kein warmes Wasser. Mietminderung?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94).

Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606).

Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46).

Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Am Besten zum Mieterschutzbund oder gleich zum Anwalt gehen und versuchen über diesen Weg noch etwas zu erreichen. Mit einem Brief vom Anwalt habt ihr eurer Mitteilungspflicht offiziell genüge getan.

Bevor du die Miete minderst solltest du immer mit einem Anwalt sprechen.

Das erspart dir viel Stress, wenn du zu viel minderst etc. Außerdem macht der das formell alles korrekt.

Selber etwas abziehen darfst du meines Wissens nicht. Geh einfach zu deinem Anwalt oder zum Verbraucherschutz die helfen dir schon und dann muss der Mieter etwas machen erst recht, wenn ihr dort zur Warmmiete wohnt. Grüße Yannick

ChristianLE  20.08.2014, 09:58
Selber etwas abziehen darfst du meines Wissens nicht

Falsch! Die Möglichkeit zur Minderung ergibt sich aus § 536 BGB. Auch ohne Anwalt.

Geh einfach zu deinem Anwalt oder zum Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz kümmert sich nicht um mietrechtliche Belange.

und dann muss der Mieter etwas machen erst recht, wenn ihr dort zur Warmmiete wohnt.

Du meinst sicher Vermieter, oder?

Bitte nicht persönlich nehmen, aber es ist mir ein Rätsel, warum dieser Beitrag einen Daumen bekommen hat.

Wicky16 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 20:34

Und kann ich einfach die NK streichen? Danke für deine Antwort

Nachtflug  19.08.2014, 20:36
@Wicky16

Nein, das kannst Du auch nicht. Denn damit setzt Du Dich selbst in Mietrückstand.

Platinyannick  19.08.2014, 20:36
@Wicky16

Nochmal selber streichen bringt dir nur Schwierigkeiten dann musst du darauf bauen, dass im Ernstfall der Richter eher dir glaubt als deinem Vermieter. Versuch einfach zum Anwalt zu gehen es gibt viele Anwälte, die eine Erstberatung und erste Schritte ohne Kosten einleiten und die meisten kommen einer Mahnung sehr schnell nach. Grüße Yannick

kevin1905  19.08.2014, 20:42
@Platinyannick
es gibt viele Anwälte, die eine Erstberatung und erste Schritte ohne Kosten einleiten

Das ist nicht erlaubt! Anwälte dürfen im konkreten Rechtsfragen, in denen sie u.a. für ihren Rat auch haften nicht pro bono arbeiten.

Platinyannick  19.08.2014, 20:42
@kevin1905

Das ist mir neu. Ich habe öfters Fälle miterlebt wo genau das der Fall war aber wenn das so ist...Man lernt nie aus :)

5-10%, mehr nicht.

entweder es bleibt komplett kalt oder man muss das Wasser ewig lange laufen lassen, bis es eine annehmbare Temperatur zum duschen hat.

Das ist ein Mangel.

Wie viel könnten wir von der Miete abziehen, irgendwas muss jetzt wirklich man passieren.

Google hilft (Urteile zu dem Thema, Mieterbund etc.). Tendenziell im Bereich 5-10%. Vorher ankündigen und Frist setzen um Abhilfe zu schaffen (2 Wochen). Der Vermieter muss doch hier in Deutschland einen Bevollmächtigten bzw. einen Verwalter haben.