man sich zwar auf Einzelfallentscheidungen verschiedener Gerichte berufen, hat aber wenig Sinn, wenn sich der Vermieter auf die Entscheidung des BGH beruft. Dann bleibt nur die Klage auf Zustimmung.
bist Du Vermieter oder was ist hier los?
Über Tierhaltung steht in unserem Vertrag nichts.
Gut, dann sind Haustiere erlaubt.
Gucke hier: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/hunde-in-mietwohnung/
es geht hier nicht nur um Hunde, sondern darum, was rechtlich gültig ist wenn im Mietvertrag nichts steht.
Wenn du nur das Zimmer gemietet hast, ist der Rest Gemeinschaftsraum und darüber hast du nicht zu bestimmen. Sowieso, ganz generell: Lasst das mit der Katze. Erstens mal hält man keine Katze einzeln in der Wohnung. Katzen sind keine Einzegänger, sie brauchen immer einen Artgenossen:
http://www.feline-senses.de/keine-einzelhaltung.html
Ihr bräuchtet also 2 Katzen, um diese artgerecht zu halten, da flippt der Vermieter dann komplett aus. Und wer von euch bekommt dann die Katze(n), wenn die WG-Zeit vorbei ist? Eine Katze kann gut 20 Jahre und älter werden. Die kann noch lange leben, wenn ihr aus dem WG-Alter raus seid. Sowas müsste alles vorher, am besten vertraglich, geregelt werden. - Und wer würde den Tierarzt bezahlen? Katzen müssen (zumindestens am Anfang) geimpft werden, sie brauchen mal ´ne Wurmkur, müssen kastriert werden, sind auch mal krank (das kann gerne mal in den 3 - 4-stelligen Bereich gehen. Könnt ihr das überhaupt bezahlen? Katzen brauchen hochwertiges Futter, Katzenklos, einen deckenhohen Kratzbaum, Transportbox, Futternäpfe, Spielzeug... . Wer bezahlt das alles...?
Ich finde es nicht gut, während der WG-Zeit ein Tier anzuschaffen. Zumindestens nicht Hunde oder Katzen. Diese Tiere leiden nur, wenn die WG-Zeit vorbei ist, und sich alles ändert. Warte lieber noch ein paar Jahre, bis du dir eine eigene Wohnung leisten kannst. Dann kannst du über Katzen nachdenken. Und bis dahin kannst du dich auch über artgerechte Katzenhaltung informieren. Man bekommt übrigens weder im Tierheim, noch bei einem Züchter, eine Katze in Einzelhaltung. Aus gutem Grund....
Nun meine Frage: Kann unser Vermieter uns einfach verbieten uns eine Katze anzuschaffen?
Mit einem nachvollziehbarem Grund, ja.
Und wie ist das mit den Räumlichkeiten wie Küche und Wohnzimmer? Dort hat uns der Vermieter Küche und Sitzmöglichkeiten (Esstisch und Couch) zur Verfügung gestellt. Er sagt, dass ihm Küche und Wohnzimmer gehören und er dort bestimmen darf. Stimmt das?
Wenn diese Räume sog. Gemeinschaftsräume sind, stimmt das.
Was genau steht denn als Mietsache im Vertrag?
Dort steht:
Zu den Gemeinschaftsräumen gehört unter anderem eine vom Vermieter gestellte Kücheneinrichtung, Wohnzimmer und Waschküche.
Aber kann er uns aus diesem alleinigen Grund eine Haltung verbieten? Ich habe natürlich vorher alle Bewohner des Hauses gefragt ob es in Ordnung wäre und niemand hat was dagegen oder gar eine Allergie.
Na ja, selbst wenn der Vermieter Dir die Haltung erlauben sollte, dann nur für die vertraglich angemieteten Räume.
Was ja wohl nur das Zimmer ist.
Und da eine Katze zu halten, sorry, finde ich verantwortungslos.
Also soweit ich weiß sind Katzen Kleintiere und die darf man normalerweise in einer Wohnung halten. Ich hatte auch mal eine Katze in einer Miet-Wohnung wo eigentlich keine Tiere erlaubt sind aber Kleintiere schon.
Nur die sog. Kleinteeire. Wozu Katzen, auch wenn klein, definitiv nicht gehören.