Kleinreparatur im Waschkeller. Wer zahlt?

8 Antworten

In dem Fall musst du wohl wirklich selbst bezahlen, weil du den Handwerker auch selbst beauftragt hast.

Du hättest deinen Vermieter informieren müssen und er hätte dir gesagt, was du machen sollst. Entweder stellt er einen Elektriker und zahlt, oder er sagt dir du sollst einen beauftragen und er zahlt. Ansonsten haben Gemeinschaftshäuser in der Regel einen Hausmeister(-Service) welcher sowas kostenlos abcheckt.

Andere Geschichte ist, dass normalerweise auch die Waschmaschinenanschlüsse den jeweiligen Wohnparteien zugeordnet sind (zwecks Nebenkostenabrechnung). Wenn es also dein Anschluss ist und er dir zugeordnen ist, dann zählt das als wäre er in deiner Wohnung. Demnach zieht dann auch die 75€ Klausel für Kleinreparaturen.

anitari  15.11.2016, 07:22

Du hättest deinen Vermieter informieren müssen 

Hat Fragesteller doch. Und der Vermieter hat die Handwerker beauftragt.

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 01:08

Nein ich habe sie nicht beauftragt. Ich habe die Hausverwaltung informiert und sie haben den Auftrag erteilt.

Du musst es bezahlen, nichtmal unbedingt wegen dem betrag, sondern weil DU handwerker beauftragt hast. Richtig wäre es gewesen wenn du den vermieter oder die hausverwaltung kontaktiert hättest, damit diese die möglichkeit haben entweder selbst danach zu kucken, oder selbst handwerker zu beauftragen. Wenn du das nicht machst musst du die kosten selbst tragen, auch bei höheren beträgen. Das ist zwar nicht die antwort die du hören willst, aber so ist es und ich hab die bestimmungen nicht gemacht, aber merks dir für die zukunft, falls mal dein abfluss verstopft ist weil die partei über dir beispielsweise fritösenfett in die spüle kippt und die suppe bei dir rauskommt. Ein wasserinstallateur verlangt dafür nämlich gerne mal 200-300€ grad wenn er noch den kanal öffnen muss...das darfst dann auch alles selber zahlen obwohl du nicht der verursacher warst...so gings mir nämlich. Dann konnt ich mir noch anhören dass ich das gewesen wäre...obwohl ich zu der zeit 3 wochen in den usa war undgar keine fritöse habe...nachdem ich das nachweisen konnte war es trotzdem egal, denn ich hatte ja den installateur gerufen als ich heim kam und meine küche unter wasser stand

anitari  15.11.2016, 07:19

Der Vermieter hat die Handwerker beauftragt und die Steckdosen im gemeinschaftlichen Waschraum haben nichts mit den sog. Kleinreparaturen zu tun.

albatros  15.11.2016, 13:50

manchmal hilft erst nachdenken und dann schreiben. du irrst hier.

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 01:03

Ich will nur wissen wie es gesetzlich geregelt ist. Klar will ich nicht für 5 Minuten Arbeit 60€ blechen. :) Aber ich habe Elektriker nicht beauftragt. Das hat die Hausverwaltung gemacht.

Kathyli88  15.11.2016, 01:26
@Uigen

Musst trotzdem zahlen, so oder so, weil die steckdose deiner wohnung zugeordnet ist und alle kleineren reaparaturen unter einem bestimmten betrag selbst bezahlt werden müssen. Ich weiß jetzt nicht mehr genau wo die grenze war, aber 60€ zählt auf jeden fall noch zur eigenleistung. Das ist so dermaßen teuer, weil die handwerker die anfahrt berechnen, und oft sogar recht übertrieben, am besten immer so nah gelegen wie möglich wählen, aber das wird die hausverwaltung schon gemacht haben. Sei froh dass es nur 60€ sind, auch wenn der aufwand gering war...nächstes mal kuckst halt zuerst ob nur irgendwo eine sicherung rausgeflogen ist und kippst den schalter wieder um. 

Was wichtiger ist, klär ab ob diese steckdose wirklich zu deiner wohnung gehört. Ansonsten könnte es ja sein dass jemand auf deine rechnung wäscht und andersrum, und eine familie mit kindern muss öfter waschen und hat somit einen höheren stromverbrauch als eine singleperson. Und bei ca 3 kw pro waschgang macht das viel aus. 

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 01:29
@Kathyli88

Ja klar jetzt weiss ich ja wo sich der Kasten befindet. Tief im Keller.Na dann muss ich wohl mit leben. Danke

Die sog. Kleinreparaturklausel gilt nur für Dinge innerhalb der Wohnung die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

Zudem hat ja wohl der Vermieter den Elektriker beauftragt.

Jetzt habe ich eine Rechnung in Höhe von 60 Euro bekommen. Den Preis finde ich zu hoch für den Aufwand.

Handwerker rechnen nicht nach Minuten ab, sondern nach Arbeitseinheiten.

Eine Arbeitseinheit kann 1/2 Stunde, aber auch 1 Stunde sein. Egal wie lange die tatsächliche Arbeitszeit war.

