Darf der Vermieter mir die Waschzeiten vorschreiben?

8 Antworten

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ja, durch die hausordnung, sie darf aber nicht gegen das bgb verstoßen. da es sich hier um einen gemeinsamen waschkeller handelt, hat leider der vermieter recht.

YK1972 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 05:58

Die Hausordnung darf aber nicht einseitig verändert werden, wenn vorher eine andere bestand hatte. Dies ist allerdings hier der Fall.

andereaas  30.11.2010, 06:10
@YK1972

eine hausordnung ist nicht gültig wenn sie gegen das bgb verstößt!

andereaas  30.11.2010, 05:52

nachtrag: das bgb sagt hier etwas anderes aus und zwar ist ein waschkeller vorhanden, mit eigenen waschmaschinen, hat der vermieter kein recht ein zeitfenster zu verhängen. er kann max einmal pro woche zwecks reinigung etc. sagen hier wird nicht gewaschen aber das unterliegt auch einem zeitlimit.

YK1972 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 05:59
@andereaas

Danke für die Mühe, die du dir gemacht hast um es nachzuschauen. Gehe nachher gleich mal zu meinem Anwalt.

YK1972 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 06:33
@andereaas

Kannst du mir bitte auch noch den entsprechenden Paragraphen nennen, wenn es geht?

andereaas  30.11.2010, 06:47
@YK1972

bekommst du gib paar minuten zeit, danke für den stern, freud mich wenn ich helfen konnte

YK1972 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 07:16
@andereaas

Nochmals ein großes Dankeschön!

andereaas  30.11.2010, 07:24
@YK1972

bitte schön gern geschehen.

Nein, der Vermieter darf das nicht vorschreiben. Lediglich am Sonntag sollte man die Hausordnung einhalten, bzw. auf das Waschen verzichten wenn die Maschine in anderen Wohnungen hörbar ist.

Normalerweise ist es so, daß zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht gewaschen wird. Aber solche Zeiten, wie in Deinem Fall sind absolut unüblich. Da ist doch fast jeder bei der Arbeit. Kann es sein, daß Dich der Vermieter loswerden will? (Um die Wohnung evlt. teurer zu vermieten usw.) Frag' mal beim Mieterschutzbund an. Aber ich galube nicht, daß das rechtens ist, das Waschen nur in so einem engen Zeitfenster zu erlauben.

YK1972 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 06:01

Ja, denke ich schon, da wir ihm unangenehmsind,weil wir einige Sachen in der Wohnung beanstandet haben, wie z. B. Heizungsdefekt usw.

silberdistel50  30.11.2010, 06:09
@YK1972

für sowas hat man eine rechtsschutzversicherung - aber am besten schon 3 monate vor dem ereignis. über den mieterverein sind sie günstig

Eine Hausordnung ist nur dann verbindlich, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages ist. Das muss also so im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten ist sie nicht verbindlich. Hier in diesem Fall wird ein "Zettel" zur Hausordnung deklariert, möglicherweise bzw. vermutlich existiert eine generelle HO überhaupt nicht, weder als Bestandteil des MV noch anders als reine Information. Jedenfalls ist hier die Vorgabe bzw. Einschränkung, wie auch immer geartet, unzulässig und damit unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung des Mieters bestünde. Außerdem wird er an seinem Recht der Nutzung der Gemeinschaftsräume behindert, was u. U. sogar zu einem Anspruch auf Mietminderung führen kann.

das darf er nicht, es sei denn, es ist im mietvertrag vereinbahrt