Vermieter bietet Münzwaschmaschine im Waschkeller an - was darf er für einen wawchgang berechnen , z.b. 40° Vollprogramm?

6 Antworten

Kauf dir eine eigene Waschmaschine, du bist nicht verpflichtet, eine Gemeinschaftsmaschine zu nutzen.

Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben

Das ist eindeutig zu viel. Wasch mal einen Waschgang in der SB Wäscherei (Waschsalon), ich denke da wirds höchstens fünf € kosten, der Eigner will/muss ja auch verdienen., nicht nur die Maschine bezahlt haben.

Er darf so viel verlangen wie er möchte. Wenn du das nicht zahlen willst musst du dir eben selbst eine Waschmaschine kaufen.

So viel er möchte. Wenn es dir nicht passt, dann kauf dir eine eigene Waschmaschine oder geh in den Waschsalon.