Vermieter bietet Münzwaschmaschine im Waschkeller an - was darf er für einen wawchgang berechnen , z.b. 40° Vollprogramm?
bis jetzt hat mich eine normale wäsche 40° ca. € 2,50 gekostet, also 5 x € -.50 Stück. jetzt hat der vermieter eine neue waschmaschine gekauft nachdem die alte nach ""24"" jahren kaputt gegeangen ist. er verlangt jetzt pro einwurf € 1,- , da käme mich meine einf. wäsche auf € 5,- , finde ich zu viel, wie wird das berechnet ???
6 Antworten
Kauf dir eine eigene Waschmaschine, du bist nicht verpflichtet, eine Gemeinschaftsmaschine zu nutzen.
Das ist total egal, wie nachfolgender Link zeigt:
https://www.refrago.de/Darf_der_Vermieter_verbieten_eine_Waschmaschine_aufzustellen.frage319.html
Da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben
Das ist eindeutig zu viel. Wasch mal einen Waschgang in der SB Wäscherei (Waschsalon), ich denke da wirds höchstens fünf € kosten, der Eigner will/muss ja auch verdienen., nicht nur die Maschine bezahlt haben.
Er darf so viel verlangen wie er möchte. Wenn du das nicht zahlen willst musst du dir eben selbst eine Waschmaschine kaufen.
So viel er möchte. Wenn es dir nicht passt, dann kauf dir eine eigene Waschmaschine oder geh in den Waschsalon.
das will der vermieter nicht, da die wohnung nur eine 1-zi. whg. ist und der platz begrenzt