Lebenslanges Wohnrecht durch Doppelhaushälfte loswerden?
Hallo,
ich suche jemanden der sich mit Mietrecht und Lebenslangem Wohnrecht auskennt.
Folgende Situation:
Wir bekommen ein Haus, wo zwei Leute drinnen wohnen, die lebenslanges Wohnrecht haben. Das ist auch im Grundbuch eingetragen und es besteht ein unbefristeter Mietvertrag. Darin ist festgehalten, dass sie nur die Nebenkosten tragen müssen. Dadurch ist es natürlich sehr schwierig das Haus nach unseren Vorlieben zu gestalten.
Daher hatten wir überlegt das Haus in eine Doppelhaushälfte umzubauen. Die eine Hälfte würden wir bekommen und die andere Hälfte die beiden anderen Personen. Die eine Hälfte würden wir dann denen überschreiben. Somit könnten die mit ihrer Hälfte machen was sie wollen und wir mit unserer.
Noch eine kleine Randinfo: das ist alles Familienintern. Die zwei Personen sind miteinander verwandt.
Ist dies so möglich? Könnten wir so dieses Wohnrecht, was uns wie ein Klotz am Bein hängt, ,,umgehen“?
8 Antworten
Dadurch ist es natürlich sehr schwierig das Haus nach unseren Vorlieben zu gestalten.
Nahezu unmöglich!
Daher hatten wir überlegt das Haus in eine Doppelhaushälfte umzubauen.
Warum sollten die jetzigen Mieter/Nutzer dem zustimmen. Auch, wenn es Euer Eigentum ist, könnt Ihr nicht einfach in das verbriefte Wohnrecht der Leute eingreifen.
Die eine Hälfte würden wir dann denen überschreiben.
Das ändert nichts daran, dass Ihr damit in die jetzige "Komfortzone" der Mieter eingreift. Warum sollten sie der nachhaltigen Störung und der Verringerung ihrer jetzigen Rechte zustimmen? Jetzt sind sie allein auf dem Grundstück und danach müssten sie es mit Euch teilen.
Dass sie eine Haushälfte bekommen, bringt denen doch auch nichts. Sie können Haus und Grundstück auch nutzen, ohne dass es ihnen gehört und als Vermieter lt. Mietvertrag seid Ihr zudem dazu verpflichtet, das Haus immer schön in Stand zu halten und zwar auf Eure Kosten. Gehört eine Hälfte ihnen, wären sie für Unterhalt dieser Hälfte selbst zuständig. Also ein weiterer Nachteil.
Nein, Ihr könnt das Wohnrecht nicht umgehen!
Nur mal so als Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus hatte eine sehr alte Frau das lebenslange Wohnrecht. In dem Haus wollten wir alle Fenster gegen moderne, besser gedämmte austauschen. Das konnten wir durchsetzen, weil es auch für die Frau objektiv eine Verbesserung gebracht hat. Es war aber nicht möglich, eine direkte Tür von ihrem Wohnzimmer auf den Balkon einzubauen, obwohl auch das eigentlich ein Vorteil für sie gewesen wäre. Das durfte sie verweigern und hat sie auch.
Kauf denen dieses Recht ab
reche die noch zu kalkulierende Lebenserwartung plus 10-15 Jahre, rechne die Monatsmiete einer angemessenen Wohnung und multipliziere die mit der Anzahl der zuvor geschätzten Monate
dann schlägst du -je nach Anzahl der Jahre- nochmal pauschal 10-25-% oben drauf und bietest denen zu dieser Summe noch an, den Umzug für die zu organisieren
nicht erschrecken, da kommt ne ordentliche Summe zusammen
ne andere Option gibt’s nicht
Ohne die Zustimmung der Berechtigten kannst Du deren Wohnrecht nicht „loswerden“. Das geht nur, wenn diese Zustimmen.
Theoretisch ist das schon möglich, allerdings nicht ohne Zustimmung der Wohnungsberechtigten. Denn denen wurde das Wohnungsrecht an einer konkreten Wohnung eingeräumt. Diese darf nicht einfach einseitig verändert werden.
Außerdem wäre es langfristig wohl finanziell auch nicht sinnvoll, eine ganze Doppelhaushälfte auf die Wohnungsberechtigten umzuschreiben (von den anfallenden Nebenkosten und ggf. Schenkungssteuer mal abgesehen), denn dann kann die an Dritte vererbt werden. Das Wohnungsrecht hingegen erlischt spätestens mit dem Tod.
Theoretisch ist es möglich , wenn die beiden damit einverstanden sind braucht Ihr nur noch zum Notar der dann das Wohnrecht löschen lässt und euch den Rest entsprechend beurkundet.