Angenommen eine AE kostet 20 €, macht bei 2 Handwerkern schon mal 40 €, dazu noch Fahrkosten von 20 €, schon sind wir bei 60 €.

Die Du aber nicht zahlen mußt.

Denn a) hat der Vermieter die Handwerker beauftragt und b) war das keine Reparatur innerhalb deiner Wohnung.

Gut, darauf das evtl. die Sicherung raus war hätte man auch selbst kommen können.

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 12:53

Sie haben Recht. So ist es abgerechnet. Ein Spezialist 0.50 Std. Ein Helfer (der gar nix gemacht hat) und die Anfahrt.

Man hätte schon können, wäre es in meiner Wohnung gewesen. Da es aber quasi draußen ist wusste ich nicht wo sich die Sicherungen befinden. Männer haben es mir gezeigt. Ich versuche mich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen.

erst mal würde ich an deiner Stelle sofort prüfen lassen, an welchem Zähler deine Steckdose angeschlossen ist. 

Zur Bezahlung: wenn es so im Mietvertrag steht, wirst du die €uronen wohl abdrücken müssen.

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 00:57

Wie mache ich es am besten? Alles in der Wohnung abstellen und die Waschmaschine laufen lassen?

Gerhart  15.11.2016, 09:09
@Uigen

Die Hausverwaltung hat die Pflicht dich in die Nutzung des WM-Raumes einzuweisen. Wenn in der BK-Abrechnung ein irrsinniger Anteil für Allgemeinstrom ausgewiesen ist, dann weißt du, dass deine WM nicht über deinen  Wohnungszähler läuft.

Mit Kleinreparatur hat das nichts zu tun: Grds. trägst du jeden Instandsetzungsaufwand, egal ob selbst oder über den VM beauftragt, wenn er nicht in die Verantwortung des VM fällt.

Meint: Wer nicht selbst auf die naheliegende Idee kam, einen Blick in den Sicherungskasten zu werfen und den ausgelösten Automat wieder einzuschalten, muss diesen Handgriff eines Elektromeisters eben zu handerkl. Stundenlohn, Anfahrt und MWSt bezahlen - und da sind 60 EUR brt. durchaus üblich.

G imager761

albatros  15.11.2016, 13:49

wieder mal total daneben deine rechtsirrige antwort, wie gehabt. lies die antwort von anitari (und von mir), kannste was lernen, gelle.

imager761  15.11.2016, 17:50
@albatros

ROTFL albatros, was könnte man wohl ausgerechet von dir in Sachen Mietrecht lernen?

Niemand sonst käme auf die Idee, dass für das Auswechseln, ja sogar nur ein einfaches Umlegen des Schalters eines Sicherungsautomaten ein teurer Fachmann gerufen werden müsste.

Noch es sich hierbei um einen Mietmangel i. S. d. § 535 I 2 BGB handelt, den der VM instandzusetzen hätte.

Was sonst noch? Klempner für verkalten Perlator oder Schlosser für quietschende Türangel, den man den Vermieter auf seine Kosten vorbeikommen liesse? Lächerlich, selbst für deine Verhälnise.



Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 13:02

Ich arbeite in einem Krankenhaus und was in meinem Beruf selbstverdtändlich ist (z.B.wie man Steine aus dem Gallengang entfernt oder wie man eine Blutung im Darm stillt) kann ja nicht für jede/n selbstverständlich sein. Ich wurde nicht in den Verlauf der Leitung unter Putz eingewiesen und wusste es einfach nicht. In der Wohnung ist ja klar wo der Kasten ist. Ganz einfach.

imager761  15.11.2016, 17:09
@Uigen

Als M sollte man bei sich bei Mietbeginn schon erklären lassen, wo Strom, Gas und Wasser in seinen Miet- und Nebenräumen (Waschkeller) an- oder abgestellt werden :-O

Was machst du bei einem Stromunfall? Gerissenen Schlauch an Dusche/Geschirrspüler? Gasgeruch?

Uigen 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 19:02
@imager761

Ich glaube SIE haben nich verstanden um was es hier geht. Ich brauche einen Rat und keine Anspielungen darauf dass wenn man nicht so schlau wie SIE ist muss blechen. Was hat eine Stromleitung im Keller mit einem gerissenen Schlauch, zu tun hä??? Hätten SIE doch gleich "Was machst du bei den Kopfschmerzen?" dazu geschrieben. Son Schwachsinn.

imager761  16.11.2016, 06:40
@Uigen

Der Rat war, der Forderung des VM auf Begleichung, genauer Erstattung der an ihn als Auftraggeber gerichteten Rechnung über den von dir verursachten Kostenaufwand nachzukommen.

Denn dafür hat er nicht aufzukommen, da kein Mangel der Mietsache vorlag, was nach Feststellungen des Elektrikers beweislich ist. Denn hier lag kein Kabelbruch oder defekte Steckdose vor, den er instandzusetzen hätte, sondern schlicht Auslösung des Schutzschalters/Sicherung durch Fehlerstrom, Überlast usw..

Der zweite Rat, sich mit den Absperreinrichtungen für Strom, Gas und Wasser vertraut zu machen.