Vermieter behält Geld ein obwohl Reparatur gar nicht durchgeführt wurde
Hallo zusammen, google schon seit Stunden und finde keine Antwort auf mein spezielles Problem: Wir sind zum 31.10.08 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde einvernehmlich vereinbart, dass wir für die Beseitigung der Kratzer im Parkett (die unser -genehmigter-Hund verursacht hat) uns Anteilig
> bis max. 300 €
an den Reparaturkosten beteiligen. Der Vermieter sollte einen Handwerker beauftragen.
Im Dezember 2009 bekamen wir dann unsere Nebenkostenabrechnung 2008 mit einem Guthaben von ca. 300 € zugesandt. Diese behält unser Ex-Vermieter nun trotz zweifacher Anmahnung ein mit der Begründung, wir wären noch die 300 € für die Reparatur schuldig.
Allerdings haben wir hierfür nie eine Rechnung erhalten und gehen stark davon aus, dass die Reparatur gar nicht ausgeführt wurde. Auf unsere zweimalige Bitte hin, uns die entsprechende Rechnung (zwecks Einreichung beim Finanzamt) zuzusenden, meldet sich der Vermieter nicht mehr.
Darf er Geld einfordern für eine Reparatur, die nicht ausgeführt wurde? Müsste der Anspruch auch nicht mittlerweile vejährt sein?
9 Antworten
Derartige Aufrechnungen sind unzulässig. Die Betriebskostenabrechnung und die Reparatur sind zwei verschieden Sachen. Das Guthaben aus der BK ist sofort zur Auszahlung fällig, spätestens nach 30 Tagen. Schreibe ihm eine letzte Mahnung mit Zahlungsfrist 14 Tage und gib ihm zur Kenntnis, dass du ansonsten rechtliche Schritte einleiten wirst, da ein klarer Verstoß gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) vorliegt und er zur Herausgabe verpflichtet ist. Kommt das Geld nicht zum Termin an, zunächst Mahnbescheid (gibt es als Vordruck in Buchhandlungen) über das Amtsgericht zustellen, erst danach wäre bei Nichtzahlung die Klage dran. Den anteiligen Kostenersatz für's Parkett kann er nur einfordern, wenn er einen Nachweis, also eine Rechnung, vorlegt (Original).
Hallo, Er darf das Geld nicht einfach einbehalten.Den für Nebenkosten und evtl. Schönheitsreperaturen verlangt der Vermieter ja normal eine Kaution. Die darf er solange einbehalten bis die Offenen Zahlungen beglichen sind.Mein Tip: Setzt Ihm eine Frist,wenn bis dahin nichts geschehen ist würde ich Klage einreichen. Der Anspruch verjährt meines Wissens nicht da Ihr ja eine Schriftliche Vereinbarung getroffen habt,die der Vermieter nicht eingehalten hat. Kostenlose Auskünfte gibt euch auch der Deutsche Mieterbund.Befindet sich eigendlich mehrfach in jeder Grösseren Stadt
Nein er darf die 300,00€ nicht einbehalten.Suche dir einen Anwalt der die Angelegenheit mit deinem Vermiewter klährt.Der Vermieter muß nachweisen das er die Reparatur durchgeführt hat und dir die Rechnung vorweisen,sollte er das nicht machen ist es Betrug.
Der VM ist nicht verpflichtet eine Reparatur durchführen zu lassen oder einen Nachweis darüber zu erbringen, wenn vereinbart wurde, eine Pauschale als Ausgleich zu entrichten. Ich denke das ist in diesem Fall auch so gewesen. Eine Verrechnung mit dem BK Guthaben wäre dann auch ok. Albatros hat etwas von Fälligkeit des BK Guthabens geschrieben, das ist so weit richtig. Das Geld für die Reparatur ist auch sofort bei Abnahme und Schlüsselübergabe an den VM fällig. MfG
Eine Quelle habe ich leider nicht zur Hand. Die Pauschale dient als Ausgleich des Schadens. Der VM wird nicht besser gestellt dadurch. Er bekommt 300€, hat aber einen Beschädigten Einbau. Einzig, wenn vereinbart wurde, dass eine Reparatur durchgeführt werden muss, zwingt den VM diese auch auszuführen. Das kann bei einer Pauschale aber nur selten der Fall sein. MfG
Guthaben einfordern. Die BK-Abrechnung hat mit der Reparatur nichts zu tun!
Hallo, danke für den Kommentar - leider widerspricht er den bisherigen Einträgen und nu bin ich wieder genauso schlau wie vorher. Kann man das irgendwo nachlesen, dass der Vermieter keinen Nachweis über erfolgte Reparatur erringen muss? Bin ein Verfechter des geschriebenen Wortes :-))