Wohnungbegehung durch Vermieter - Welche Rechte?
Das Vermieterpaar will eine anlasslose Wohnungbegehung durchführen. In der Wohnung gibt es eine mitgemietete Ebk.Darf der Vermieter Schränke dort öffnen oder verlangen, dass Möbel verrückt bzw.Fensterbanke abgeräumt werden?Welche Rechte hat ein Vermieter bei ebensolcher,was darf er nicht und was muss der Mieter zulassen?
8 Antworten
Grundlose Besichtigungen muss man als Mieter nicht akzepzieren. Auch irgendwelche Klauseln in Mietverträgen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13, WuM 14, 495). Schränke öffnen ist sowieso tabu.
Der Vermieter muss rechtzeitig mit dir einen Termin VEREINBAREN und auch einen konkreten sachlichen Grund nennen, wieso er in die Wohnung will. Falls Begleitpersonen dabei sind, sind diese ebenfalls von ihm zu nennen.
Hier kannst noch bissl was nachlesen:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl164.htm
Das Vermieterpaar will eine anlasslose Wohnungbegehung durchführen.
Dieses Recht hat auch ein Vermieter, er darf sich über den zustand der Mietsache informieren.
Wohnungbegehung durch Vermieter - Welche Rechte?
Schau hier rein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Deine Schränke musst Du nicht öffnen.
Man sollte versuchen vernünftig miteinander umzugehen und zu reden, wenn möglich.
Der Vermieter darf nach schriftlicher Ankündigung und Terminvereinbahrung die Wohnung besichtigen. Das berechtigt Ihn aber nicht in die Schränke des Mieters zu schauen bzw. eigenhändig Schränke zu verrücken. Hierzu bedarf es einer Begründung (Feuchtigkeitsschäden in den Wohnungen darüber und/ oder darunter z.B.)
Das Besichtigungsrecht des Vermieters ist auch im Mietvertrag festgeschrieben. Schaue einmal in den Mietvertrag
Ein Vermieter darf mit Vorankündigung die Wohnung besichtigen. Alles andere ist und bleibt TABU.
Um frühzeitig Mängel am Gemäuer zu erkennen, darf schon der Vermieter nach Ankündigung die Wohnung besichtigen. So ein Zutritt sollte aber nur alle 2 Jahre erfolgen. Wenn du Mängel angezeigt hast, darf der Vermeiter diese natürlich auch sehen; ebenso falls Baumaßnahmen geplant sind.
Deine Schränke und die Fensterbank aber musst du garantiert nicht leerräumen bzw. Einblick gewähren.
Bitte den Vermieter dir einen Grund für die Besichtigung zu nennen und mache Terminvorschläge.