Vermieter droht mit Kündigung wegen Möbellagerung?
wenn ich die Möbel die kurzzeitig von meinem Sohn hier eingelagert sind? Ausserdem haben wir noch 2 Stellplätze auf dem Grundstück. also keine Behinderung. Ist das Rechtens
11 Antworten
Daß er mit einer Kündigung droht, ist rechtens. Ich darf Dir ja auch drohen, Dich rot anzumalen - so lange ich das nicht mache, passiert ja erstmal nix.
Ein Stellplatz ist denkbar ungeeignet für die Lagerung von Möbeln. Zum Einen ist ein "Stellplatz" ja ein Parkplatz im Freien, somit würden Möbel bei Regen Schaden nehmen. Zum Zweiten stört es den optischen Gesamteindruck, weshalb der Vermieter dies verständlicherweise verbieten kann
Auch eine Garage ist nicht zur Lagerung von Möbeln vorgesehen, u.A. aus Brandschutzgründen. Der Vermieter darf verweigern, daß hier etwas Anderes abgestellt wird als Fahrzeuge. Dazu gibt's auch Gerichtsurteile, die Du ergoogeln kannst.
Wo ist denn "hier"? In einer dir vermieteten Garage? (Tiefgaragen-)Stellplatz? Fahrradkeller? Hof? Dachboden?
Dann hat der Vermieter das Recht, dir nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen fristlos zu kündigen, § 543 II 2 BGB :-O
G imager761.
Hallo,
hierzu gibt es zwei urteile die als grundsatzurteile angesehen werde. in beiden wird gesagt, das jeder natürlich anderre gegenstände in einer garage lagern darf. aber und das ist entscheidend! es muss immer noch soviel platz vorhanden sein um ein auto unter zu stellen. http://www.omicroner-garagen.de/garagen-urteile/Bei%20dauerhafter%20Zweckentfremdung%20der%20Garage%20droht%20Strafe.php.
einige urteile hierzu habe ich auf meiner seite zusammengetragen.
desweiteren ist natürlich auch zu beachten das es den begrif dauerhaft in diesen urteilen gibt. also für das unterstellen von sachen für einen begrenzten zeitraum gibt es nichts einzuwenden.
mfg
jensus
Dem Vermieter gehört die Wohnung....niemand kennt den Mietvertrag. Rechtlich wirst und könntest Du aber den "kürzeren" ziehen und ein Rechtsstreit kann auch teuer für Dich kommen!
Wenn der FS Möbel in seinem Besitz (hier Mietwohnung lagert, geht das den Vermieter nichts an.
... und was haben aber die Stellplätze mit Möbel zu tun?
Wohnt ihr da, weil der Mietgegenstand gefüllt wurde?
Falls die Möbel allerdings in der Garage steht, kostet dies je Garage bei uns 500,00 EUR Bußgeld.