Darf der Mieter die Rechnung der Handwerkerkosten einsehen
Hallo,
folgendes Problem besteht. Es musste eine Reparatur an meiner Heizungsanlage durchgeführt werden. Die Rechnung ging zunächst an den Vermieter und die Höhe der Summe wurde mir nun vom Vermieter zunächst mündlich durchgegeben. Die Rechnung lag bei über 200EUR. Da mir die Summe sehr hoch erschien für die erbrachte Leistung des Mechanikers kontaktierte ich den Handwerkbetrieb direkt und erhielt dort eine mündl. Auskunft das der Betrag bei 93,24EUR liegt. Nachdem ich dem Betrieb erzählte das es hier eine Abweichung zu der Aussage des Vermieters gibt, wurde mein Gesprächspartner auf einmal sehr vorsichtig und wollte keine weiteren Aussagen treffen. Nach meiner Frage ob ich eine Kopie der Originalrechnung erhalten kann, wurde ich abgwimmelt mit der Antwort, das der Betrieb kein Recht hat mir die Rechnung zu zeigen da nur ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter besteht. Das ist die Vorgeschichte, der Vermieter hat mir noch nicht die Originalbelege gezeigt. Meine primäre Frage ist: Habe ich als Mieter das Recht von Handwerker direkt die REchnung einzusehen? Vielen Dank!
14 Antworten
der Vermieter muss Dir zumindest den anteiligen Preis der Rechnung für die Arbeitskosten vorlegen, um in der Einkommensteuererklärung diese Leistungen als Handwerkerleistungen geltend machen zu können. Wenn Du alleiniger Mieter des Hauses bist, muss er aus meiner Sicht dazu die Originalrechnung vorlegen.
wenn die rechnung auf die mieter umgelegt wird, haben sie auch ein recht (beim vermieter) die rechnung einzusehen. der handwerksbetrieb hat allerdings recht, er muss dir keine rechnungskopie ueberlassen.
Ja, natürlich, so jedenfalls die Gerichte in Leipzig. Ein Vermieter hat alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine AR einzustellen, so jedenfalls der BGH und deshalb darf ein Mieter auch zum Vermieter und die Einstellungen in der AR kontrollieren. Nur wenn deine Anlage repariert wurde, hat doch ein Vermieter damit nichts zu tun, wenn ihm das Ding gar nicht gehört.
Es musste eine Reparatur an meiner Heizungsanlage durchgeführt werden.
wenn es deine heizungsanlage ist,musst du die rechnung bezahlen,allerdings hätte dann der vermieter nix damit zu tun.
wenn du Mieter bist hast doch mit der Rechnung gar nichts am Hut, Reperaturkosten sind Sache des Vermieters und nicht auf den Mieter umlegbar