Mietminderung - kein Gas -->keine Heizung, keine Kochmöglichkeit, kein warmes Wasser
Hallo! Seit 4 Wochen wurde bei uns das Gas abgestellt...es gab eine undichte Stelle, die ZUM GLÜCK entdeckt wurde. Ich habe volles Verständnis dafür, dass das repariert werden muss aber so langsam nervt mich das kalte duschen und es wird ja auch immer kälter. Wie viel kann ich meinem Vermieter als Mietminderung vorschlagen? Was ist angebracht? Liebe Grüße Elke
6 Antworten
Das sind schon sehr große Einschränkungen. Ein als normal zu bezeichnendes Leben ist in der Wohnung nicht möglich. Was ich nicht ganz verstehe, warum der Vermieter nicht Ersatz stellt. Wie z.B. Kochplatten, Radiatoren usw. Das dies die Mietminderung nicht ausschließt versteht sich von selbst. Angelehnt an einige Urteile würde ich 35-50% als Minderung annehmen, beim jetzigen Zustand der Wohnung. Ob Rückwirkend eine Minderung, also vom Zeitpunkt des Mangels geltend machen kann, ist immer schwierig zu beantworten. Auf jeden Fall ist es wichtig, den Mangel und Minderung dem Vermieter schriftl. mitzuteilen. Ein guter Vermieter wird einlenken und ein Angebot machen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wäre rechtl. Beistand z.B. in Form des Mietervereins anzuraten. MfG
bei einen bekannten wurden 20% mietminderung durch einen anwalt durchgesetzt.
Hallo Blondchen. Mietminderung kannst Du geltend machen. Ich denke mal 30-50% von der Bruttomiete. Du kannst nicht kochen und kalt wird es jetzt ebenso. Sieh Dir mal den Link mit den Mietminderungstabellen an. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm ---Schreib Deinen Vermieter an, dass Du xxxEuro Mietminderung ab (Beginn seit dem das GAS abgestellt wurde) bis zur Behebung des Schadens geltend machst. Den Betrag ziehst du bei der Oktober Miete ab. Ich hoffe mal für Dich, dass diese Beeinträchtigung bald vorbei ist.
Hallo Albatros. Ich dachte, da es dem Vermieter ja bereits bekannt ist, da vor 4 Wochen das Gas abgestellt wurde, könnte Blondchen auch ab diesen Zeitpunkt die Miete kürzen. Ich würde es auf jeden Fall so probieren. Sag mir mal die Quelle, wo angegeben dass die Mietminderung erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem der Vermieter angeschrieben wurde. Einen schönen Tag.
Danke an alle für eure Hilfe!
Ich werde den Vermieter anschreiben und ihm 50% vorschlagen...mal schauen was er dazu meint. Inzwischen heißt es, dass das ganze bid November dauern wird! Kochen und heizen lässt sich irgendwie anders lösen aber kalt duschen bei den Aussentemperaturen wird zum Problem werden. Ich werde wohl Dauergast im Schwimmbad werden ;-) Wenn die Heizperiode angefangen hat ist wohl auch eine 100%ige Minderung drin... Mal schauen! Liebe Grüße Elke
Also, ziehe doch bitte nach Mitteilung an den Vermieter in eine Pension oder in ein Hotel. Ziehe die Kosten für die Unterbringung von der Miete ab und bitte den Vermieter, Dir die Bewohnbarkeit des Mietgegenstandes mitzuteilen.
Viel Glück und eigentlich ist alles ganz einfach. Wie bei einem Feuer, bis Ende der Sanierung ins Hotel.
Kann ganz bös ins Auge gehen! Vorher rechtlichen Rat einholen, sonst bleibt man auf den Kosten u.U. sitzen!
Verrechnung der Mietminderungrst erst im November zulässg. Ich tendiere zu 50 % Minderung.