Sind Ölflecken auf dem Garagenboden ein Grund zur Kündigung des Stellplatzes?
Das Auto meiner Großmutter verliert Öl. Sie hat Katzenstreu ausgestreut, um das Ök davon aufsaugen zu lassen. Der Vermieter sagte darauf hin, der Brandschutz wäre darauf hin gefährdet und sie solle das Katzenstreu entfernen. Sie informierte sich beim Brandschutz, der allerdings meinte es wäre egal und würde nichts ausmachen. Das sagte sie dann auch dem Vermieter. Er meinte jedenfalls das der Ölflecken zu entfernen sei. Meine Großmutter fügte noch hinzu das bei anderen Mietern auch Ölflecken seien, was auch stimmt! Sie kaufte also bei ihrem Mechaniker ein spezielles Mittel und gab es dem Vermieter. Nach einem halben Jahr passierte immernoch nichts. Und der Vermieter sagte daraufhin von dieses Spray habe er nie bekommen. Nun droht er mit einer garagenkündigung.
2 Antworten
Mach einfach selbst den Fleck weg, statt zu lamentieren und beseitige damit den Stein des Anstoßes. Das Auto mach ja nicht nur in Omas Garage Ölflecken, sondern überall, wo es geparkt wird und überall ist das verboten!
Das sind Immissionen, die letztlich bis ins Grundwasser gelangen können und nur mit viel Aufwand wieder herausgefiltert werden müssen und nach dem Verursacherprinzip wird dafür Omas Rente nicht ausreichen. Navajo
Mittlerweile wurden die Flecken in der ganzen Garage entfernt (mit dem Spray) aber meine Oma findet es einfach überzogen dafür mit einer Kündigung zu drohen...
Grundsätzlich muß der Vermieter Ölflecken auf Garagenböden oder Stellplätzen nicht akzeptieren, er kann nicht nur die Entfernung verlangen, sondern evtl. auch Schadenersatz geltend machen.
Falls Deine Oma die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet hat, wäre eine Teilkündigung der Garage nicht möglich.
Falls Deine Oma aber für die Garage einen extra-Mietvertrag abgeschlossen hat, ist eine Kündigung ohne weiteres möglich. Da es sich bei einer Garage um keinen Wohnraum handelt, muß der Vermieter die Kündigung nicht mal begründen.
Nein, aber eine Wohnungskündigung mit Garage.
Nein, aber eine Wohnungskündigung mit Garage.
Wenn sich die Garage auf dem Grundstück der Wohnung befindet und es einen Extramietvertrag für die Garage gibt, ist die Garagenkündigung auch nicht möglich.