Hallo, brauche ich eine Genehmigung für Vermietung v. Stellplätzen auf gemietetem Privatgrundstück?

3 Antworten

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Die Vermietung von Stellplätzen auf angemieteten Grundstücken ist Gewerbe, auf eigenen Grundstück nicht ! Du kannst es ganz einfach als Vermietung von "Stellplätzen" beim Gewerbeamt anmelden. In manchen Städten gehört das Gewerbeamt zum Ordnungsamt.

Wenn es die Eisdiele noch nicht gab, dann musst du eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einholen. Ohne Alkoholausschank brauchst du keine Konzession, sondern auch nur die Gewerbeanmeldung.

tantenetty 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 02:26

Vielen Dank ersteinmal für Deine hilfreiche Antwort !

Eine Frage hätte ich noch .... Auf dem Grundstück steht eine Art Container/Bungalow der als Büro eines Autohandels genutzt wurde. Eine kleine Küche und 2 Wc sowie ein separater Raum der als Lager genutzt werden könnte sind vorhanden. Es sind keine Umbauten geplant. Es müssten eigentlich nur ein paar kleinere Reparatur- und Malerarbeiten vorgenommen werden.

Brauche ich dafür auch eine Baugenehmigung oder bezieht sich diese auf die Nutzungsänderung ?

Seehausen  07.06.2013, 08:55
@tantenetty

Wenn das Gebäude genehmigt ist dann nur noch eine Nutzungsänderungsgenehmigung.

Geochelone  07.06.2013, 15:21
@tantenetty

Die Genehmigung zur Nutzungsänderung ist eine Form der Baugenehmigung. Für Gaststätten (auch Eisdiele) gelten eben andere Voraussetzungen, z. B. Fluchtwege etc., die überprüft werden müssen.

Die Eisdiele muss angemeldet werden. Der Rest auch

tantenetty 
Beitragsersteller
 06.06.2013, 03:03

Danke für die schnelle Antwort !

Anmelden ist schon klar aber kann mir der Bezirk auch bei der Vermietung der Stellplätze Probleme machen...wegen der Parkraumbewirtschaftung. ..oder gilt das nur für öffentliche Parkplätze ?

Wenn die Bewirtung auf öffentlicher Fläche stattfinden soll brauchst Du eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde/Stadt.

Wenn Du im Gebäude eine Eisdiele aufmachen willst brauchst Du eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) und eine Konzession der Gaststättenaufsicht (meistens auch beim Ordnungsamt).

Für die "Untervermietung" der Stellplätze brauchst Du das Einverständnis des Vermieters. Und evtl. must Du im Rahmen der Baugenehmigung zusätzliche "notwendige Stellplätze" nach Stellplatzsatzung der Gemeinde nachweisen; das kannst Du auf den bestehenden Stellplätzen nur dann, wenn diese nicht bereits als "notwendige Stellplätze" für die Wohnungen im Haus nachgewiesen wurden. Also: Im konkreten Fall kann Dir bei GF keiner verbindliche Auskünfte ohne Kenntnis der Rechtslage und der Örtlichkeit geben.

tantenetty 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 02:12

Das Einverständnis des Vermieter habe ich bereits und das Grundstück ist ein privates keine öffentliche Fläche. Sie steht in keiner Verbindung mit den anliegenden Wohnhäusern und es gibt keine bestehenden Stellplätze. Die Freifläche ist momentan ungenutzt. Wurde vorher ein Autohandel betrieben.

Auf dem Grundstück steht eine Art Container/Bungalow der als Büro genutzt wurde. Eine kleine Küche und 2 Wc sind vorhanden. Es müssten eigentlich nur ein paar kleinere Reparatur- und Malerarbeiten vorgenommen werden.

Brauche ich dafür auch eine Baugenehmigung oder bezieht sich diese auf die Nutzungsänderung ?

Soweit ich weiß braucht man für ein Eiscafe ohne Alkoholausschank keine Konzession !?

Aber vielen Dank !

Seehausen  07.06.2013, 08:54
@tantenetty

Wenn die Stellplätze nicht genehmigt sind musst Du dafür eine Baugenehmigung beantragen Wenn die Container umgenutzt werden musst Du dafür eine Baugenehmigung beantragen Wenn Du eine Baugenehmigung hast musst Du für den Betrieb eine Gaststätte/Eisdiele etc. eine Konzession vom Ordnungsamt/Gaststättenaufsicht haben.