Vermieter abmahnen, da kein Warmwasser
Guten morgen,
wir haben seit längerer Zeit mit unserem Vermieter zu kämpfen. Wir haben ein Baby- wie fast alle im Haus und haben wiederholt kein warmes Wasser. Derzeitige Temperatur beträgt 9,5°C.
Wir haben gestern angerufen und man sagte uns, dass sich der Hausmeister kümmern wird. Und jetzt sitzen wir wieder das ganze Wochenende ohne warmes Wasser. Wie immer wieder seit Oktober. Jetzt wollen wir gerne den Vermieter abmahnen. Leider finde ich kein Muster im Internet, was auf meinen Fall zutrifft :-( Ich bräuchte ein Musterschreiben, indem klar wird, dass es nicht sein kann, dass wir dann wieder für 1 Tag Warmwasser haben und dann wieder für 3 Tage nicht. Bin ich dann auch zu einer Mietminderung berechtigt? Danke
5 Antworten
Hallo Sunnymelon21,
Zuerst einmal sollten Mängel der Beweisbarkeit und wegen einer eventuellen Minderung der Miete immer schriftlich gemachtr werden.
Meine Standardantwort:
Mangel
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Bin ich dann auch zu einer Mietminderung berechtigt?
Wenn Sie die Mängel schriftlich angezeigt haben, können Sie die Miete mindern solange der Mangel besteht.
Natürlich darf die Minderung nur angemessen sein.
Es besteht auch die Möglichkeit des Zurückbehaltungsrecht:
Das heißt konkret, er bezahlt die Miete vorläufig nicht. Das Zurückbehaltungsrecht ist begrenzt. Seine Höhe hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab und kann sogar das Dreifache der Herstellungskosten betragen. Manche Gerichte orientieren sich an der jeweiligen Mietminderung und akzeptieren eine Zurückbehaltung in Höhe des drei- bis fünffachen Betrages der Minderungsquote. Ist also eine Minderung von fünf Prozent berechtigt, darf der Mieter zusätzlich 15 bis 25 Prozent der Miete zurückbehalten. Das Zurückbehalten der Miete wirkt vor allem als Druckmittel, damit der Vermieter seine Verpflichtung ohne allzu lange Verzögerungen erfüllt. Diesen Anspruch kann der Mieter spätestens dann erheben, wenn er den Vermieter ergebnislos aufgefordert hat, den Mangel zu beseitigen.
Musterbrief = Downloadlink auf der Seite
Danke erstmal.
Wielange gibt man dem Vermieter denn Zeit für die Beseitigung? Kann ich direkt erwähnen, dass wenn er die Frist nicht einhält wir ab dem nächsten Tag mindern werden?
Und was ist wenn er es beseitigt und dann 2 Ta ge später wir wieder kein Warmwasser haben? Wieder das gleiche Spiel? Wieder erst abmahnen und dann erst Miete mindern?
Bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Wenn das Warmwasser nicht richtig geht, kannst Du ca. um 10% die Miete mindern. Einen Überblick findest Du hier: http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Warmwasser-Warmes+Wasser.html
Am besten sprichst Du auch mal mit deinem Anwalt, damit Du nichts falsch machst.
Ab zum Mieterschutzbund! die können dir genau sagen was du in dem Fall machen kannst!