Waschmaschine nicht erlaubt laut Vermieter?
Der Vermieter untersagt mir, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Einen Waschkeller gibt es nicht. Ich musste den Mietvertrag unterschreiben, da es nur sehr wenig bis keine andere Optionen gab. Um die Ecke ist ein Waschcenter, also eigentlich halb so wild.
Die Begründung lautet, dass es in anderen Wohnungen Schimmel gab, da die Mieter die Räume nicht geheizt und nasse Wäsche aufgehängt haben. Der Vermieter hat auch gesagt, dass er kontrollieren will, ob ich eine Waschmaschine aufgestellt habe. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das absolut nicht rechtens ist. Der Vermieter darf doch nicht meine Wohnung betreten, um mich zu kontrollieren.
Mir kommt die ganze Sache etwas spanisch vor. Früher gab es zu der Wohnung 3 Schlüssel(laut Mietvertrag des Vormieters). Ich habe aber nur 2 bekommen und dies wurde auch so in meinem Mietvertrag festgehalten. Irgendwie hab ich große Sorgen, dass noch ein weiterer Schlüssel existiert und der Vermieter sich so Zugang zu meiner Wohnung verschaffen will. Darf ich eventuell das Schloss bei diesem Verdacht tauschen?
Im Mietvertrag steht lediglich, dass es verboten ist, eine Waschmaschine aufzustellen. Der Grund wurde aber nicht weiter festgehalten. Laut Internet wäre so eine Klausel nur mit guter Begründung wirksam. Stimmt das? Wäre es theoretisch möglich eine Maschine in ferner Zukunft aufzustellen?
17 Antworten
Ich glaube nicht, dass diese Klausel gültig ist. Man kann NICHT lles in einen Vertrag schreiben.
Ich hatte auch mal so ein "Schlüsselproblem": hab' in den sauren Apfel gebissen, das alte Schloss durch ein neues ersetzt, und als ich auszog, habe ich demVermieter das alte wieder 'reingedrückt.
Hört sich an, als würde dein Vermieter heimlich kontrollieren wollen, ist einer Bekannten auch genau so ergangen.
Was hälst du von einem Trockner? Da kommt die Wäsche schon fast gebügelt wieder 'raus.
Nee, im Ernst, glaube nicht, dass seine Begründung für ein Waschmaschinenverbot rechens ist!
Meine ständige Empfehlung: geh' in einen Mieterverein. Kostet pro Haushalt ca. 5 euro monatlich. Die helfen dir auch jetzt schon, wenn du denn jetzt eintrittst.
Mein Mietproblem hat damals ein Rechtsanwalt des Mietervereins übernommen. Zack, 2-3 knackige Schreiben an den Vermieter, und ich bekam einige Hundert DM wieder zurück. Du wirst sicher noch lange Mieter sein, und bei deinem jetzigen Vermieter - hört sich so an, als solltest du dich auch in Zukunft mal juristisch beraten lassen müssen.
Wo.de Recht hast, haste Recht! Sehr aufmerksam!
ich glaub du bist in die wohnung eines spinners gezogen suche dir hilfe oder schlimmstenfall eine andere wohnung. Aber aufjedenfall kann ich dir sagen das es dir das nikcht rechtlich verbieten kann und kontrollieren schon mal gar nicht!? oder er soll gefälligst für die kosten im waschcenter aufkommen!!!
Ganz kurz : Waschmaschine muß er erlauben. Er muß alle Schlüssel Dir aushändigen. Er darf nicht in deine Wohnung. Ein neues Schloß darft Du einbauen. Alles Gesetzlich festgelegt !!!
Auch wenn der Vermieter den Schlüssel noch aushändigen würde, sollte das Schloss getauscht werden.
Einen Schlüssel kann man nach machen.
Richtig !!!
Äh ? Wie meinen ???
Bin ich hier im falschen Film?
Kann kaum glauben das es sowas gibt :-(
Also....
In Deiner Wohnung hat der gar nixx zu suchen !!! Kontrollieren kann er seine Familie...aber nicht Dich !!!
Und das Türschloß hätte ich schon lange ausgewechselt...wer weiß wo der 3.Schlüssel jetzt ist ?
Und wer weiß,wer sich damit gesetzeswidrig Zutritt zu Deiner Wohnung verschaffen will...
Und das Aufstellen einer Waschmaschine kann er Dir nicht untersagen !!!
Die Begründung lautet, dass es in anderen Wohnungen Schimmel gab, da die Mieter die Räume nicht geheizt und nasse Wäsche aufgehängt haben
Ach,und darum schließt er daraus, das Du es genau so machen wirst ???
Da sehe ich schwarz für ihn :-((
Das falsche heizen und Lüftungsverhalten ist die Standardausrede.
Meinen ehemaligen Vermieter habe ich erwischt, wie er in meine Wohnung wollte und habe ihn morgens so zusammen gebrüllt, dass der Rest vom Haus auch wach war und schaute.
Ja, Standartausrede für schlecht isolierten Wohnraum !
Und Du bist sehr nett zu Deinem Vermieter gewesen...
Wenn er mit so einer Aktion an den Verkehrten gerät...dann ist er wohl der einzige der brüllt !!!
Und das um Hilfe...
Eine Waschmaschine in der Wohnung darf dir nicht verboten werden. Hier auch nachzulesen:
http://www.haus-verwalter.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2296:darf-waschmaschine-in-der-wohnung-verboten-werden&catid=20&Itemid=100048
Wenn du das Gefühl hast, der Vermieter würde in deiner Abwesenheit in deine Wohnung kommen, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder das Schloss austauschen oder du lässt das vorhandene Schloss drin und kaufst dir eine Türkette, bei der man das Schloss der Kette abschließen kann. Du kannst von innen und von außen ab- und aufschließen, und niemand außer dir kann dann in die Wohnung.
Man kann NICHT lles in einen Vertrag schreiben
Reinschreiben kann man es schon - aber ob es dann seine Gültigkeit behält ist was ganz anderes ....;-))