Darf mein Vermieter die Ordnung in meiner Wohnung überprüfen?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ist es meinem Vermieter rechtlich gestatte, meine Wohnräume zu betreten, um zu überprüfen, ob meine Wohnung aufgeräumt ist?
Als mein Vermieter letztens meine Wohnung betreten musste, hatte ich einen Stapel Wäsche, die noch zu bügeln war und in der Küche etwas ungespültes Geschirr herumliegen sowie in meinem Büro Verpackungsmaterial, das ich aussortieren musste. Nichts Großartiges.
Auf jeden Fall hat er sich sehr darüber aufgeregt und meinte, dass er im Laufe dieser Woche in meine Wohnung käme, um zu überprüfen, ob ich aufgeräumt habe.
Ich fühle mich hierdurch natürlich bevormundet und in meiner eigenen Freiheit, Dinge dorthin zu räumen wo ich möchte bzw. meinen Haushalt selbst zu planen, eingeschränkt und möchte gerne wissen, was ich für Schritte gegen einen solchen Kontrollzwang (ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit) unternehmen kann.
Danke im Vorraus! :)
18 Antworten
Natürlich darf er das nicht - es sei denn ihm kommt das Ungeziefer unter deiner Tür schon im Treppenhaus entgegen. Ungebügelte Wäsche lockt aber kein Ungeziefer an, ebensowenig Verpackungsmaterial.
Du musst deinen Vermieter auch nicht reinlassen. Zu gucken, ob du aufgeräumt hast, ist kein Grund die Wohnung zu besichtigen.
Hat dein Vermieter einen Schlüssel? Tausch den Schließzylinder aus. (den alten aufbewahren)
Wohnst du mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?
Darf er nicht.
Ohne Voranmeldung hat er in deiner Wohnungs nichts zu suchen. Es sei denn es ist ein Notfall wie Rohrbruch oder ähnliches.
Ich würde mir heute ein neues Schloss besorgen und dass dann sofort austauschen.
Exakt so.
Ohne deine Erlaubnis nicht, aber er hat durchaus das Recht zu überprüfen ob eine Wohnung ( die ja sein besitz ist) in einem vernünftigen Zustand gehalten wird.
Also nicht verwahrlost.
Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der Vermieter alle ein bis zwei Jahre die Mietwohnung besichtigen, ohne dass ein konkreter Grund dafür vorliegen muss. So könnte er "routinemäßig" prüfen, ob eventuell Wartungsarbeiten durchzuführen sind oder ob sich die Wohnung noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Grundsätzlich muss sich der Vermieter vorher ankündigen. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24 Stunden für ausreichend. Ist der Mieter berufstätig, so ist eine Ankündigungsfrist von mehreren Tagen eher angemessen. Der Vermieter muss hierbei auch auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen. So darf ein Besichtigungstermin auch nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden.
Dieses Recht gibt es eben nicht. Das gibt es auch dann nicht, wenn du noch größer und noch fetter schreibst. Deine Aussage wird davon nicht wahrer!
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html?start=1
(Seite 2)
Nein.
Chaos und Unordnung in der Mietwohnung mögen einem Vermieter nicht gefallen, doch ein Kündigungsgrund ist das nicht. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 225/13). Grundsätzlich darf ein Mieter seine Wohnung so gestalten, wie er will. Solange dadurch die Substanz der Wohnung nicht gefährdet wird, schließt das Unordnung und Chaos mit ein, so die Richter.
Ja, der Vermieter muss sich vorher anmelden.
Du musst ihn nicht reinlassen, wenn er unangemeldet vor der Tür steht.
Dieses Recht gibt es nicht.