Rohrbruch: Kein (warmes) Wasser - Mietminderung?
Hi,
vorgestern um ca. 17 Uhr habe ich einen Rohrbruch bemerkt, infolgedessen der Handwerker das Wasser komplett abgestellt hat. Gestern gegen Mittag wurde dann das kalte Wasser wieder aufgedreht, aber das warme Wasser läuft immer noch nicht, da das Warmwasserrohr anscheinend ein Leck hat und es deswegen abgestellt ist.
Der Verwalter kümmert sich zwar darum, aber das ändert ja nichts daran, dass ich kein Wasser hatte und nun kein warmes Wasser habe bis auf unbestimmte Zeit. Kann ich deshalb die Miete mindern? Und um wie viel Prozent?
Grüße, Chris
10 Antworten
Der Vermieter ist doch dran. Wenn eine Mietminderung, dann wohl so etwa 10%, für einen ganzen Monat. Bei 500 € Miete also 50 €, pro TAg also 1,66.
Das ist ein wenig lächerlich, oder? Du hast ja auch Aufwand dadurch.
Du kannst dann zusätzlich sicher sein, daß du ab sofort der Lieblingsmieter deines Vermieters sein wirst. D. h. keinerlei Entgegenkommen bei wasauchimmer, keine Toleranz bei verspäteten Mietzahlungen etc. Lohnt sich das wirklich?
Oh ja, hab mich wohl verirrt.
So ohne weiteres geht das nicht. Erstmal würde ich eine Minderung nur nach Klärung mit dem Anwalt oder einem Mieterschutzbund machen. Ohne fachliche Hilfe geht das schief. Zum anderen musst Du vorher dem Vermieter schriftlich eine Aufforderung zur Instandsetzung zukommen lassen. Diese sollte auch eine Frist zur Behebung beinhalten. Freu Dich doch wenn er schon an dem Problem dran ist. Selten, dass Vermieter so zuverlässig und schnell reagieren.
Beispiel nur zur Orientierung.
Jedes andere Gericht kann zu einem Anderen Ergebnis kommen.
Warmwasser im Bad ausgefallen 15% AG München, NJW-RR 1991, 845
15 % ist ein guter Mittelwert, die Gerichte entscheiden zu 10-20 %. Für Kaltwasser ist erheblich mehr möglich für den Tag wohl insgesamt 50 %...
naja, ob man jetzt wegen 2 tagen gleich ne mietminderung beantragen kann ist fraglich.
außerdem hat es auch was mit einem selbst zu tun: man kann dem verwalter, dem vermieter und / oder dem handwerker auch mal ein paar tage zeit geben um etwas in ordnung zu bringen ohne gleich mit mietminderung drohen zu müssen, oder?
Es geht doch gar nicht darum, mit einer Mietminderung zu drohen. Ich zahle ja auch dafür, Wasser bzw. warmes Wasser zu haben. Wenn ich das eben nicht bekomme, auch wenn es nur 2 Tage oder so sind (wer weiß, wann das wieder läuft), kann ich doch auch weniger zahlen. Und wenn das nur 5 oder 10 Euro sind.
Ich zahle ja auch dafür, Wasser bzw. warmes Wasser zu haben
jau, du zahlst das verbrauchte wasser... verbrauchst du keines, dann musst auch keines zahlen!
irgendwo kann ich dich ja verstehen, dass du kohle sehen willst, aber wer macht sich bitteschön wegen 5 - 10€ vielleicht noch im hause unbeliebt??? wegen den paar kröten???
auch wenn es nur 2 Tage oder so sind (wer weiß, wann das wieder läuft)
dann warte doch einfach mal ab und spreche nach behebung des schadens mit deinem vermieter und frage was man da machen kann.
voreilig würde ich da jetzt nichts ins rollen bringen...
Das Recht hast Du auch. Aber manchmal schadet es mehr, sein Recht durchzusetzen, als es nützt, da sollte man den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten...
yep, aber wie du schon selbst sagtest: man schießt nicht mit kanonen auf spatzen"
nach 2 tagen mindert man noch nicht die miete.
vorallem ist die minderung unsinn, wenn das wasser durch den rohrbruch nicht mal einen tag abgestellt wurde.
und bei dem wetter hat man schnell auf dem herd einen topf wasser warmgemacht.
wenn das warmwasser eine woche lang nciht geht, kannst du deinen vermieter ansprechen.
genau das meine ich ja auch :-)
Die Frage ist 8 Jahre alt, aber danke trotzdem...