Warmwasser erst nach 2min.?
Ich muß in der Mietwohnung das Wasser mindestens 2min. voll laufen lassen , ehe es warm wird , was kann der Vermieter tun oder ich , das kostet ja ein Vermögen.
5 Antworten
Meinst Du mit "Tank" (in einem Kommentar) den Warmwasserspeicher? Die Reinigung wäre unkritisch, weit eher wäre vorstellbar, daß die Temperatur deutlich heruntergeregelt oder aber der Auslaß massiv verrengt wurde, was nicht zu erwarten steht, denn ein Wärmezähler ist seit Ende 2013 Pflicht.
Eigentlich sind Temperaturen über 60° sinnvoll, aus Energiespargründen wird gerne auf 50-55° heruntergeregelt, minimal sind nach maximal 50 Sekunden Temperaturen von 45°C gefordert (LG Berlin: 55° nach 3 Litern), alles andere wäre ein Grund für eine Mietminderung. Die Leitungen sind selber auf "Zimmertemperatur" und müssen zuerst aufgewärmt werden, bis zunehmend warmes Wasser ankommt, sofern kein Umlaufsystem verwendet wird. Ist die Anfangstemperatur hoch, ist das schnell der Fall, wenn die Temperatur auf 50 ° zurückgeschraubt worden sein sollte, kann es ewig dauern.
Alles in Allem: Vermieter ansprechen, denn das ist kein zumutbarer Zustand und es besteht Anspruch auf Abhilfe.
Ein absolute Ausnahme sind Zweifamilienhäuser, bei denen der Vermieter eine Wohneinheit selber bewohnt, eine zweite, wenn der Einbau mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre, als Faustregel werden seitens Mieterverbände über 25% der Brennstoffkosten angesetzt. Dabei wird der Wärmezähler zwischen Heizung und Warmwasserspeicher installiert, aber um Rahmen der Maßnahme wäre es durchaus sinnvoll, auch abfließendes Warmwasser zu erfassen, was dann den Durchfluß einschränken könnte. Hier ging es nur um letzteres, deshalb beschränkte ich mich auf ein "wenn, dann hätte dies eigentlich 2013 geschehen müssen".
Eigentlich ist es aktuell so, daß ein Wärmezähler nur in großen Wohnanlagen installiert ist, auch dank der schwammigen Formulierung. Dabei ist ein Verstoß meines Wissens nicht mit Geldbußen bewehrt, sondern nur mit einer möglichen Minderung um 15% der entsprechenden Heiz- und Warmwasserkosten, § 12 Abs. 1 HeizKV. Ein Bestandsschutz ist in § 9 HeizKV nicht vorgesehen, da die HeizKV von 2009 stammt, bezeichnet der 1.1.2014 schon das Ende der Übergangsfrist.
Sollte aber die Abrechnung verbrauchsabhängig erfolgen, ist die Kürzung nicht zulässig, wie das LG Berlin im Urteil vom 15.6.2017, 67 S 101/17, entschied. Damit muß man sich keine Sorgen machen, sofern man verbrauchsabhängig abrechnet, insoweit Entwarnung. In die Beweispflicht, daß einer der Ausnahmefälle vorliegt und deshalb eine rechnerische Ermittlung des Energieanteils de Warmwasserzubereitung weiterhin zulässig sei, kommt man eigentlich erst, wenn ein Mieter dies einklagt.
Vielen Dank für die Auskunft ... beträfe auch Gott sei Dank nur eine einzige Wohnung. Und in der 6-Parteien-WEG wird kommendes Jahr eh die HZG getauscht.
Derartig lange Vorlaufzeiten für Warmwasser sind ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Das vorab als Basisinformation.
Im Konkrten Fall scheint wohl eher ein technischer Defekt vorzuliegen; kläre das mit dem Vermieter; zeige ihm auch den Mangel an und verlange die Beseitigung mit Fristsetzung. Sollte der nichts unternehmen, kürzen ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige
Das Schlimme , das ist nicht nur Morgens sondern immer , wenn ca. 1 Stunde kein Warmwasser gezapft wurde.
Liter es mal aus, bis 40°C warmes Wasser aus dem Hahn kommt. Damit kannst du den "Schaden" exakter quantifizieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte sie hiermit davon in Kenntnis setzen, dass seit der Tank-/Speicherrevision es bei mir bis zu 2 Minuten dauert, bis Warmwasser kommt. Diesen Mangel bitte ich sie möglichst umgehend, spätestens bis zum (14 Tage) abzustellen.
Auch ihnen sollte bekannt sein, dass derartig lange Vorlaufzeiten eine Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt, die ich hier für den Fall der Nichtbehebung des Mangels bis zum (Datum oben) vorsorglich ankündige.
Für den Fall der fristgerechten Behebung des Mangels erwarte ich bzgl. des zwischenzeitlichen Mehrverbrauches eine kulante Regelung. Ich werde mir erlauben, die kommenden 7 Tage den Mehrverbrauch, bis ich 40° warmes Wasser zapfen kann, auszulitern
Mit freundlichen Grüßen
So in der Art einen Brief aufsetzen und entweder gleich als Einwurfeinschreiben oder zusätzlich als PDF per Email schicken.
Da hast du eine lange Leitung vom Heißwasserbehälter (Boiler) bis zum Wasserhahn. Wenn du das Warmwasser aufdrehst, dauert es eben 2 Minuten, bis das warme Wasser kommt; in der langen Leitung steht das ausgekühlte Wasser.
Das Haus ist eben so geplant (*) und gebaut, dass die Warmwasserleitung lang ist. Es wurde in manchen Häusern schon versucht, eine Kreislaufleitung zum Boiler zu legen, wobei eine Umwälzpumpe eingebaut ist. Aber dabei verliert man viel Energie, und das kostet Geld.
Abhilfe schafft etwa ein Kleinspeicher in der Küche für die Spüle, der aber elektrisch beheizt ist. Für das Bad ist das nicht geeignet, dafür benötigt man einen Durchlauferhitzer (elektrisch beheizt). Aber dann wäre der Boiler im Keller überflüssig ;)
*) Planungsfehler
Leider kühlt das Wasser in der Leitung ab und es kommt immer erst einmal kaltes Wasser raus.
2 Minuten sind natürlich sehr lang.
Aber ich kann Dich beruhigen was die Kosten angeht:
In 2 Minuten sind ungefähr 20 Liter Wasser durch den Hahn gelaufen. Bei einem durchschnittlichen Literpreis von 0,2ct / Liter vergeudest Du also jedes Mal 4ct.
Nehmen wir an du benötigst 5 mal am Tag warmes Wasser z.B. zum Duschen (Hände waschen, kochen oder putzen kann man ja auch mit kaltem bzw. lauwarmen Wasser) dann kostet Dich das 20ct am Tag, also ca. 6€ im Monat. Nicht schön, aber kein Vermögen.
Dagegen kann man nicht viel tun, dass warme Wasser muss ja erstmal von der Heizung bis zu deinem Hahn kommen. Ist hier der Rohr-Weg recht weit dauert dass halt ein bisschen.
Das ist erst so , seit dem der Tank vor 1 Monat gereinigt wurde. Vorher kam gleich heisses Wasser und ich wohne hier schon seit 4 Jahren , das war noch nie so.
Welcher Tank?
Frage von mir: Der WW-Zähler muss nachgerüstet werden oder besteht hier Bestandsschutz, ggf. Übergangsfristen??